Hallo,
Bedarf es für die Vermietung von Wohnraum eigentlich einer behördlichen Genehmigung ?
Ausgebaute Scheune auf einem Bauernhof.
Theo
Hallo,
Bedarf es für die Vermietung von Wohnraum eigentlich einer behördlichen Genehmigung ?
Ausgebaute Scheune auf einem Bauernhof.
Theo
Hallo Theo!
Bedarf es für die Vermietung von Wohnraum eigentlich einer
behördlichen Genehmigung ?
Nach meinem Kenntnisstand braucht man grundsätzlich keine Genehmigung, aber…
Ausgebaute Scheune auf einem Bauernhof.
Die Umnutzung der Scheune ist m. W. genehmigungspflichtig.
Gruß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
Ausgebaute Scheune auf einem Bauernhof.
Die Umnutzung der Scheune ist m. W. genehmigungspflichtig.
Dies müsste doch das Bauamt ausstellen, oder ?
Gruß
Wolfgang
Hallo Theo!
Ausgebaute Scheune auf einem Bauernhof.
Die Umnutzung der Scheune ist :m. W. genehmigungspflichtig.
Dies müsste doch das Bauamt ausstellen, oder ?
Ja. Aber ich wäre mit „müßte doch“ vorsichtig, falls die Wohnungen in der ehemaligen Scheune schon gebaut wurden. Dann wurde nämlich „schwarz“ gebaut, was z. B. mit Bußgeld geahndet werden kann. Je nach Lage des Gehöfts und den Planungen der Gemeinde kann Wohnungsbau problemlos funktionieren oder überhaupt nicht genehmigungsfähig sein. Mach Dich beim Bauamt schlau.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
Bedarf es für die Vermietung von Wohnraum eigentlich einer
behördlichen Genehmigung ?Ausgebaute Scheune auf einem Bauernhof.
Die Umwandlung einer Scheune in Wohnraum bederf selbstverständlich der behördlichen Erlaubnis. Der Eigentümer muss hier ja auch Statik nachweisen und die geänderte Nutzung führt letztlich auch zu einer anderen Veranlagung durch das Finanzamt. Frage den Eigentümer.
Gruss Günter
Hallo Günter
Die Umwandlung einer Scheune in Wohnraum bederf
selbstverständlich der behördlichen Erlaubnis. Der Eigentümer
muss hier ja auch Statik nachweisen und die geänderte Nutzung
führt letztlich auch zu einer anderen Veranlagung durch das
Finanzamt. Frage den Eigentümer.
Der Vermieter hat heute seinen Anwalt sprechen lassen. Was Du hier sagst entspricht meiner Annahme. Ich glaube nach gründlicher Sichtung nicht, dass hier eine Genehmigung vorliegt. Ich werde keinesfalls in ein Haus einziehen, wo Schimmel an(in) den Wänden ist, die Fenster schief eingebaut wurden, kurz gesagt offensichtlich und ohne Zweifel die Eigentümerfamilie der Überzeugung ist, sie können die Handwerksleistungen selbst erbringen (was sie eben nicht können), denn dies impliziert regelrecht; Wofür einen Statiker, das können wir selbst (Pi ma Daumen).
Gruss
Theo