Merkwürdige Nebenkostenabrechnung

Liebe Experten,

angenommen, ein Mieter einer 52,9 qm großen Wohnung hat heute seine Nebenkostenabrechnung bekommen. Nicht nur die Tatsache, dass er seit dem Einzug vor drei Jahren jedes Jahr eine Nachzahlung leisten musste - einige Sachen darin kommen ihm auch irgendwie komisch vor. Zum Beispiel steht da:

------------------------------- Ihr Anteil/alle Anteile ---- Gesamt/Ihr Anteil
Grundsteuer ------------------- 52,9/1448,10 ------- 2331,56/85,17


Abfallents./Stadt -------------- 52,9/1448,10 ------- 4249,68/155,24
Wasserversorgung pro qm - 0,00/1233,54 ------- 6841,99/0
Wasser pro Zähler ------ 101,102/268,943 ------ 1452,50/546,03

Die Frage ist, warum alle Posten mit 52,9 qm/Anteil angegeben werden,
nur das Wasser pro Zähler mit 101,102? Und bei der „Wasserversorgung pro qm“ steht gar nichts? Die Nachzahlung für dieses Jahr beträgt übrigens 274,12 EUR. Die monatl. Betriebskosten erhöhen sich von 57,37 auf 95 EUR, die Heizkosten reduzieren sich von 47,60 auf 40 EUR. (Miete inkl. BK und HK nun 629,97 EUR anst. 599,94)

Dazu kommt, dass die Nebenabrechnung genau von der Firma erstellt sein könnte, über die vor kurzer Zeit im Fernsehen berichtet wurde: mehrere Mieter haben falsche Abrechnungen bekommen.

Was sollte derjenige tun, was meint ihr? Klingt die Abrechnung soweit plausibel?

Danke für Eure Antworten und viele Grüße
Peter

Hallo Peter,

angenommen, ein Mieter einer 52,9 qm großen Wohnung hat heute
seine Nebenkostenabrechnung bekommen. Nicht nur die Tatsache,
dass er seit dem Einzug vor drei Jahren jedes Jahr eine
Nachzahlung leisten musste - einige Sachen darin kommen ihm
auch irgendwie komisch vor. Zum Beispiel steht da:

------------------------------- Ihr Anteil/alle Anteile ----
Gesamt/Ihr Anteil
Grundsteuer ------------------- 52,9/1448,10 -------
2331,56/85,17

Abfallents./Stadt -------------- 52,9/1448,10 -------
4249,68/155,24

Die beiden Beträge sind richtig. Bei der Grundsteuer mit 2331,56 € und Abfall 4249,68 € handelt es sich um die Gesamtkosten. Der Anteil 1448,10 entspricht der Gesamtwohnfläche. 52,9 entsprechen der Wohnfläche der Mietwohnung.

Wasserversorgung pro qm - 0,00/1233,54 ------- 6841,99/0
Wasser pro Zähler ------ 101,102/268,943 ------ 1452,50/546,03

Die Frage ist, warum alle Posten mit 52,9 qm/Anteil angegeben
werden,

diese Kosten werden entsprechend der Betriebskostenverordnung nach der Wohnfläche abgerechnet.

nur das Wasser pro Zähler mit 101,102? Und bei der
„Wasserversorgung pro qm“ steht gar nichts?

Hier wird nur der Verbrauch abgerechnet.

Die Nachzahlung

für dieses Jahr beträgt übrigens 274,12 EUR. Die monatl.
Betriebskosten erhöhen sich von 57,37 auf 95 EUR, die
Heizkosten reduzieren sich von 47,60 auf 40 EUR. (Miete inkl.
BK und HK nun 629,97 EUR anst. 599,94)

Dazu kommt, dass die Nebenabrechnung genau von der Firma
erstellt sein könnte, über die vor kurzer Zeit im Fernsehen
berichtet wurde: mehrere Mieter haben falsche Abrechnungen
bekommen.

Was sollte derjenige tun, was meint ihr? Klingt die Abrechnung
soweit plausibel?

