Heikostenermittlung durch Faktor?

Hallo liebe Wissende,

angenommen in einer Nebenkostenabrechnung ist die Abrechnung einer
Firma enthalten, die Wasser und Wärme zumindest abrechnet.
Beim Wasserverbrauch wird die Zählerdifferenz berechnet.
Bei der Heizungsabrechnung hingegen wird zwar für jeden Heizkörper
eine Gerätenummer angegeben (Messgerät?!), jedoch keine
verbrauchsabhängige Differenz ermittelt, sondern ein Zählerstand mit
einem Faktor multipliziert, z.B. so:

Bad: Gerät Nr. XY, Wert: 9,5 x Faktor 1,9827 = …
Flur: Gerät Nr. XX, Wert: 4,3 x Faktor 0,651 = …

Ist so etwas zulässig? Falls ja, wie kann man denn dann bitte
nachvollziehen, ob die Rechnungsgrundlage stimmt??
Ein Bekannter meinte, solche Faktoren dienten der korrekten
Abrechnung bei Heizkörpern mit unterschiedlich großer Oberfläche.
Ich finde das einfach nur krude und bin dankbar für jeden Hinweis.

Gruß - Jaschiii

Hallo Jaschii,

angenommen in einer Nebenkostenabrechnung ist die Abrechnung
einer
Firma enthalten, die Wasser und Wärme zumindest abrechnet.
Beim Wasserverbrauch wird die Zählerdifferenz berechnet.
Bei der Heizungsabrechnung hingegen wird zwar für jeden
Heizkörper
eine Gerätenummer angegeben (Messgerät?!), jedoch keine
verbrauchsabhängige Differenz ermittelt, sondern ein
Zählerstand mit
einem Faktor multipliziert, z.B. so:

Bad: Gerät Nr. XY, Wert: 9,5 x Faktor 1,9827 = …
Flur: Gerät Nr. XX, Wert: 4,3 x Faktor 0,651 = …

Diese Form ist korrekt. Sie wird im „Handbuch zur Wärmekostenabrechnung“ Minol-Messtechnik, 11. Auflage, ISBN 3-00-009825-9 Buch anschauen beschrieben. Dieser Faktor wird als „Gesamtbewertungsfaktor“ bezeichnet. Dieser Faktor ist mit der Heizkörperleistung und dem sogenannten Wärmeübergangswert ( Plattenheizkörper haben geringe Übertragungsverluste, während Gliederheizkörper geringere Verbrauchszahlen mangels der schlechteren Leitfähigkeit ergeben. Diese Probleme werden dann mit den einzelnen Daten incl. Faktor ausgeglichen. Vielleicht kann dies ein Heizungsfachmann noch besser erklären.

Ist so etwas zulässig? Falls ja, wie kann man denn dann bitte
nachvollziehen, ob die Rechnungsgrundlage stimmt??
Ein Bekannter meinte, solche Faktoren dienten der korrekten
Abrechnung bei Heizkörpern mit unterschiedlich großer
Oberfläche.

richtig und auch hinsichtlich unterschiedlicher Heizkörperarten

Ich finde das einfach nur krude und bin dankbar für jeden
Hinweis.

Gruss Günter

Hallo Günter,

danke für die Auskunft. Hatte so etwas noch nicht gesehen gehabt…
Schön, mal wieder von Dir zu hören.

Gruß - Jaschiii