Beim Einzug Whg. renoviert - beim Auszug auch?

So, noch was:
Angenommen ein Mieter übernimmt eine Wohnung, die er selber renovieren muß und streicht in diesem Fall die Wände und verlegt Laminat, weil die Böden dreckig sind: Muß er dann beim Auszug die Wohnung erneut streichen?

Für den Fall, daß es im Mietvertrag festgelegt war und er diesen so auch unterschrieben hat: Ist er dann selber schuld, daß er es getan hat oder war es eigentlich unfair vom Vermieter, eine Wohnungsrenovierung beim Auszug festzulegen und es könnte diese Forderung im nachhinein rückgängig gemacht werden?

Schließlich noch die Annahme, der Mieter würde folgendes versuchen: Nachdem er beim Einzug Laminatböden verlegt hat, könnte der Vermieter ja eigentlich die Böden übernehmen, evtl. was dafür zahlen - und dafür es mit dem vereinbarten Streichen gut sein lassen.

Wenn der Mieter das aber nicht tut… obwohl die Böden definitiv eine Wertsteigerung darstellen… dann bliebe dem Mieter möglicherweise in seiner Wut ob der Kooperationsunwilligkeit des Vermieters nichts anderes übrig, als die Böden rauszureißen… die aber ursprünglich als toll bewertet wurden, vom Vermieter… der jetzt seine Meinung aber geändert hat…

Bliebe bei all diesen Annahmen wirklich nur das Mitnehmen der Böden und tatsächliches Streichen der Wände?

Hallo Annika,

So, noch was:
Angenommen ein Mieter übernimmt eine Wohnung, die er selber
renovieren muß und streicht in diesem Fall die Wände und
verlegt Laminat, weil die Böden dreckig sind: Muß er dann beim
Auszug die Wohnung erneut streichen?

siehe Hinweis

Für den Fall, daß es im Mietvertrag festgelegt war und er
diesen so auch unterschrieben hat: Ist er dann selber schuld,
daß er es getan hat oder war es eigentlich unfair vom
Vermieter, eine Wohnungsrenovierung beim Auszug festzulegen
und es könnte diese Forderung im nachhinein rückgängig gemacht
werden?

Wenn Du meien Fargen benatwortet hast kann man möglicherweise auch unter Verweis auf das Urteil des BGH VIII ZR 391/04 eine Verpflichtung ausschliessen. Aber dazu muss man den Fragekatalog unten im Brett abarbeiten.

Schließlich noch die Annahme, der Mieter würde folgendes
versuchen: Nachdem er beim Einzug Laminatböden verlegt hat,
könnte der Vermieter ja eigentlich die Böden übernehmen, evtl.
was dafür zahlen - und dafür es mit dem vereinbarten Streichen
gut sein lassen.

Wäre natürlich Verhandlungssache.

Wenn der Mieter das aber nicht tut… obwohl die Böden
definitiv eine Wertsteigerung darstellen… dann bliebe dem
Mieter möglicherweise in seiner Wut ob der
Kooperationsunwilligkeit des Vermieters nichts anderes übrig,
als die Böden rauszureißen… die aber ursprünglich als toll
bewertet wurden, vom Vermieter… der jetzt seine Meinung aber
geändert hat…

also will er nichts zahlen. Hier kann der Mieter das Laminat entfernen und den alten Boden , der hoffentlich noch gelegt ist , hinterlassen. Ob es sich rentiert ist ein anderes Problem.

Bliebe bei all diesen Annahmen wirklich nur das Mitnehmen der
Böden und tatsächliches Streichen der Wände? Das Thema Böden und Streichen ist unabhängig voneinander zu bewerten.

Am Ende dieses Bretts habe ich einen Fragenkatalog entwickelt. Die soll helfen mehrfache Rückfragen zu vermeiden. Schau Dir das mal an und gebe bitte die notwendigen Hinweise. Ohne die kann man die Frage der Schönheitsreparaturen nicht beantworten.

Gruss Günter

Beantwortung der Liste
1)Seit wann besteht das Mietverhältnis ?
Seit April 2000.

2)Wer hat bei Einzug die Wohnung renoviert ?
Der Mieter (Wände geweißelt, teilweise Laminat verlegt, verrosteten Wasserhahn und Duschkopf im Bad ausgetauscht, Fliesen über selbst eingebauter Arbeitsfläche in Küche verlegt; Laminat wurde über uralte Teppiche verlegt)

3)Waren Türen, Fensterrahmen, Heizkörper bei Einzug gestrichen ?
Nein. Nein. Weil jeweils „streichbar“ (Funiermahagoni oder so; und Plastik). Heizkörper: nein.

4)Welche Vereinbarung - alle 3 Jahre usw. ist getroffen worden ?
Es gab keine Vereinbarung.

5)Wie lautet der genaue Text ?
Hmm. Hab den Vertrag grad nicht da.

6)Verlangt der Vermieter einen Nachweis über die Fristeneinhaltung?
Nein; weil keine Vereinbarung getroffen.

7)Ist auch eine prozentuale Regel getroffen (Quotenklausel)?
Nein. Ich glaube nicht.

8)Was ist zum Ende des Mietverhältnisses vereinbart ?
Die Wohnung ist zu weißeln.

9)Wann wurden zuletzt Schönheitsreparaturen vom Mieter erledigt ?
Nie seither.

10)Gibt es beschädigte Tapeten ?
Ja.