Die hier dargelegten Zahlen sind - mit Ausnahme des Wasserverbrauches plausibel. Angeblich sind hier insgesamt 1452,50 EURO für Wasserversorgung aufgewendet worden. Die Gesamtzählerstände sollen bei 268,943 liegen, während der Zähler der Mietwohnung 101,102 cbm aufweisen soll. Daraus ergeben sich dann Kosten für die Mietwohnung in Höhe von 546,03 €.

Knapp die Hälfte des Wasserverbrauches soll auf die Mietwohnung mit
52,9 qm fallen, während auf die übrigen restlichen Wohnflächen von insgesamt 1395,20 qm nur 167,84 cbm entfallen sollen. Selbst wenn es sich beim Rest um Gewerbeflächen handeln sollte ist der Verbrauch im Verhältnis zur Fläche nicht nachvollziehbar. Es gibt natürlich noch die Möglichkeit, dass ein Teil der Wasserversorgung über die Wohnfläche berechnet wird und hier nur Wasseruhren abgerechnet sind.

Gruss Günter

Hallo, Günter,

danke für Deine ausführliche Antwort.

Wasserversorgung pro qm - 0,00/1233,54 ------- 6841,99/0
Wasser pro Zähler ------ 101,102/268,943 ------ 1452,50/546,03

Die Frage ist, warum alle Posten mit 52,9 qm/Anteil angegeben
werden,

diese Kosten werden entsprechend der Betriebskostenverordnung
nach der Wohnfläche abgerechnet.

Ach so. Deshalb steht bei den umlagefähigen Kosten für „Wasser pro Zähler“ als Verteilungsschlüssel auch nicht „m2 Wohnfläche“, sondern ebenfalls „Wasser pro Zähler“. Macht Sinn. :smile:

Das heisst also, dass das Wasser der meisten anderen Mieter über die
qm-Wohnfläche abgerechnet wird (1233,54 von 1448,10 qm) und bei den restlichen Mietern per Zähler (101,102 von 268,943 Anteilen).

Also ist die Angabe „Anteil: 101,102“ bei der fiktiven Abrechnung korrekt (546 EUR Wasserkosten von 1452 EUR = pro Zähler plus 0 EUR von 6841,99 = Wasserkosten pro qm)?!
Ist dieser Verbrauch normal?

Die hier dargelegten Zahlen sind - mit Ausnahme des
Wasserverbrauches plausibel. Angeblich sind hier insgesamt
1452,50 EURO für Wasserversorgung aufgewendet worden.

Nur per Zähler. Dazu kommen die 6841,99 für den Wasservebrauch per qm, wovon diesem jemand aber nichts berechnet wurde.

Sind die anderen Punkte in der fiktiven Abrechnung denn auch okay?

Wartung/Lüftungsanlagen (7,38 von 201,97 euro)
Grundsteuer (85,12 von 2331,56)
Gehwegreinigung (11,97 von 327,60)
Abfallents./Stadt (155,24 von 4249,68)
Hausstrom (3,12 von 85,45)
Kabelfernsehen0 (89,94 von 2608,32)

  • Wasser hatten wir ja schon -
    Dachrinnenreinigung (6,63 von 181,42)
    Versicherung Wohngebäude (78,50 von 2148,83)
    Versicherung Glas (9,89 von 279,69)
    Versicherung Haftpflicht (9,42 von 257,93)
    Hausmeister angest. (42,81 von 1171,95)
    Schneebeseitigung (11,47 von 313,87)

Und die Heizkosten bestehen aus 50 % Grundkosten und 50 % Verbrauchskosten - ist das korrekt und normal?

Tausend Dank für Deine Hilfe!
Viele Grüße

Peter

Hallo Peter,

Sind die anderen Punkte in der fiktiven Abrechnung denn auch
okay?

