Kein Abzug in Küche = Mangel?

Hallo Forum,

mal angenommen in einer Küche mit Fenster ist kein Abzug, wäre das ein Mangel?

Gruß Reni

Hallo Reni,

mal angenommen in einer Küche mit Fenster ist kein Abzug, wäre
das ein Mangel?

nein! Du hast es doch bei der besichtigung der Wohnung gesehen und somit akzeptiert.

Gandalf

Hallo Gandalf,

wieso ich? :smile: Es soll auch Leute geben, die sich mit solchen hypothetischen Forderungen auseinander setzen müssen.

Vielen Dank für Deine Antwort.

Gruß Reni

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Reni,

nö, imho kein Mangel. So eine Küche hat dann klassischerweise auch keine Tür. Ansonsten ist es keine Küche, sondern ein Fotolabor, und die haben auch keinen Dunstabzug :wink:

Gruß
Bonsai

Hallo Forum,

mal angenommen in einer Küche mit Fenster ist kein Abzug, wäre
das ein Mangel?

Hallo Reni,

ein fehlender Abzug ist kein Grund für eine Mietminderung. Ausnahme : der Vermieter sagt den Abzug zu und erfüllt dann seine Verpflichtung nicht.

Hinweis: Der Mieter darf ohne Zustimmung des Vermieters keine Abluft in der Küche instalieren und Wand inkl. Aussenwand beschädigen. Es muss auch darauf geachtet werden, wenn der Vermieter hier Zustimmung erteilt, dass der Austrittsschacht so angelegt ist, dass er andere Mieter nicht mit Geruch belästigt oder bei Regenwetter es in den Schacht regnen kann. Umluft kann der Mieter jederzeit jedoch installieren. Bringt meist nur nicht allzuviel.

Gruss Günter