Geänderte Nebenkosten-Vorauszahlung

liebes orakel,

man stelle sich folgenden sachverhalt vor:
ein vermieter V geht mit einem mieter M (kein problemmieter) einen mietvertrag ein, in dem sowohl die höhe der netto-kaltmiete, als auch der nebenkosten-vorauszahlung genannt wird.

wenn sich nun am jahreswechsel die höhe der nebenkosten-vorauszahlung um einen geringen betrag ändert (z.b. reduziert), …

  • setzt V dann einen neuen vertrag auf,
  • vereinbaren V und M schriftlich eine änderung des vertrags, oder
  • verkündet V dem M einfach schriftlich den neuen betrag?

lg, pit

Hi Pit,

normaler Weise steht dazu etwas im Mietvertrag. So etwa in der Art:

„Der Vermieter kann den monatlichen Vorschuss auf die Betriebskosten entsprechend anpassen, insbesondere auch dann, wenn sich aus der letzten Abrechnungsperiode ein Vorauszahlungsfehlbetrag ergeben hat.“

Geht natürlich auch umgekehrt, wenn sich ein Guthaben ergeben hat.

IMHO reicht ein Anschreiben des Vermieters, in dem er die neue Vorauszahlung mit Hinweis auf Nachzahlung/Guthaben mitteilt. Muss natürlich für den Mieter auch nachvollziehbar sein. Z. B. Nachzahlung 240 € = Erhöhung der Vorauszahlungen 20 €/Mt.

Gruß Reni

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Hallo Pit,

es reicht aus, wenn der V dem M mitteilt, er möge ab folgendem 1. des Monats die Betriebskosten auf xx,xx ändern.

Gruss Günter

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