Blödes Problem

Seit 1.10.04 haben wir einen neuen Eigentümer. Soweit so gut. Ende Oktober fangen Handwerker an die untere leere Etage zu Sanieren. Morgens ums 7 Uhr geht es los mit Mauern durchbrechen, Klopfen etc. Ohne Pause geht das bis 16-17 Uhr.
Einen Anruf beim neuen Eigentümer bringt keine Besserung. Ich wollte nur dass die Ruhezeit von 13-15 Uhr eingehalten wird. Resultat Negativ. Der Hausflur gleicht einer Schneelandschaft (Dreck bis zum Dachboden). Selbst in der Wohnung verteilt sich feiner Staub. Der neue Eigentümer, über einen Bevollmächtigten, meint dass eine Putzkolonne komme und alle in Ordnung bringen würde. Ich meine natürlich im Flur. Nach 4 Wochen teilte ich dem Eigentümer per Fax mit das ich eine Mietminderung von 25% vornehmen werde. Da ich mir verbat am Telefon irgendetwas anzuhören, war nun sein Bevollmächtigter da und meinte, die Miete war schon Überwiesen, Herr xx würde das nicht annehmen. Ich meinte somit dass er nun den Klageweg gehen müsse. Der Bevollmächtigte nickte nur und wollte nun alles in Butter sehen und versprach das de Putzkolonne nun sehr schnell kommen würde. Das war vor 5 Wochen. Er fragte ob er nun wieder falls was nicht in Ordnung sein, mich anrufen könne. Ich habe das Gefühl die wollen keinen schriftlichen Verkehr zulassen. Ich bestehe jedoch darauf da ich nichts in den Händen hätte. Nachdem nun die eine Etage abschlossen ist, geht es in einer anderen weiter. So wie zuvor beschrieben.
Ich bedenke nun die Miete wieder um 25% zu kürzen da sich bis Heute nicht geändert hat.
Mus ich nochmals per Fax dies mitteilen?
Was mir stinkt ist allerdings das ich auch samstags und sonntags keine Ruhe bekomme.
Fußböden werden lackiert und es stinkt im ganzen Haus danach. Wollen die mir erklären es wären Handwerker die auch noch Wände nebenbei versetzen?

Rat bittend.
Gruß
Claude

Seit 1.10.04 haben wir einen neuen Eigentümer. Soweit so gut.
Ende Oktober fangen Handwerker an die untere leere Etage zu
Sanieren. Morgens ums 7 Uhr geht es los mit Mauern
durchbrechen, Klopfen etc. Ohne Pause geht das bis 16-17 Uhr.
Einen Anruf beim neuen Eigentümer bringt keine Besserung. Ich
wollte nur dass die Ruhezeit von 13-15 Uhr eingehalten wird.

Die Ruhezeiten gelten nicht bei Handwerkern,eben nur bei Mietern,da mußt du durch

Resultat Negativ. Der Hausflur gleicht einer Schneelandschaft
(Dreck bis zum Dachboden). Selbst in der Wohnung verteilt sich
feiner Staub. Der neue Eigentümer, über einen
Bevollmächtigten, meint dass eine Putzkolonne komme und alle
in Ordnung bringen würde. Ich meine natürlich im Flur. Nach 4
Wochen teilte ich dem Eigentümer per Fax mit das ich eine
Mietminderung von 25% vornehmen werde. Da ich mir verbat am
Telefon irgendetwas anzuhören, war nun sein Bevollmächtigter
da und meinte, die Miete war schon Überwiesen, Herr xx würde
das nicht annehmen. Ich meinte somit dass er nun den Klageweg
gehen müsse. Der Bevollmächtigte nickte nur und wollte nun
alles in Butter sehen und versprach das de Putzkolonne nun
sehr schnell kommen würde. Das war vor 5 Wochen. Er fragte ob
er nun wieder falls was nicht in Ordnung sein, mich anrufen
könne. Ich habe das Gefühl die wollen keinen schriftlichen
Verkehr zulassen. Ich bestehe jedoch darauf da ich nichts in
den Händen hätte.

Es gibt den Mieterbund,dort zahlt man einmalig ca.20€ und wird von echten Rechtsanwälten beraten.Aber die 25% mußt du auf ein Sonderkonto hinterlegen,so das du ja bereit wärst die volle Miete zu zahlen,wenn da nicht Baulärm,Dreck u.s.w. wäre.Sonst dreht der Vermieter dir einen Strick daraus!

Nachdem nun die eine Etage abschlossen ist,

geht es in einer anderen weiter. So wie zuvor beschrieben.
Ich bedenke nun die Miete wieder um 25% zu kürzen da sich bis
Heute nicht geändert hat.

Mus ich nochmals per Fax dies mitteilen?

Ein offizielles Fax wo hervorgeht das du die 25% von der Miete auf ein Sonderkonto hinterlegst!Dann wird der Vermieter schon reagieren wenn er nicht seine Kohle ganz bekommt,aber vorher Mieterbund da bist du gut beraten!

