Guten Morgen,
angenommen ein Mieter A fühlt sich von einem anderen Mieter B im Haus gestört und dichtet sich ein paar nette Sachen aus, um Mieter B bei der Hausverwaltung anzuschwärzen und hier unwahre Behauptungen zu tätigen, dass Mieter B in seiner Wohnung derartig Lärm machen würde, dass es gegen die Hausordnung verstoße. Daraufhin schreibt die Hausverwaltung - ohne sich über die Richtigkeit der Äußerung von Mieter A vergewissert zu haben - den Vermieter von Mieter B an, welcher entsetzt auf den Wagen aufspringt und Mieter B abmahnt. Wie gesagt, jegliche Behauptungen von Mieter A sind frei erfunden und können von den übrigen Bewohnern des Hauses auch nicht bestätigt werden…Muss sich Mieter B denn nun alles einfach gefallen lassen oder ist er gezwungen nunmehr um seine Ruhe finden zu können Unterlassungsklage - welche ja mit Kosten verbunden ist - einzureichen? Die Abmahnung hat er schriftlich bereits zurückgewiesen. Doch wie soll es weiter gehen, wenn Mieter A keine Ruhe gibt?
Gruß
dora
Hallo Dora,
also, wenn du schriftlich widersprochen hast ist das doch oK. Du musst von deiner Seite aus nichts tun. Du kannst erst wieder was tun, wenn du eine Kündigung aufgrund Lärmbelästigung bekommst.
Ansonsten würde ich ein Schreiben an deinen Vermieter u. an die Hausverwaltung aufsetzen, das besagt, dass die Anschuldigungen haltlos sind, und die anderen Mieter des Hauses unterzeichnen lassen.
Gruß
Laura
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Guten Morgen,
angenommen ein Mieter A fühlt sich von einem anderen Mieter B
im Haus gestört und dichtet sich ein paar nette Sachen aus, um
Mieter B bei der Hausverwaltung anzuschwärzen und hier unwahre
Behauptungen zu tätigen, dass Mieter B in seiner Wohnung
derartig Lärm machen würde, dass es gegen die Hausordnung
verstoße. Daraufhin schreibt die Hausverwaltung - ohne sich
über die Richtigkeit der Äußerung von Mieter A vergewissert zu
haben - den Vermieter von Mieter B an, welcher entsetzt auf
den Wagen aufspringt und Mieter B abmahnt. Wie gesagt,
jegliche Behauptungen von Mieter A sind frei erfunden und
können von den übrigen Bewohnern des Hauses auch nicht
bestätigt werden…Muss sich Mieter B denn nun alles einfach
gefallen lassen oder ist er gezwungen nunmehr um seine Ruhe
finden zu können Unterlassungsklage - welche ja mit Kosten
verbunden ist - einzureichen? Die Abmahnung hat er schriftlich
bereits zurückgewiesen. Doch wie soll es weiter gehen, wenn
Mieter A keine Ruhe gibt?
Gruß
dora
Hallo Dora,
also, wenn du schriftlich widersprochen hast ist das doch oK.
Du musst von deiner Seite aus nichts tun. Du kannst erst
wieder was tun, wenn du eine Kündigung aufgrund
Lärmbelästigung bekommst.
Ansonsten würde ich ein Schreiben an deinen Vermieter u. an
die Hausverwaltung aufsetzen, das besagt, dass die
Anschuldigungen haltlos sind, und die anderen Mieter des
Hauses unterzeichnen lassen.
Gruß
Hallo Laura,
mit der Kündigung ist es nicht so einfach. Voraussetzung ist hier auf jeden Fall, dass mit der Anzeige der angeblichen Mängel zuerst eine Abmahnung mit Androhung einer Kündigung ausgesprochen werden muss. Fehlt es an diesem Sachverhalt, so kann dem Mieter zwar gekündigt werden, jedoch wird er vor Gericht kein Recht bekommen wegen des Formfehlers.
Gruss Günter