Berechnung der Nebenkosten

Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Nebenkosten innerhalb eines Mietverhältnisses. In den üblichen Mietverträgen (z.b. Vordrucke, die es beim Schreibwarenhändler gibt) sind dort meist nur rudimentäre Auflistungen vorhanden.
Beispielsweise die Müllgebühren. Vorweg zu den Gegebenheiten: Der Vermieter besitzt auf dem Grundstück 2 Häuser. In dem neuen wohnt er und seine Familie selbst, das Andere (2 gleichgroße Wohnungen)hat er vermietet.
Die gemeinsame Mülltonen wird so von 3 Parteien genutzt wird: Partei 1 - der Vermieter (4Personen Haushalt) Partei 2 (MieterA 2 Personen) Partei 3 (MieterB 1 Person)

Wie würde man normalerweise hier die Müllkosten aufschlüsseln? Personenbezogen(4:2:1) oder jeweils 1/3 oder Wohnflächenweise ?

Angenommen, eine Miet-Partei zieht aus, die Wohnung bleibt 1 Jahr leer stehen, wird dann dieser „Müllschlüssel“ neu verteilt, so daß der verbleibenden Mieter mehr zahlen muß?

Wer Kann mir weiter helfen?

Vielen Dank + Gruß,

Michael

Meines Wissens ist es dem Vermieter freigestellt, die Müllgebühren auf die Anzahl der Personen oder auf die selbst genutzten oder vermieteten Quadratmeter Wohnfläche umzulegen. Da der Landkreis die Müllgebühren wahrscheinlich in Abhängigkeit von der Haushaltsgröße veranlagt, wäre die erste Variante gerechter, aber nicht zwingend.

Hallo Michael,

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Nebenkosten innerhalb eines
Mietverhältnisses. In den üblichen Mietverträgen (z.b.
Vordrucke, die es beim Schreibwarenhändler gibt) sind dort
meist nur rudimentäre Auflistungen vorhanden.
Beispielsweise die Müllgebühren. Vorweg zu den Gegebenheiten:
Der Vermieter besitzt auf dem Grundstück 2 Häuser. In dem
neuen wohnt er und seine Familie selbst, das Andere (2
gleichgroße Wohnungen)hat er vermietet.
Die gemeinsame Mülltonen wird so von 3 Parteien genutzt wird:
Partei 1 - der Vermieter (4Personen Haushalt) Partei 2
(MieterA 2 Personen) Partei 3 (MieterB 1 Person)

Wie würde man normalerweise hier die Müllkosten aufschlüsseln?
Personenbezogen(4:2:1) oder jeweils 1/3 oder Wohnflächenweise
?

Bei uns geht es nach Wohnfläche.

Angenommen, eine Miet-Partei zieht aus, die Wohnung bleibt 1
Jahr leer stehen, wird dann dieser „Müllschlüssel“ neu
verteilt, so daß der verbleibenden Mieter mehr zahlen muß?

Wer Kann mir weiter helfen?

Nein, hier trägt der Vermieter die Kosten für die leerstehende Wohnung.:

Gruß
Laura

Vielen Dank + Gruß,

Michael

Hallo Michael,

ich habe eine Frage bezüglich der Nebenkosten innerhalb eines
Mietverhältnisses. In den üblichen Mietverträgen (z.b.
Vordrucke, die es beim Schreibwarenhändler gibt) sind dort
meist nur rudimentäre Auflistungen vorhanden.
Beispielsweise die Müllgebühren. Vorweg zu den Gegebenheiten:
Der Vermieter besitzt auf dem Grundstück 2 Häuser. In dem
neuen wohnt er und seine Familie selbst, das Andere (2
gleichgroße Wohnungen)hat er vermietet.
Die gemeinsame Mülltonen wird so von 3 Parteien genutzt wird:
Partei 1 - der Vermieter (4Personen Haushalt) Partei 2
(MieterA 2 Personen) Partei 3 (MieterB 1 Person)

Der Vermekietr kann die Müllkosten nach der Wohnfläche umlegen. Er muss aber nach Personenzahl umlegen, wenn dies in der Abfallssatzung so geregelt ist.

Wie würde man normalerweise hier die Müllkosten aufschlüsseln?
Personenbezogen(4:2:1) oder jeweils 1/3 oder Wohnflächenweise
?

Angenommen, eine Miet-Partei zieht aus, die Wohnung bleibt 1
Jahr leer stehen, wird dann dieser „Müllschlüssel“ neu
verteilt, so daß der verbleibenden Mieter mehr zahlen muß?

