Mieter möchte 2er-WG gründen

hallo liebes orakel,

man stelle sich folgenden fiktiven sachverhalt vor:
ein mieter bewohnt seit 16.11.04 eine 2ZKD. nun kommt ihr ein monat später die idee, noch eine weitere person in die wohnung aufzunehmen (kosten teilen, nicht mehr alleine …).

bevor sie das alles ankurbelt und in die wege leitet, wendet sie sich an den vermieter, und fragt ihn, od er was dagegen hat. außerdem sagt sie, daß man sich unter 2 möglichkeiten für eine entscheiden kann:

  • der mieter mach mit dem neuen mitbewohner einen untermietvertrag
  • der vermieter macht einen neuen mietvertrag mit beiden bewohnern

die entscheidung möchte sie dem vermieter überlassen. der hat grundsätzlich nix dagegen, möchte sich aber vorher über die rechtlichen vor- und nachteile der beiden alternativen erkunden.

wozu sollte man dem vermieter grundsätzlich und auch ganz speziell raten?

lg, pit

Hallo Pit,

nachdem du nach der besseren Variante für den Ver mieter gefragt hast:

  • der vermieter macht einen neuen mietvertrag mit beiden
    bewohnern

Denn er hat nun 2 Personen, von denen er sich die Miete holen kann. (Jeder haften nämlich i.d.R. für die gesamte Miete.)

Gruß Ivo

man stelle sich folgenden fiktiven sachverhalt vor:
ein mieter bewohnt seit 16.11.04 eine 2ZKD. nun kommt ihr ein
monat später die idee, noch eine weitere person in die wohnung
aufzunehmen (kosten teilen, nicht mehr alleine …).

bevor sie das alles ankurbelt und in die wege leitet, wendet
sie sich an den vermieter, und fragt ihn, od er was dagegen
hat. außerdem sagt sie, daß man sich unter 2 möglichkeiten für
eine entscheiden kann:

  • der mieter mach mit dem neuen mitbewohner einen
    untermietvertrag
  • der vermieter macht einen neuen mietvertrag mit beiden
    bewohnern

die entscheidung möchte sie dem vermieter überlassen. der hat
grundsätzlich nix dagegen, möchte sich aber vorher über die
rechtlichen vor- und nachteile der beiden alternativen
erkunden.

wozu sollte man dem vermieter grundsätzlich und auch ganz
speziell raten?

Hallo Pit,

Dem Vermieter würde ich raten den Hauptmietvertrag zu belassen und dem Hauptmieter die Untervermietung zu erlauben. Wenn Probleme auftreten muss sonst der Vermieter mit beiden streiten und jeder schiebt es dann auf den anderen. Probleme wird es auch bei den Betriebskosten und der Umlegung geben. Zudem muss die Frage der Besuche in dieser Wohnung ja auch geklärt werden, ebenso wie in einem getrennten Mietverhältnis auch die Badnutzung, Küchennutzung zu klären wäre. Warum soll der Vermieter sich hier unnötig Ärger aufladen. Und wenn die beiden nicht klarkommen und einer zieht aus, hat der Vermieter den Ärger. Nein. Der Mieter soll sich einen Untermietvertrag erstellen alssen - die Einnahmen sind steuerpflichtige Einkommen - und das reicht. Aus der Praxias kann ich nur vor solchen Plänen warnen, in einen Mietvertrag nachträglich eine zweite Person aufzunehmen, sofern es sich nicht um Lebenspartner handelt.

Gruss Günter