Schau dazu mal in die FAQ zum Mietrechtsbrett:
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/faqs/faqindex.fpl?
op=show&topicID=3&entryID=1129

Nach erstem Überfliegen Deiner Liste würde ich sagen, da sind ein
paar Dinge drin, die nur i.O. sind, falls sie im entsprechenden
Mietvertrag vereinbart wurden.

Gruß - Jaschiii

Hallo Peter,

Also ist die Angabe „Anteil: 101,102“ bei der fiktiven
Abrechnung korrekt (546 EUR Wasserkosten von 1452 EUR = pro
Zähler plus 0 EUR von 6841,99 = Wasserkosten pro qm)?!
Ist dieser Verbrauch normal?

Der Wasserverbrauch entspricht in etwa einem 4-5 Personenhaushalt.

Nur per Zähler. Dazu kommen die 6841,99 für den Wasservebrauch
per qm, wovon diesem jemand aber nichts berechnet wurde.

Dies geht nicht aus Deiner Abrechnung hervor, sicher an
ber aus der Abrechnung der anderen.

Sind die anderen Punkte in der fiktiven Abrechnung denn auch
okay?

kannst Du selbst nachrechnen. Geamtbetrag durch Gesamtfläche mal Wohnfläche von Dir, wie bereits bei den anderen Kosten.

Wartung/Lüftungsanlagen (7,38 von 201,97 euro)
Grundsteuer (85,12 von 2331,56)
Gehwegreinigung (11,97 von 327,60)
Abfallents./Stadt (155,24 von 4249,68)
Hausstrom (3,12 von 85,45)
Kabelfernsehen0 (89,94 von 2608,32) ( Könnte eine Pauchale sein )

  • Wasser hatten wir ja schon -
    Dachrinnenreinigung (6,63 von 181,42)
    Versicherung Wohngebäude (78,50 von 2148,83)
    Versicherung Glas (9,89 von 279,69)
    Versicherung Haftpflicht (9,42 von 257,93)
    Hausmeister angest. (42,81 von 1171,95)
    Schneebeseitigung (11,47 von 313,87)

Und die Heizkosten bestehen aus 50 % Grundkosten und 50 %
Verbrauchskosten - ist das korrekt und normal?

Die Heizkostenverordnung erlaubt die Abrechnung 30% Grundkosten, 70 % Verbrauch, 40 % Grundkosten, 60 % Verbrauch oder 50/50.

Gruss Günter

Hallo Peter,

Also ist die Angabe „Anteil: 101,102“ bei der fiktiven
Abrechnung korrekt (546 EUR Wasserkosten von 1452 EUR = pro
Zähler plus 0 EUR von 6841,99 = Wasserkosten pro qm)?!
Ist dieser Verbrauch normal?

Der Wasserverbrauch entspricht in etwa einem 4-5
Personenhaushalt.

Was kann man denn tun, wenn man nur zu zweit in der Wohnung lebt
und trotzdem so hohe Wasserkosten hat (ich meine jetzt nicht „Wasser sparen“ – der Verbraucht ist ganz normal). Ist da irgendwas faul?

Sind die anderen Punkte in der fiktiven Abrechnung denn auch
okay?

kannst Du selbst nachrechnen. Geamtbetrag durch Gesamtfläche
mal Wohnfläche von Dir, wie bereits bei den anderen Kosten.

Nee, ich meinte nicht die Summen, sondern die eizelnen Punkte,
ob die so aufgeführt/bezahlt werden dürfen/müssen.

Danke sehr für Deine Hilfe!!

Peter

Hallo Jaschiii,
danke für Deine Antwort.

Leider kann ich den Link nicht aufrufen!?

Nach erstem Überfliegen Deiner Liste würde ich sagen, da sind
ein
paar Dinge drin, die nur i.O. sind, falls sie im
entsprechenden
Mietvertrag vereinbart wurden.

Kannst Du mir sagen, welche?

Danke & Gruß
Peter

Hallo Peter,

Also ist die Angabe „Anteil: 101,102“ bei der fiktiven
Abrechnung korrekt (546 EUR Wasserkosten von 1452 EUR = pro
Zähler plus 0 EUR von 6841,99 = Wasserkosten pro qm)?!
Ist dieser Verbrauch normal?

