Welche frist bei fristloser kündigung

hallo erstmal,

folgender sachverhalt kurz erklärt: :wink:

ich+frau mieten eine wohnung. in der wohnung ist schimmel. frau ist schwanger. das heisst erhebliche gesundheitsgefährdung, oder? wir haben erfahren das wir das recht haben fristlos zu kündigen.
angenommen wir kündigen fristlos zum 1.1.2005 heisst das automatisch dass wir bis zum 1.1.2005 ausziehen müssen? oder müssen wir auch bei einer fristlosen kündigung eine frist einhalten?
auserdem haben wir gehört das wir den vermieter bevor wir kündigen erst auffordern müssen den schaden zu beseitigen. stimmt das? wenn ja, welche frist ist angemessen bzw. vom gesetzgeber vorgegeben in der er den schaden beseitigt haben müsste. und wenn der schaden nun, wie in unserem fall garnicht zu beseitigen währe, weil da wo der schimmel ist (küche + breitet sich langsam aus in den rest der wohnung) gar kein fenster vorhanden ist. und noch besser keine heizung vorhanden ist. es ist dann doch nicht unsere schuld, wir konnten weder heizen noch lüften. müssen wir denn tatsächlich warten bis der vermieter fenster und heizung eingebaut hat? oder können wir sofort weg solange wir noch alle gesund sind?

danke für eure geduld und zeit!!!
mfg Stefan

Hallo.

Rein aus dem Bauch heraus sage ich:

  • ja, fristlose Kündigung zum 01.01.2005 ist möglich
  • der Grund ist ausreichend
  • wenn der Vermieter den Mangel nicht abstellt / abstellen kann
  • ab dem 01.01.05 ist eine neue Bleibe fällig
  • bis zum 01.01.05 muss die alte Wohnung aber noch gezahlt werden
  • ausserdem sollte eine Mietminderung ins Auge gefasst werden wg. akuter Gesundheitsgefährdung
  • ausserdem könnte der Vermieter ja auch eine andere Wohnung zur Verfügung haben, in die man umziehen könnte -> höflich fragen

Aber jetzt mal dumm gefragt: war eine vorige Besichtigung der Wohnung nicht möglich ?

HTH
mfg M.L. ('Tschuldigung für die Struktur…)