Hallo Forum,
angenommen, ein Mieter hat seinem Vermieter vor knapp 5 Wochen per Telefon mehrere Mängel mitgeteilt ( Dach undicht im Treppenaufgang zur Wohnung, bei 2 vorhandenen Waschbecken: 1 lockeres Waschbecken, 1 gebrochener Waschbeckenabfluss, 1 undichter Wasserhahn; quietschender Lüfter im Bad, defekter Lüfter im Haushaltsraum, Nässeschäden durch Kondenswasser aus den Abluftrohren, defektes Abluft-Lüftungsgitter - Kaltluft kommt ungehindert in den Raum, Spuren auf dem Rasen durch Unimog mit Hänger - seit 9 Monaten wiederholt bemängelt – die Pflege des Rasens erfolgt durch den Mieter).
Auf eine Nachfrage nach 3 ½ Wochen bekam er keinen genauen Reparaturtermin genannt – Aussage des Vermieters: Es könne auch noch 4 Wochen dauern, da er keine Zeit habe.
Am selben Tag erhielt der Vermieter per Fax die Aufforderung die Mängel innerhalb von 2 Wochen zu beheben. Gleichzeitig bot der Mieter an, einige Mängel allein zu beheben, wenn er dafür vorab die Material- und Arbeitskosten erstattet bekommt.
Welche Arbeitskosten kann der Mieter ansetzen? Kann der Mieter die Mängelbehebung auch von sich aus vornehmen und die erwähnten Kosten von der Miete abziehen?
Wenn der Vermieter nicht reagiert, darf dann eine Mietminderung vorgenommen werden und in welchem Umfang?
Um einen Teil des Rasens wieder nutzen und mähen zu können, hat der Mieter ca. 15 Stunden mit dem Beheben einiger Schäden am Rasen verbracht – ohne Absprache mit dem Vermieter.
Kann im Nachhinein diese Arbeit dem Vermieter sozusagen in „Rechnung“ gestellt werden und von der Miete einbehalten werden? Was kann man pro Stunde an Kosten ansetzen?
Vielen Dank für Eure Zeit.
Liebe Grüße
Heiko
Hallo Forum,
angenommen, ein Mieter hat seinem Vermieter vor knapp 5 Wochen
per Telefon mehrere Mängel mitgeteilt ( Dach undicht im
Treppenaufgang zur Wohnung, bei 2 vorhandenen Waschbecken: 1
lockeres Waschbecken, 1 gebrochener Waschbeckenabfluss, 1
undichter Wasserhahn; quietschender Lüfter im Bad, defekter
Lüfter im Haushaltsraum, Nässeschäden durch Kondenswasser aus
den Abluftrohren, defektes Abluft-Lüftungsgitter - Kaltluft
kommt ungehindert in den Raum, Spuren auf dem Rasen durch
Unimog mit Hänger - seit 9 Monaten wiederholt bemängelt – die
Pflege des Rasens erfolgt durch den Mieter).
Auf eine Nachfrage nach 3 ½ Wochen bekam er keinen genauen
Reparaturtermin genannt – Aussage des Vermieters: Es könne
auch noch 4 Wochen dauern, da er keine Zeit habe.
Am selben Tag erhielt der Vermieter per Fax die Aufforderung
die Mängel innerhalb von 2 Wochen zu beheben. Gleichzeitig bot
der Mieter an, einige Mängel allein zu beheben, wenn er dafür
vorab die Material- und Arbeitskosten erstattet bekommt.
Welche Arbeitskosten kann der Mieter ansetzen? Kann der Mieter
die Mängelbehebung auch von sich aus vornehmen und die
erwähnten Kosten von der Miete abziehen?
Wenn der Vermieter nicht reagiert, darf dann eine
Mietminderung vorgenommen werden und in welchem Umfang?
Um einen Teil des Rasens wieder nutzen und mähen zu können,
hat der Mieter ca. 15 Stunden mit dem Beheben einiger Schäden
am Rasen verbracht – ohne Absprache mit dem Vermieter.
Kann im Nachhinein diese Arbeit dem Vermieter sozusagen in
„Rechnung“ gestellt werden und von der Miete einbehalten
werden? Was kann man pro Stunde an Kosten ansetzen?
Vielen Dank für Eure Zeit.
Liebe Grüße
Hallo Heike,
hier sind zwar Mängel vorhanden. Sie haben jedoch derart geringen Einfluss, dass eine Mietminderung hier sicher nicht in Betracht gezogen werden kann. Die Reparaturkosten hätte vorher geklärt werden müssen. Hier ist der Mieter auf das Entgegenkommen des Vermieters angewiesen.
Gruss Günter