Wenn eine Wohnung leer ist, fällt auch kein Müll an. Also ist der Zusatzeimer zu kündigen. Hier trägt der Vermieter nur dann die Kosten, wenn er unwírtschaftlich handelt und ohne Grund ein Mülleimer vorhanden ist, der üblicherweise nicht gebraucht wird.

Gruss Günter

Der Vermekietr kann die Müllkosten nach der Wohnfläche
umlegen. Er muss aber nach Personenzahl umlegen, wenn dies in
der Abfallssatzung so geregelt ist.

Bist Du Dir für das Bundesland und den Landkreis ganz sicher? Im Kreistag (Leipziger Land in Sachsen) hatten wir erhebliche Diskussionen. Mittlerweile ist nach Satzungsänderung nicht mal mehr der Grundstücksbesitzer Gebührenschuldner. Kannst Du Deine Meinung mit einem rechtlichen Hinweis begründen? Ich hätte daran Interesse.

Hallo Ulf,

nein, diese Fragen zur Müllentsorgung und dne Kosten kann Dir derzeit in DE - so glaube ich - niemand korrekt beantworten. Bei uns war bisher der Mieter kostenpflichtig. Ab Januar 2005 ist der Vermieter kostenpflichtig. Pro Haushalt wird ein 120 Ltr. Behälter gestellt. Dazu kommen dann noch Papier- und Kunststofftonne. In einem bei uns angrenzenden Landkreis wird Müll pro Haushalt jeweils ausgewogen bei der Sammlung und der Müllverursacher zahlt nach Gewicht. Wiederum andere Vermeietr, insbesondere Wohnanlagen haben Großcontainer und dann wird nach der Wohnfläche umgelegt. Also hier mit Bestimmtheit etwas zu erklären scheint unmöglich.

Tatsache ist, dass der Vermieter zuimindest dann, wenn er nach einer bestimmten Form zur Müllsatzung herangezogen wird - z.B. nach Personenzahl - die Umlage auch so vornehmen muss. Der Vermeietr kann logischwerweise ja nicht den Müllnach Wohnflächen verteilen, wenn die Kommune nach Personen abrechnet.

Insoweit begründet sich meine Antwort auf Fachliteratur und Kommentare. Urteile sind mir hierzu nicht bekannt.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Verteilungsschlüssel bei der Umlegung von Müllgebühren

Mit Urteil vom 22.9.1998 - 4 C 313/98 - hat das Amtsgericht Goslar die Klage von Mietern abgewiesen, die verlangt hatten, dass die Wohnungsbaugesellschaft die umzulegenden Müllgebühren künftig nicht mehr nach anteiliger Wohnfläche, sondern nach Kopfteilen ab zurechnen habe.
In den Entscheidungsgründen führt das Gericht aus, dass die Verteilung der Betriebskosten nach dem Verhältnis der Wohnflächen gem. § 20 Neubaumietenverordnung grundsätzlich zulässig sei. Nach dem Abgabenbescheid der Stadt Goslar stünden für die Abfallbeseitigung Großbehälter von 1100 Litern und 240 Litern zur Verfügung, die von mehreren Mietern genutzt werden, so dass eine Zuordnung bestimmter Abfallmengen an bestimmte Mieter nicht möglich sei. Eine Verteilung nach Kopfteilen bedeute nicht automatisch einen gerechteren Verteilungsmaßstab, zumal das Verhalten verschiedener Mieter, was die Verursachung und die Vermeidung von Abfall anbelange, unterschiedlich sein könne.
http://www.vdw-online.de/htm/public/info/i11-98/s4.h…

Hallo Ulf,

danke für den Hinweis auf das Urteil. Dass hier nur nach Wohnfläche abgerechnet werden kann, weil die Großmüllbehälter für mehrere Haushalte zur Verfügung stehen und die Einzelmüllmenge nicht erfassbar ist, scheint mir richtig. Zu beachten ist hier aber auch, dass hier eine Wohnungsbaugesellschaft durch einen Mieter zur Änderung der Abrechnung gezwungen werden sollte. Hier konnte sich das Wohnungsbauuntenrehmen durchaus auf § 2o Neubaumietenverordnung berufen. Hier liegt ein Grundproblem bei Wohnungsbauunternehmungen oder großen Wohnanlagen. Wer will und kann die Personenzahl kontrollieren und ausreichend dafür sorgen, dass richtig abgerechnet wird. Will man nur die „gemeldeten Personen“ heranziehen oder alle im Haus sich aufhaltenden Personen ? Wie soll man nach Personen die Berechnung vornehmen, wenn ein Großcontainer aufgestellt ist und das Müllverhalten nicht erfassbar ist.

