Mieterhöhung bei zusätzlichem Heizkörper

Guten Morgen!

Folgende angenommene Situation:

Ein Mieter bewohnt seit einem Jahr eine 63qm-Wohnung und zahlt eine Kaltmiete in Höhe von 140€.
Die Heizung besteht bisher aus zwei Nachtspeicheröfen. Da die beiden Öfen aber nicht genug Leistung haben (wohl auch auf Grund der undichten Holzfenster und einer Raumhöhe von 3,10m), um eine ausreichende Heizung der Wohnung zu gewährleisten, ist beim Vermieter ein weiterer Heizkörper beantragt. Dieser hat (bisher nur mündlich) angekündigt, dass dadurch auch die Miete etwas steigen wird (ohne genauere Angaben).

Frage:

Wie hoch darf diese Mieterhöhung ausfallen?

Schonmal Danke für die Antworten.

Holger

Hier sollte man keinen weiteren Heizkörper verlangen sondern das „kostelose“ abdichten der Fenster-

Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hier sollte man keinen weiteren Heizkörper verlangen sondern
das „kostelose“ abdichten der Fenster-

Jakob

Danke für deine Antwort!

Hmm, das war auch schon im Gespräch. Es ist geplant, in den nächsten zwei Jahren die Fenster zu erneuern (natürlich auch mit einer Mieterhöhung verbunden).
Einen zusätzlichen Heizkörper soll es dennoch geben, da die beiden vorhandenen Geräte nicht ausreichen, um die Wohnung angemessen zu heizen.

Hallo

wenn bestimmte Temperaturen, die gesetzlich geregelt sind, nicht erreicht werden, ist der Vermieter zuständig, den Zustand zu ändern. Ansonsten kannste Mietminderung machen. Bei Heizung stehen die Chancen immer gut :smile:
Wo gibts denn noch Wohnungen für solche Kaltmieten??

LG
Mikesch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Holger,

hier handelt es sich um einen Mangel an der Mietsache, wenn die Heizkörper nicht ausreichen, um die Wohnung angemessen mit mindestens 20 Grad zu beheizen. Dieser Mangel ist vom Vermieter zu beseitigen. Eine Mieterhöhung ist nicht möglich. Je nach erreichter Raumtemperatur wäre hier für den Mieter derzeit sogar eine Mietminderung möglich.

Gruss Günter

Hier sollte man keinen weiteren Heizkörper verlangen sondern
das „kostelose“ abdichten der Fenster-

Jakob

Danke für deine Antwort!

Hmm, das war auch schon im Gespräch. Es ist geplant, in den
nächsten zwei Jahren die Fenster zu erneuern (natürlich auch
mit einer Mieterhöhung verbunden).
Einen zusätzlichen Heizkörper soll es dennoch geben, da die
beiden vorhandenen Geräte nicht ausreichen, um die Wohnung
angemessen zu heizen.

Hallo

wenn bestimmte Temperaturen, die gesetzlich geregelt sind,
nicht erreicht werden, ist der Vermieter zuständig, den
Zustand zu ändern. Ansonsten kannste Mietminderung machen. Bei
Heizung stehen die Chancen immer gut :smile:
Wo gibts denn noch Wohnungen für solche Kaltmieten??

Danke für die Antwort!

Solche Wohnungen gibt es zu genüge im „ländlichen Raum“ in Unterfranken. Da stehen etliche Wohnungen in den Gemeinden leer, die dann auch zu solchen Preisen vermietet werden.

MfG

Holger

LG
Mikesch

Hallo Holger,

Hallo Günter!

hier handelt es sich um einen Mangel an der Mietsache, wenn
die Heizkörper nicht ausreichen, um die Wohnung angemessen mit
mindestens 20 Grad zu beheizen. Dieser Mangel ist vom
Vermieter zu beseitigen. Eine Mieterhöhung ist nicht möglich.

Das ist gut zu wissen. Da wird wohl mit dem Vermieter noch eine Diskussion anstehen…

Je nach erreichter Raumtemperatur wäre hier für den Mieter
derzeit sogar eine Mietminderung möglich.

Naja, bei der Kaltmiete wird das wohl der Mieter nicht in Anspruch nehmen.

Gruss Günter

Vielen Dank und schöne Feiertage

Holger

Hallo Holger,

Eine Mieterhöhung ist nicht möglich.

Je nach erreichter Raumtemperatur wäre hier für den Mieter
derzeit sogar eine Mietminderung möglich.

Gruss Günter

Meine Rede :smile:

Mikesch