Der Wasserverbrauch entspricht in etwa einem 4-5
Personenhaushalt.

Was kann man denn tun, wenn man nur zu zweit in der Wohnung
lebt
und trotzdem so hohe Wasserkosten hat (ich meine jetzt nicht
„Wasser sparen“ – der Verbraucht ist ganz normal). Ist da
irgendwas faul?

Eine Liste anlegen und täglich um 22 Uhr den Zählerstand prüfen. Da hier offenbar Wohnflächen und Zähler abgerehcnet werden noch eine Frage. Handelt es sich um einen Neubau, de rnoch nicht vollständig bezogen ist und ist die genannte Wohnung ein Erstbezug ? Wurden die Zähler vor Einzug dann abgelesen oder sind es die alten Zähler, wo einfach ab Null-Stand berechnet ist ?

Sind die anderen Punkte in der fiktiven Abrechnung denn auch
okay?

kannst Du selbst nachrechnen. Geamtbetrag durch Gesamtfläche
mal Wohnfläche von Dir, wie bereits bei den anderen Kosten.

Nee, ich meinte nicht die Summen, sondern die eizelnen Punkte,
ob die so aufgeführt/bezahlt werden dürfen/müssen.

Diese Frage kann ich nicht beantworten. Ich versuche es mal so. Wird im Mietvertrag auf den früheren § 27 II. BV hingewiesen oder wird hier auch nur hingewiesen „gemäss Abrechnung der Hausverwaltung“ und sind bei den Betriebskosten diese Kosten vereinbart ( meist in § 3 des Mietvertrages ) sidn sie zu zahlen.

Sind bei den Betriebskosten die genannten Kosten gestrichen, müssten sie nicht bezahlt werden. Die Vereinbarung zu den Betriebskosten ist bisher nicht bekannt.

Gruss Günter

Hallo,

FAQs Mietrecht 1341 Betriebskosten

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Günter,

Handelt es sich um einen Neubau, der noch nicht vollständig bezogen ist und ist :die genannte
Wohnung ein Erstbezug ?

Nein, es ist ein Rotklinker-Mehrfamilienhaus. Soweit ich weiß, wurde diese Wohnung (DG) später dazu gebaut. Allerdings vor mind. 4 Jahren.

Wurden die Zähler vor Einzug dann
abgelesen oder sind es die alten Zähler, wo einfach ab
Null-Stand berechnet ist ?

Gute Frage.

Diese Frage kann ich nicht beantworten. Ich versuche es mal
so. Wird im Mietvertrag auf den früheren § 27 II. BV
hingewiesen oder wird hier auch nur hingewiesen „gemäss
Abrechnung der Hausverwaltung“ und sind bei den Betriebskosten
diese Kosten vereinbart ( meist in § 3 des Mietvertrages )
sidn sie zu zahlen.

Sind bei den Betriebskosten die genannten Kosten gestrichen,
müssten sie nicht bezahlt werden. Die Vereinbarung zu den
Betriebskosten ist bisher nicht bekannt.

Also stehen im Mietvertrag entweder alle in der NK-Abrechnung aufzuführenden Punkte einzeln drin – oder es steht ein Verweis auf den § 27 bzw. Abrechnung der Hausverwaltung!? Und nur bei einer Einzelauflistung müssen die Posten in der NK-Abrechnung, die im Mietvertrag nicht auftreten, nicht bezahlt werden – ist das so korrekt?

Noch mal danke für Deine tolle Hilfe. Hoffe, Du hast Geduld mit einem totalen NK-Unwissenden.

Gruß
Peter

Hallo Peter,

Leider kann ich den Link nicht aufrufen!?

Sorry, ich weiss nicht warum das nicht geht.
Um zu den FAQs zu gelangen, wähle aus der Forenübersicht „Mietrecht“,
dort auf den link zu den FAQs, in der dann erscheinenden Auswahl
wiederum „Mietrecht“ und dort die Nr. 1341.