Das Urteil ist da. Ob es sich auf Dauer hält ist fraglich. Urteile der unteren Gerichte kann man zwar als Argument einführen, sie werden selten von anderen AGs jedoch beachtet. Und höhere Instanzen haben sich nicht an solche Urteile zu halten.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Günter
vielen Dank für Deinen Beitrag. Hätte aber noch eine Frage zur Klärung:

Die gemeinsame Mülltonen wird so von 3 Parteien genutzt wird:
Partei 1 - der Vermieter (4Personen Haushalt) Partei 2
(MieterA 2 Personen) Partei 3 (MieterB 1 Person)

Der Vermekietr kann die Müllkosten nach der Wohnfläche
umlegen. Er muss aber nach Personenzahl umlegen, wenn dies in
der Abfallssatzung so geregelt ist.

Hm, wie gesagt es existiert nur eine Tonne, die sich alle mehr oder weniger teilen - so nach dem Motto: wenn voll - dann voll.
Der Vermieter sucht bisher erfolglos einen neuen Mieter - er verlangt zu viel Miete, daher fürchte ich, daß die Wohnung ab 1.1. noch einige Zeit leer stehen wird.
Der Platz in der Tonne wird dadurch sicher nicht erheblich weniger - so daß ich denke, daß die gesamtkosten, die er für den Müll hat - gleich groß bleiben, ab dem 1.1. aber dann an 2 Parteien anstelle bisher 3 Parteien aufgeteilt werden.
Ein anderer Beitrag hier sagte, dass dies nicht OK sei und der Vermieter den Anteil der leerstehenden Wohnung zu tragen habe.
Ist das so?

Wenn eine Wohnung leer ist, fällt auch kein Müll an. Also ist
der Zusatzeimer zu kündigen. Hier trägt der Vermieter nur dann
die Kosten, wenn er unwírtschaftlich handelt und ohne Grund
ein Mülleimer vorhanden ist, der üblicherweise nicht gebraucht
wird.

Einen separaten Eimer, der gekündigt werden kann gibt es nicht.
es ließe sich Geld sparen, indem man den Leerzyklus einmal überspringt, also die Tonne nicht alle 14 Tage sondern nur alle 28 Tage leeren ließe, aber dazu ist die Tonne wohl dann doch zu voll.

Schönen Gruß,

michael

Hallo Günter
vielen Dank für Deinen Beitrag. Hätte aber noch eine Frage zur
Klärung:

Die gemeinsame Mülltonen wird so von 3 Parteien genutzt wird:
Partei 1 - der Vermieter (4Personen Haushalt) Partei 2
(MieterA 2 Personen) Partei 3 (MieterB 1 Person)

Der Vermekietr kann die Müllkosten nach der Wohnfläche
umlegen. Er muss aber nach Personenzahl umlegen, wenn dies in
der Abfallssatzung so geregelt ist.

Hm, wie gesagt es existiert nur eine Tonne, die sich alle mehr
oder weniger teilen - so nach dem Motto: wenn voll - dann
voll.
Der Vermieter sucht bisher erfolglos einen neuen Mieter - er
verlangt zu viel Miete, daher fürchte ich, daß die Wohnung ab
1.1. noch einige Zeit leer stehen wird.
Der Platz in der Tonne wird dadurch sicher nicht erheblich
weniger - so daß ich denke, daß die gesamtkosten, die er für
den Müll hat - gleich groß bleiben, ab dem 1.1. aber dann an 2
Parteien anstelle bisher 3 Parteien aufgeteilt werden.
Ein anderer Beitrag hier sagte, dass dies nicht OK sei und der
Vermieter den Anteil der leerstehenden Wohnung zu tragen habe.
Ist das so?

Nein, denn wenn die Mülleimer dem Haus zugeordnet sind spielt es letztlich überhaupt keine Rolle, wer ihn füllt. Nur, es wird dann eben statt für drei Haushalte auf zwei Haushalte umgelegt. Wenn jedoch ohne den dritten Mieter die anderen Mülleimer ausreichend sind, hat der Vermieter die nicht notwendigen Mülleimer abzumelden. Bitte hier in Müllsatzung der Kommune oder des Landkreises kontrollieren.

