Hallo Experten.
Ich bin letzten Monat umgezogen und mein Ex- Vermieter hat mir immer noch keine Abrechnung für das Jahr 2003 gegeben. Ich habe mal gehört, dass der Vermieter mir bis spätestens 31.12.04 die Rechnung zuschicken muß, da sonst kein Anspruch mehr besteht. Stimmt das so?
ja, Abrechnung hat bis 31.12.2004 zu erfolgen für das Jahr 2003. Kommt der Vemieter mit der Abrechnung danach und es würde sich eine Nachforderung zu Deinen Lasten ergeben, so könnte er diese nicht einfordern. Anders ist es aber, wenn Du eine Gutschrift erwartest, dann hast Du noch die Möglichkeit das Geld zu fordern