Gruß - Jaschiii

Hallo Peter,

Also stehen im Mietvertrag entweder alle in der NK-Abrechnung
aufzuführenden Punkte einzeln drin – oder es steht ein Verweis
auf den § 27 bzw. Abrechnung der Hausverwaltung!? Und nur bei
einer Einzelauflistung müssen die Posten in der NK-Abrechnung,
die im Mietvertrag nicht auftreten, nicht bezahlt werden – ist
das so korrekt?

Naja, nicht ganz.
Grundsatz: zu zahlen ist, was vereinbart wurde.
Entweder: alles einzeln aufgelistet
oder: durch Hinweis auf § 27 (wobei das meines Wissens seit kurzem in
einer neueren Vorschrift geregelt ist, was aber an der Sache nix
ändert)

Das hält Vermieter oft allerdings nicht davon ab, trotzdem mehr als
vereinbart bzw. zulässig zu berechnen. Nicht hauen, das gilt
natürlich nicht pauschal!
Also: abgerechnete Posten mit Mietvertrag und ggf. der in Bezug
genommenen Verordnung abgleichen. Wird abgerechnet, was nicht
vereinbart ist, nochmal genau nachdenken und nachschauen und dann
ggf. streichen.

Gruß - Jaschiii

Hallo Peter,

Naja, nicht ganz.
Grundsatz: zu zahlen ist, was vereinbart wurde.
Entweder: alles einzeln aufgelistet
oder: durch Hinweis auf § 27 (wobei das meines Wissens seit
kurzem in
einer neueren Vorschrift geregelt ist, was aber an der Sache
nix
ändert)

Das hält Vermieter oft allerdings nicht davon ab, trotzdem
mehr als
vereinbart bzw. zulässig zu berechnen. Nicht hauen, das gilt
natürlich nicht pauschal!
Also: abgerechnete Posten mit Mietvertrag und ggf. der in
Bezug
genommenen Verordnung abgleichen. Wird abgerechnet, was nicht
vereinbart ist, nochmal genau nachdenken und nachschauen und
dann
ggf. streichen.

Super, tausend Dank! Grundsätzlich klingt es aber so, als wäre die fiktive Abrechnung grundsätzlich soweit okay, bis auf den Wasserverbrauch ist Euch nix komisch vorgekommen!? Schade, dann müsste der jemand ja tatsächlich schon wieder 275 EUR nachzahlen. Pech gehabt.

Danke trotzdem & viele Grüße
Peter

Hallo Peter,

Grundsätzlich klingt es aber so, als wäre
die fiktive Abrechnung grundsätzlich soweit okay, bis auf den
Wasserverbrauch ist Euch nix komisch vorgekommen!?

Wie gesagt: vorbehaltlich der Vereinbarungen lohnt es sich IMHO eh
nur hier zu schauen, ob eine Vereinbarung vorliegt. Für den Rest kann
man sich höchstens die Kopien der Rechnungsbeträge vorlegen lassen.
Und auch wenn´s blöd klingt, gilt auch hier: gebt dem Kaiser, was des
Kaisers ist :wink:

Wartung/Lüftungsanlagen (7,38 von 201,97 euro)

Vereinbart? Sonst raus.

Grundsteuer (85,12 von 2331,56)
Gehwegreinigung (11,97 von 327,60)
Abfallents./Stadt (155,24 von 4249,68)
Hausstrom (3,12 von 85,45)
Kabelfernsehen0 (89,94 von 2608,32)

  • Wasser hatten wir ja schon -
    Dachrinnenreinigung (6,63 von 181,42)

IMHO nicht umlagefähig, da es sich um Instandhaltungskosten handelt

Versicherung Wohngebäude (78,50 von 2148,83)

Versicherung Glas (9,89 von 279,69)
Versicherung Haftpflicht (9,42 von 257,93)

Hausmeister angest. (42,81 von 1171,95)

wird hier doppelt abgerechnet? Oder wer reinigt den Gehweg?
Schneebeseitigung (11,47 von 313,87)
gleiche Frage wie oben

Und die Heizkosten bestehen aus 50 % Grundkosten und 50 %
Verbrauchskosten - ist das korrekt und normal

Si, hombre.

