Hallo,
wir haben bei uns in der Mietwohnung (wir sind Mieter) einen Wasserschaden entdeckt, der von unseren Über-Nachbarn (aus der undichten Dusche stammt), also ein Leitungswasserschaden ist, und sich als Fleck an unserer Decke bemerkbar macht, aber auch als Rinnsal in unseren Hausanschlußraum läuft. Daher ist z.B. schon meine kleine Telefonanlage kaputt gegangen, weil die auch im Hausanschlußraum hängt und Wasser abgekriegt hat.
Wer haftet für meine Telefonanlage?
- Der Über-Nachbar oder seine Haftpflicht, weil es aus seiner Mietwohnung kommt?
- Der Vermieter oder seine Gebäudeversicherung, weil es seine Mietsache ist?
- Oder ich selber oder meine Hausrat, weil es mein Schaden ist?
Hallo,
(vorbehaltlich der Antworten der richtigen Experten)
würde ich sagen:
Es haftet im Normalfall der Schadensverursacher (Ausnahme: höhere Gewalt).
Also in deinem Fall entweder der andere Mieter oder der Vermieter, je nachdem in welchen Zuständigkeitsbereich die defekte Wasserleitung fällt.
Gerhard
Falsch. Für in die Wohnräume selbst eingebrachte Dinge, haftet die eigene Hausratversicherung.
Die Gebäudeversicherung des Vermieters haftet nur für fest mit dem Gebäude verbundene Dinge (verklebte Teppiche, Tapeten).
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Falsch. Für in die Wohnräume selbst eingebrachte Dinge, haftet
die eigene Hausratversicherung.
Die Gebäudeversicherung des Vermieters haftet nur für fest mit
dem Gebäude verbundene Dinge (verklebte Teppiche, Tapeten).
Hallo,
naja, und wer ist nun zuständig?
Der Vermieter, weil sein Haus ein Mangel hat oder meine Hausrat, weil es sich um meine Telefonanlage handelt?
Deine Hausratversicherung ist dafür zuständig.
Wie mein Vorredner schon schrieb, handelt es sich hierbei nicht um fest mit dem Objekt verbundene Dinge ( wie eben z.B. verklebter Teppich ) und somit ist Deine versicherung zahlungspflichtig.
Gruß
funr@cer
Genau, ich wollte es gerade schreiben
Gruß, Hütti (VorrednerIN
)
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Hallo,
zuerst unterstelle ich, dass der Wasserschaden dem Vermieter mitgeteilt wurde und dieser auch die Versicherung verständigt hat. Ohne Rücksicht auf die ursache, zuerst haftet der Vermieter gegenüber dme geschädigten Mieter. Der Vermieter muss sich dann den Schaden durch den Verursacher ersetzen lassen.
Dann sollte auch die eigene Hausratversicherung verständig werden. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Hausratversicherung auch für eine - wie hier dargestellte - Telefonanlage zuständig ist.
Die Kosten für Austrockung, zusätzliche Beheizung, notwendige Malerarbeiten muss der Verursacher tragen, jedoch hat der Geschädigte die Ansprüche auch zur Wahrung seiner Rechte dem Vermieter anzuzeigen. Sollten hierbei auch in den Nebenkosten umlagefähige Kosten aus Leitungswasserschäden dem Mieter berechnet werden, hat der Mieter auch einen Anspruch gegenüber dieser Versicherung. Hier bitte vor Ort einen Mieterverin oder Anwalt zur weiteren Prüfung und Klärung aufsuchen.
Gruss Günter
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Ist das zu fassen?
Deine Hausratversicherung ist dafür zuständig.
Wie mein Vorredner schon schrieb, handelt es sich hierbei
nicht um fest mit dem Objekt verbundene Dinge ( wie eben z.B.
verklebter Teppich ) und somit ist Deine versicherung
zahlungspflichtig.
Ich würde also auf so einem Schaden sitzen bleiben, wenn ich keine Hausratversicherung hätte und solche Schäden aus eigener Tasche bezahlen müsste?
Ist doch nicht zu fassen. Aus der Wohnung über mir tropfts und weder der dortige Mieter noch der Hauseigentümer sind verantwortlich?
Hallo,
wenn alle Stricke reisen, haftet auf jeden Fall der Vermieter. Er haftet auch in Mietsachen für Schäden, die ein Mitmieter verursacht hat . Der Vermieter muss sich dann eben den Schaden vom anderen Mieter holen. Die Haftung des Vermieters bei Schäden bei einem Mieter ist nicht in der Form geregelt wie üblicherweise Haftpflichtschäden geregelt sind. Der betroffene Mieter kann sich daher stets an den Vermieter halten. Im Übrigen steht ihm rechtlich auch eine direkte Auseinandersetzung mit einem anderen Mieter nicht in diesen Fällen zu. Eine Abhandlung des Haftungsrechtes des Vermieters gegenüber Mietern hier zu erklären ginge aber zu weit und ist zu umfassend.
Nochmals. Schaden dem Vermieter schriftlich mitteilen und den Vermieter um Schadenbeseitigung auffordern. Er soll den Schaden der Haftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung oder Leitungswasserversicherung , ja nach Schadensfall darlegen. Der Schadensverursacher muss natürlich seine Versicherung verständigen. Der Geschädigte sollte auf jeden Fall seine Hausratversicherung verständigen.
Und nochmals, Wenn im Umlageverfahren Versicherungen vom Mieter gezahlt werden, hat der Mieter an diese Versicherung auch Ansprüche. Es ist nicht rechtlich erlaubt, nur die Versicherungsprämien auf den Mieter abzuwälzen und im Schadensfall tritt die Versicherung nicht ein. Sobald nachgewiesen wird, dass der Mieter die Versicherung im Umlageverfahren zahlt, hat er Ansprüche an die Versicherung seines Vermieters.
Leistet der Vermieter oder seine Versicherung ( weil der Schadne nicht versichert ist ) nicht - aber der Schaden kann beziffert werden -muss der Geschädigte gegenüber dem Vermieter Aufrechnung des Schadens mit der Miete erklären. Dies bedeutet, dass der Mieter solange keine Miete zahlt bis der Schaden ausgeglichen ist. Also keine Angst. Der geschädigte Mieter wird immer zu seinem Recht kommen.
Gruss Günter
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