Was mir stinkt ist allerdings das ich auch samstags und
sonntags keine Ruhe bekomme.

Der Samstag ist offiziell ein Werktag und ab 13 Uhr haben Handwerker Feierabend,am Sonntag keine arbeiten!

Fußböden werden lackiert und es stinkt im ganzen Haus danach.
Wollen die mir erklären es wären Handwerker die auch noch
Wände nebenbei versetzen?

Rat bittend.
Gruß
Claude

Gruß Frank

Seit 1.10.04 haben wir einen neuen Eigentümer. Soweit so gut.
Ende Oktober fangen Handwerker an die untere leere Etage zu
Sanieren. Morgens ums 7 Uhr geht es los mit Mauern
durchbrechen, Klopfen etc. Ohne Pause geht das bis 16-17 Uhr.
Einen Anruf beim neuen Eigentümer bringt keine Besserung. Ich
wollte nur dass die Ruhezeit von 13-15 Uhr eingehalten wird.
Resultat Negativ. Der Hausflur gleicht einer Schneelandschaft
(Dreck bis zum Dachboden). Selbst in der Wohnung verteilt sich
feiner Staub. Der neue Eigentümer, über einen
Bevollmächtigten, meint dass eine Putzkolonne komme und alle
in Ordnung bringen würde. Ich meine natürlich im Flur. Nach 4
Wochen teilte ich dem Eigentümer per Fax mit das ich eine
Mietminderung von 25% vornehmen werde. Da ich mir verbat am
Telefon irgendetwas anzuhören, war nun sein Bevollmächtigter
da und meinte, die Miete war schon Überwiesen, Herr xx würde
das nicht annehmen. Ich meinte somit dass er nun den Klageweg
gehen müsse. Der Bevollmächtigte nickte nur und wollte nun
alles in Butter sehen und versprach das de Putzkolonne nun
sehr schnell kommen würde. Das war vor 5 Wochen. Er fragte ob
er nun wieder falls was nicht in Ordnung sein, mich anrufen
könne. Ich habe das Gefühl die wollen keinen schriftlichen
Verkehr zulassen. Ich bestehe jedoch darauf da ich nichts in
den Händen hätte. Nachdem nun die eine Etage abschlossen ist,
geht es in einer anderen weiter. So wie zuvor beschrieben.
Ich bedenke nun die Miete wieder um 25% zu kürzen da sich bis
Heute nicht geändert hat.
Mus ich nochmals per Fax dies mitteilen?
Was mir stinkt ist allerdings das ich auch samstags und
sonntags keine Ruhe bekomme.
Fußböden werden lackiert und es stinkt im ganzen Haus danach.
Wollen die mir erklären es wären Handwerker die auch noch
Wände nebenbei versetzen?

Hallo,

nach der seit 2004 gültigen Lärmschutzverordnung des Bundes gibt es zwischen 7.0 Uhr und 20.00 Uhr keinen Schutz mehr, wenn es sich um Bauarbeiten handelt. Hiervon unberührt sind jedoch Mietminderungen bei Bauarbeiten im Haus. Grundsätzlich ist jedoch Arbeit an Sonntagen nicht erlaubt. Es handelt sich hier wohl eher um Schwarzarbeiter, denn eine Firma baut an Sonntagen in fremden Wohnungen nicht um.

Der Bauherr ist verpflichtet das Treppenhaus regelmässig säubern zu lassen. Hier muss mindestens zweimal in der Woche gründlich geputzt werden. Bauarbeiten über einen längeren Zeitraum kann der Mieter mit einer Mietminderung von 22 % begegnen. Auch wenn die Arbeiten in anderen Wohnungen weietrgehen, so kann die Mietminderung nicht erhöht werden.

Ein Mieter muss in einem solchen Fall dem Vermieter eine Mängelanzeige schriftlich - Einwurf-Einschreiben - zusenden. Bitte kein Fax. Die künftigen Mietzahlungen müssen dem Vermieter erklärt werden, werden nur unter Vorbehalt einer Mietminderung von mindestens 22 % geleistet, höhere Mietminderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Ausserdem ist der Vermeietr aufzufordern mindestens zweimal pro Woche das Treppenhaus kutzen zu lassen. Gleichzeitig muss dem Vermeietr mitgetuelt werden, dass die eigenen Mietwohnung durhc den feinen baustaub ganz erheblich in Mitleidenschaft gezogen wird, Eigentum wie Geräte durchaus ausfallen können und der Vermeiert für Folgeschäden haftbar genmacht wird. Ausserdem ist dem Vermieter mitzuteilen, dass nach Abschluus der Bauarbeiten die Mietwohnung vollständig zu reinigen ist und die Kosten von ihm zu tragen sind.