Wenn eine Wohnung leer ist, fällt auch kein Müll an. Also ist
der Zusatzeimer zu kündigen. Hier trägt der Vermieter nur dann
die Kosten, wenn er unwírtschaftlich handelt und ohne Grund
ein Mülleimer vorhanden ist, der üblicherweise nicht gebraucht
wird.

Einen separaten Eimer, der gekündigt werden kann gibt es
nicht.
es ließe sich Geld sparen, indem man den Leerzyklus einmal
überspringt, also die Tonne nicht alle 14 Tage sondern nur
alle 28 Tage leeren ließe, aber dazu ist die Tonne wohl dann
doch zu voll.

Das hätte dann aber wohl nur einen Sinn wenn tatsächlich die Abfuhr kontrolliert erfolgt und es nachvollziehbar ist, dass ein Eimer nicht bereit stehe. In den meisten Fällen wird dies wegen des hohen Verwaltungsuafwandes nicht gemacht.

Gruss Günter

Hallo - nochmal vielen Dank für Deine Antwort!

Nein, denn wenn die Mülleimer dem Haus zugeordnet sind spielt
es letztlich überhaupt keine Rolle, wer ihn füllt. Nur, es
wird dann eben statt für drei Haushalte auf zwei Haushalte
umgelegt. Wenn jedoch ohne den dritten Mieter die anderen
Mülleimer ausreichend sind, hat der Vermieter die nicht
notwendigen Mülleimer abzumelden. Bitte hier in Müllsatzung
der Kommune oder des Landkreises kontrollieren.

Ja interessant ist hier natürlich die Aufschlüsselung: Ob Personenbezogen 4:1 oder Quatratmeterweise (Haus des Vermieters ca 120 qm - vermietete Wohnung 50 qm = 12:5 ) oder Parteienmässig 1:1
Ich mache (berufstätig - ausser haus) relativ wenig Müll, sodaß die Personenbezogene Abrechnung OK wäre, die letzte (1:1) total ungerech.
Gibt es da gar keine Vorschriften ???

Das hätte dann aber wohl nur einen Sinn wenn tatsächlich die
Abfuhr kontrolliert erfolgt und es nachvollziehbar ist, dass
ein Eimer nicht bereit stehe. In den meisten Fällen wird dies
wegen des hohen Verwaltungsuafwandes nicht gemacht.

Zur Info: Bei uns erfolgt diese Abfuhr tatsächlich so - jede Tonne hat einen Barcode zum scannen. Man bezahlt pro Mülleimer 14 Leerungen im Jahr, Es finden 28 Leerungen statt (= Maximal) somit kann man erheblich sparen, natürlich kann man auch die Tonnengröße ändern - je nach dem.

Schöenen Gruß,

Michael

Hallo - nochmal vielen Dank für Deine Antwort!

Nein, denn wenn die Mülleimer dem Haus zugeordnet sind spielt
es letztlich überhaupt keine Rolle, wer ihn füllt. Nur, es
wird dann eben statt für drei Haushalte auf zwei Haushalte
umgelegt. Wenn jedoch ohne den dritten Mieter die anderen
Mülleimer ausreichend sind, hat der Vermieter die nicht
notwendigen Mülleimer abzumelden. Bitte hier in Müllsatzung
der Kommune oder des Landkreises kontrollieren.

Ja interessant ist hier natürlich die Aufschlüsselung: Ob
Personenbezogen 4:1 oder Quatratmeterweise (Haus des
Vermieters ca 120 qm - vermietete Wohnung 50 qm = 12:5 ) oder
Parteienmässig 1:1
Ich mache (berufstätig - ausser haus) relativ wenig Müll,
sodaß die Personenbezogene Abrechnung OK wäre, die letzte
(1:1) total ungerech.
Gibt es da gar keine Vorschriften ???

Hallo Michael,

nein, es gibt keine verbindlichen Vorschriften.

Gruss Günter

Das hätte dann aber wohl nur einen Sinn wenn tatsächlich die
Abfuhr kontrolliert erfolgt und es nachvollziehbar ist, dass
ein Eimer nicht bereit stehe. In den meisten Fällen wird dies
wegen des hohen Verwaltungsuafwandes nicht gemacht.

Zur Info: Bei uns erfolgt diese Abfuhr tatsächlich so - jede
Tonne hat einen Barcode zum scannen. Man bezahlt pro Mülleimer
14 Leerungen im Jahr, Es finden 28 Leerungen statt (=
Maximal) somit kann man erheblich sparen, natürlich kann man
auch die Tonnengröße ändern - je nach dem.

Schöenen Gruß,

Michael