Gruß - Jaschiii

Hallo Peter,

Grundsätzlich klingt es aber so, als wäre
die fiktive Abrechnung grundsätzlich soweit okay, bis auf den
Wasserverbrauch ist Euch nix komisch vorgekommen!?

Wie gesagt: vorbehaltlich der Vereinbarungen lohnt es sich
IMHO eh
nur hier zu schauen, ob eine Vereinbarung vorliegt. Für den
Rest kann
man sich höchstens die Kopien der Rechnungsbeträge vorlegen
lassen.
Und auch wenn´s blöd klingt, gilt auch hier: gebt dem Kaiser,
was des
Kaisers ist :wink:

Wartung/Lüftungsanlagen (7,38 von 201,97 euro)

Vereinbart? Sonst raus.

Grundsteuer (85,12 von 2331,56)
Gehwegreinigung (11,97 von 327,60)
Abfallents./Stadt (155,24 von 4249,68)
Hausstrom (3,12 von 85,45)
Kabelfernsehen0 (89,94 von 2608,32)

  • Wasser hatten wir ja schon -
    Dachrinnenreinigung (6,63 von 181,42)

IMHO nicht umlagefähig, da es sich um Instandhaltungskosten
handelt

Eingeschränkter Widerspruch. Eine Dachrinnenreinigung, die nur einmalig durchgeführt wird um Schäden durch überlaufendes Regenwasser zu verhindern zählt zu den Instandhaltungskosten. Fallen jedoch regelmässig Dachrinnenreinigungen an, wegen des Laubes der in der Nähe stehenden Bäume, so gehören diese Kosten zur ordnungsgemässen Bewirtschaftung des Gartens. Dann sind diese Kosten umlagefähig ( LG HH WuM 1989, 640 )Sternel III Rdn. 356; und weitere.

Versicherung Wohngebäude (78,50 von 2148,83)

Versicherung Glas (9,89 von 279,69)
Versicherung Haftpflicht (9,42 von 257,93)

Hausmeister angest. (42,81 von 1171,95)

wird hier doppelt abgerechnet? Oder wer reinigt den Gehweg?
Schneebeseitigung (11,47 von 313,87)
gleiche Frage wie oben

Eine Trennung der Hausmeisterkosten und der Schneebeseitigung ist dann zulässig, wenn z.B. die Schneebeseitigung durch andere Personen als den Hausmeister erfolgen. Diese Kosten können getrennt aufgeführt werden, können aber auch unter Hausmeisterkosten aufgelistet sein. Man wird aber, wenn hausmeister und Schneebeseitigung getrennt sind, dies stets getrennt nachweisen, um keine falschen Schlüsse aus den Hausmeisterkosten zu ziehen.

Und die Heizkosten bestehen aus 50 % Grundkosten und 50 %
Verbrauchskosten - ist das korrekt und normal

Quelle : Betriebskostenrecht der Wohn- und Gewerberaummiete, 3. Aufl. C.H. Beck , Aut.: Langenberg, ISBN 3-406 489397,

Gruss Günter

Hallo Günter,

Eingeschränkter Widerspruch. Eine Dachrinnenreinigung, die nur
einmalig durchgeführt wird um Schäden durch überlaufendes
Regenwasser zu verhindern zählt zu den Instandhaltungskosten.
Fallen jedoch regelmässig Dachrinnenreinigungen an, wegen des
Laubes der in der Nähe stehenden Bäume, so gehören diese
Kosten zur ordnungsgemässen Bewirtschaftung des Gartens. Dann
sind diese Kosten umlagefähig ( LG HH WuM 1989, 640 )Sternel
III Rdn. 356; und weitere.

du bist ´ne Wucht! Respekt.
Aber dann müssten diese Kosten doch wenigstens unter Gartenpflege
abgerechnet werden, oder?