11)Sind Wände farbig gestrichen ?
Ja, teilweise.

12)Sind bisherige Schönheitsreparaturen fachgerecht erledigt ?
Gibt’s keine.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Annika

1)Seit wann besteht das Mietverhältnis ?
Seit April 2000.

2)Wer hat bei Einzug die Wohnung renoviert ?
Der Mieter (Wände geweißelt, teilweise Laminat verlegt,
verrosteten Wasserhahn und Duschkopf im Bad ausgetauscht,
Fliesen über selbst eingebauter Arbeitsfläche in Küche
verlegt; Laminat wurde über uralte Teppiche verlegt)

3)Waren Türen, Fensterrahmen, Heizkörper bei Einzug gestrichen
?
Nein. Nein. Weil jeweils „streichbar“ (Funiermahagoni oder so;
und Plastik). Heizkörper: nein.

4)Welche Vereinbarung - alle 3 Jahre usw. ist getroffen worden
?
Es gab keine Vereinbarung.

5)Wie lautet der genaue Text ?
Hmm. Hab den Vertrag grad nicht da.

Wie kannst Du Frage 4) beantworten, wenn Du den Text des Vertrages nicht hast ? Genau aber auf diese Frage kommt es auch an.

6)Verlangt der Vermieter einen Nachweis über die
Fristeneinhaltung?
Nein; weil keine Vereinbarung getroffen.

Wo steht das ?

7)Ist auch eine prozentuale Regel getroffen (Quotenklausel)?
Nein. Ich glaube nicht.

Bitte Vertrag suchen oder eine Kopie aushändigen lassen, mit „glaube nicht“ kommt man hier nicht weiter.

8)Was ist zum Ende des Mietverhältnisses vereinbart ?
Die Wohnung ist zu weißeln.

Wenn Du den Vertrag nicht hast, worauf ist diese Aussage gestützt ?

9)Wann wurden zuletzt Schönheitsreparaturen vom Mieter
erledigt ?
Nie seither.

10)Gibt es beschädigte Tapeten ?
Ja.

Lackschäden sind zu beseitigen, Materialschäden ggfls. der Versicherung melden.

11)Sind Wände farbig gestrichen ?
Ja, teilweise.

Tatsache ist, dass farbig gestrichene Wände geweisst werden müssen.

12)Sind bisherige Schönheitsreparaturen fachgerecht erledigt ?
Gibt’s keine.

So, nun kommt es auf die in Ziffer 4 abgefragten Vereinbarungen an. Mit Ausnahme von Schäden und eingerissenen Tapeten, die selbstverständlich beseitigt werden müssen, kommt es bei der Beurteilung der Frage, ob in anderen Räumen, in denen weder farbige Wände noch Schäden bestehen, darauf an, was in der Ziffer 4) vereinbart ist. Vor allem, ob dort feste Fristen und/oder sogar Nachweise verlangt werden, dass Schönheitsreparaturen regelmässig erledigt wurden.

Gruss Günter

Hallo Annika,

So, noch was:
Angenommen ein Mieter übernimmt eine Wohnung, die er selber
renovieren muß und streicht in diesem Fall die Wände und
verlegt Laminat, weil die Böden dreckig sind: Muß er dann beim
Auszug die Wohnung erneut streichen?

siehe Hinweis

Für den Fall, daß es im Mietvertrag festgelegt war und er
diesen so auch unterschrieben hat: Ist er dann selber schuld,
daß er es getan hat oder war es eigentlich unfair vom
Vermieter, eine Wohnungsrenovierung beim Auszug festzulegen
und es könnte diese Forderung im nachhinein rückgängig gemacht
werden?

Wenn Du meien Fargen benatwortet hast kann man möglicherweise
auch unter Verweis auf das Urteil des BGH VIII ZR 391/04 eine
Verpflichtung ausschliessen. Aber dazu muss man den
Fragekatalog unten im Brett abarbeiten.

Schließlich noch die Annahme, der Mieter würde folgendes
versuchen: Nachdem er beim Einzug Laminatböden verlegt hat,
könnte der Vermieter ja eigentlich die Böden übernehmen, evtl.
was dafür zahlen - und dafür es mit dem vereinbarten Streichen
gut sein lassen.

Wäre natürlich Verhandlungssache.

Wenn der Mieter das aber nicht tut… obwohl die Böden
definitiv eine Wertsteigerung darstellen… dann bliebe dem
Mieter möglicherweise in seiner Wut ob der
Kooperationsunwilligkeit des Vermieters nichts anderes übrig,
als die Böden rauszureißen… die aber ursprünglich als toll
bewertet wurden, vom Vermieter… der jetzt seine Meinung aber
geändert hat…

also will er nichts zahlen. Hier kann der Mieter das Laminat
entfernen und den alten Boden , der hoffentlich noch gelegt
ist , hinterlassen. Ob es sich rentiert ist ein anderes
Problem.

Bliebe bei all diesen Annahmen wirklich nur das Mitnehmen der
Böden und tatsächliches Streichen der Wände? Das Thema Böden und Streichen ist unabhängig voneinander zu bewerten.

Am Ende dieses Bretts habe ich einen Fragenkatalog entwickelt.
Die soll helfen mehrfache Rückfragen zu vermeiden. Schau Dir
das mal an und gebe bitte die notwendigen Hinweise. Ohne die
kann man die Frage der Schönheitsreparaturen nicht
beantworten.

Gruss Günter