Im Übrigen. Die Vollmacht vorlegen lasse von der Person, die sich angeblich bevollmächtigt fühlt. Diese Vollmacht muss umfassen, dass der „Bevollmächtigte“ namens und in Auftrag des Vermieter rechtswirksame Erklärungen abgeben kann und rechtswirksame Erklärungen entgegennehmen darf. Kann der Bevollmächtigte diese Vollmacht nicht vorweisen hat er keine Vollmacht und lügt. Dann sind mit ihm als „unzuständige Person“ keine Gespräche mehr zu führen.

Gruss Günter

Hallo Frank,

die Gelder der Mietminderung müssen auf kein Sonderkonto. Der Mieter zeigt die Mietminderung an. Er kann sie dann sofort monatlich verrechnen oder am Ende der Arbeiten. Sinnvoll ist, dass laufend verrechnet wird. Zur Vorsicht kann man das Geld bei sich hinterlegen, sofern man mit einem Prozess rechnet und sich nicht sicher ist, ob man ihn gewinnt.

Im Übrigen, für 20 € wird man sicher nicht umfassend beraten werden können. Rechtsschutz ist hier ohnehin nicht dabei. Man muss im Schnitt mit rd. 40-60 EURO pro Jahr rechnen und zusätzliche Kosten für Rechtsschutz. Teilweise werden aber schon 20 EURO pro Jahr verlangt. Aber dann erfolgt die Beratung auch meist über eine Hotline und dort kostet die Minute bis zu 2 €.

Gruss Günter

Hallo Günter,

nach der seit 2004 gültigen Lärmschutzverordnung des Bundes
gibt es zwischen 7.0 Uhr und 20.00 Uhr keinen Schutz mehr,
wenn es sich um Bauarbeiten handelt.

Darf ich mich hier mal dranhängen?

Darf man das so verstehen, dass man auch als Privatmann („Heimwerker“) bei größeren Umbaumaßnahmen sich nicht an Ruhezeiten (auch wenn diese in Hausordnung/Teilungserklärung festgeschrieben sind) halten muss zwischen 7:00 und 20:00 Uhr?

Wo kann ich das nachlesen?

Gruß
Stefan

Hallo Stefan,

ich bin zwar nicht Günter, aber ich antworte trotzdem mal:

Darf man das so verstehen, dass man auch als Privatmann
(„Heimwerker“) bei größeren Umbaumaßnahmen sich nicht an
Ruhezeiten (auch wenn diese in Hausordnung/Teilungserklärung
festgeschrieben sind) halten muss zwischen 7:00 und 20:00 Uhr?

Nein, das darfst du so nicht verstehen!
Ein Privatmann hat die Ruhezeiten einzuhalten. Ein Handwerker nicht, und zwar aus dem Grund, dass man ihm nicht einfach eine mehrstündige Mittagspause auf´s Auge drücken kann. Es ist ja sein Brötchenerwerb. Ebenso kann man nicht erwarten, dass der Auftraggeber eine mehrstündige Mittagspause finanziert (bezahlte Zeit).
Also beim privaten „Lärmen“ immer schön brav die Ruhezeiten einhalten!

Grüße von
Tinchen

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Hallo Günther et al.,

ich habe schwach in Erinnerung, dass es die sog. Mittagsruhe generell-gesetzlich einfach nicht gibt. Für einzelne Häuser mag anderes gelten, wenn in der Hausordnung o.ä. etwas vereinbartist. Soweit ich allerdings informiert bin darf grundsätzlich auch der Privatmann montags um 14:00 seine Lampen aufhängen…

Könnt Ihr mich aufklären?

Gruß und Dank
Ramona

Hallo Günter,

nach der seit 2004 gültigen Lärmschutzverordnung des Bundes
gibt es zwischen 7.0 Uhr und 20.00 Uhr keinen Schutz mehr,
wenn es sich um Bauarbeiten handelt.

Darf ich mich hier mal dranhängen?

Darf man das so verstehen, dass man auch als Privatmann
(„Heimwerker“) bei größeren Umbaumaßnahmen sich nicht an
Ruhezeiten (auch wenn diese in Hausordnung/Teilungserklärung
festgeschrieben sind) halten muss zwischen 7:00 und 20:00 Uhr?

Wo kann ich das nachlesen?

Gruß

Hallo Stefan,

Tinchen hat es richtig beschrieben.

Gruss Günter

Moin,

Also beim privaten „Lärmen“ immer schön brav die Ruhezeiten
einhalten!

So ein Jammer aber auch! Und ich dachte schon, ich könnte meinem Schwager mal eine frohe Botschaft überbringen. Der arme Kerl wird nämlich durch sehr restriktive Ruhezeiten in seinen Renovierungsarbeiten gehemmt. Er darf nur 8-13 und 15-18 Uhr arbeiten. Ist schon teilweise ulkig gewesen, wie drei Leute mit der Hilti im Anschlag dagestanden haben und darauf gewartet haben, dass es endlich 3 Uhr wird…

Gruß und Danke
Stefan