Eine Trennung der Hausmeisterkosten und der Schneebeseitigung
ist dann zulässig, wenn z.B. die Schneebeseitigung durch
andere Personen als den Hausmeister erfolgen. Diese Kosten
können getrennt aufgeführt werden, können aber auch unter
Hausmeisterkosten aufgelistet sein. Man wird aber, wenn
hausmeister und Schneebeseitigung getrennt sind, dies stets
getrennt nachweisen, um keine falschen Schlüsse aus den
Hausmeisterkosten zu ziehen.

Sag mal, wie ist das eigentlich in einem Mehrparteienhaus? Die
Pflicht zu räumen trifft doch ersteinmal den bzw. die Eigentümer.
Dieser kann sie dann mietvertraglich auf den Mieter weitergeben. Was
aber, wenn er das nicht macht? Sind die Kosten dann umlagefähig?
Dürfte doch eigentlich nicht sein, oder? Oder ergibt sich dass aus
dem Argument, dass schliesslich die Mieter vor Ort sind?

Stolperfreie Grüße - Jaschiii

Hallo Jaschii,

Eingeschränkter Widerspruch. Eine Dachrinnenreinigung, die nur
einmalig durchgeführt wird um Schäden durch überlaufendes
Regenwasser zu verhindern zählt zu den Instandhaltungskosten.
Fallen jedoch regelmässig Dachrinnenreinigungen an, wegen des
Laubes der in der Nähe stehenden Bäume, so gehören diese
Kosten zur ordnungsgemässen Bewirtschaftung des Gartens. Dann
sind diese Kosten umlagefähig ( LG HH WuM 1989, 640 )Sternel
III Rdn. 356; und weitere.

du bist ´ne Wucht! Respekt.
Aber dann müssten diese Kosten doch wenigstens unter
Gartenpflege
abgerechnet werden, oder?

Richtig, wenn sie aber andererseits getrennt ausgewiesen sind und wie die Gartenpflegekosten nach der Wohnfläche abgerechnet werden macht es formal und rechnerisch nichts aus.

Eine Trennung der Hausmeisterkosten und der Schneebeseitigung
ist dann zulässig, wenn z.B. die Schneebeseitigung durch
andere Personen als den Hausmeister erfolgen. Diese Kosten
können getrennt aufgeführt werden, können aber auch unter
Hausmeisterkosten aufgelistet sein. Man wird aber, wenn
hausmeister und Schneebeseitigung getrennt sind, dies stets
getrennt nachweisen, um keine falschen Schlüsse aus den
Hausmeisterkosten zu ziehen.

Sag mal, wie ist das eigentlich in einem Mehrparteienhaus? Die
Pflicht zu räumen trifft doch ersteinmal den bzw. die
Eigentümer.
Dieser kann sie dann mietvertraglich auf den Mieter
weitergeben. Was
aber, wenn er das nicht macht? Sind die Kosten dann
umlagefähig?

Stopp. Sicher trifft den Eigentümer zuerst die Räumpflicht. Diese kann er, wie Du richtig festgestellt hast, auf den Mieter übertragen. Hat er diese Vereinbarung unterlassen und ist auch in den Nebenkosten nichts geregelt und auch nicht in der Hausordnung so muss der Eigentümer auf eigenen Kosten Schnee räumen lassen. Eine Umlage ist mangels Vereinbarung nicht möglich. Auch nicht über ein Fremdunternehmen. Im Übrigen muss ausdrücklich vereinbart sein, dass der Mieter im Winter die Schnee- und Streupflicht übernimmt. Die übliche Klausel, dass der Mieter die Kehrwoche regelmässig vorzunehmen hat reicht hier nicht aus.

Dürfte doch eigentlich nicht sein, oder? Oder ergibt sich dass
aus
dem Argument, dass schliesslich die Mieter vor Ort sind?

Stolperfreie Grüße - Jaschiii

Grüsse Günter