Beziehung tot. Mietvertragswandlung

tach Community,

ich hatte gestern eine Diskussion zum o.g. Thema.
Es geht um ein Einfamilienhaus zur Miete mit 3 monatigen Kündigungsrecht.

Sie erwaegt ihn zu verlassen. Wenn er im Haus bleiben moechte…kann man dann so „einfach“ mit einverstaendnis des Vermieters den Vertrag aendern? Oder wird ein neuer Vertrag aufgesetzt? Oder geht das gar nicht?

Wird hier Jemand aus gesetzes Sicht benachteiligt?

Was mich hierbei interessiert ist die wirkliche Rechtslage. Dass es funktioniert, habe ich selber schon mal mitgemacht, da der Vermieter ja oft an einem Natlosen Vertragsverhaeltnis interessiert ist und ja schon Erfahrungen mit einem Teil der Mieter gemacht hat.

Vielen Dank fuer die Antworten.

Grusz

PixelKoenig

Hallo.

Erstmal sind ‚einen Mietvertrag besitzen‘ und ‚in der Mietwohnung wohnen‘ zwei Paar Stiefel: solange der (laufende) Vertrag gezahlt wird ist der Aufenthaltsort der Person X „wurscht“. Ausserdem kommt es darauf an, auf WESSEN Name der Vertrag geschlossen wurde. Wenn ER alleine ist, kann SIE machen was sie will. Ansonsten braucht ER ihre Zustimmung (und des Vermieters !) zu Änderungen am Mietvertrag.

HTH
mfg M.L., der sich allerdings nicht zu 100% sicher ist

stehen natuerlich…
… beide im Mietvertrag.
Beide sind Mieter.

mfg M.L., der sich allerdings nicht zu 100% sicher ist

ich brauch geltendes recht :frowning:

grusz

PixelKoenig

nun es kommt darauf an, was im Vertrag steht -
steht da, daß jeder kündigen kann, reicht es wenn einer kündigt, der andere muss das gegen sich gelten lassen.
Steht sowas nicht drin also kein Alleinvertretungsrecht dann können die nur gemeinsam kündigen.
Ausziehen kann Er / Sie Aber die Zahlpflicht bleibt wenn der andere nicht mitmacht.
Jakob

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tach Community,

ich hatte gestern eine Diskussion zum o.g. Thema.
Es geht um ein Einfamilienhaus zur Miete mit 3 monatigen
Kündigungsrecht.

Sie erwaegt ihn zu verlassen. Wenn er im Haus bleiben
moechte…kann man dann so „einfach“ mit einverstaendnis des
Vermieters den Vertrag aendern? Oder wird ein neuer Vertrag
aufgesetzt? Oder geht das gar nicht?

Mieter und Vermieter können natürlich jederzeit den Mietvertrag gemeinsam ändern - tun sie ja auch hin und wieder sowieso, bspl. bei einer Mieterhöhung.

Solange dabei gesetzliche Vorschriften nicht beeinträchtigt werden, sind die Regelungen auch wirksam.

Natürlich kann auch ein neuer Vertrag aufgesetzt werden. Kommt auf den Einzelfall an, was für den Mieter oder Vermieter vorteilhafter ist.

Wird hier Jemand aus gesetzes Sicht benachteiligt?

Was mich hierbei interessiert ist die wirkliche Rechtslage.
Dass es funktioniert, habe ich selber schon mal mitgemacht, da
der Vermieter ja oft an einem Natlosen Vertragsverhaeltnis
interessiert ist und ja schon Erfahrungen mit einem Teil der
Mieter gemacht hat.

Für den Vermieter ergibt sich natürlich ein Problem:
entläßt er nur die Frau aus den Vertrag,

  • hat er nur noch einen, der ihm für die Miete haftet.
  • es gelten dann aber z.B. noch die Kündigungsmodalitäten zu Vertragsbeginn.

macht er einen neuen Vertrag

  • kann er außer der Reihe ein bißchen an der Miethöhe/-konditionen rumspielen.

macht er gar nichts und sieht der Vertrag nur eine gemeinschaftliche Kündigung vor:

  • müßte der Mann auch ausziehen, was er aber wahrscheinlich nicht macht.
  • haftet die Frau weiterhin mit ihrem Einkommen/Vermögen für Miete/Schäden.

Gruß n.

tach Community,

ich hatte gestern eine Diskussion zum o.g. Thema.
Es geht um ein Einfamilienhaus zur Miete mit 3 monatigen
Kündigungsrecht.

Sie erwaegt ihn zu verlassen. Wenn er im Haus bleiben
moechte…kann man dann so „einfach“ mit einverstaendnis des
Vermieters den Vertrag aendern? Oder wird ein neuer Vertrag
aufgesetzt? Oder geht das gar nicht?

Wird hier Jemand aus gesetzes Sicht benachteiligt?

Was mich hierbei interessiert ist die wirkliche Rechtslage.
Dass es funktioniert, habe ich selber schon mal mitgemacht, da
der Vermieter ja oft an einem Natlosen Vertragsverhaeltnis
interessiert ist und ja schon Erfahrungen mit einem Teil der
Mieter gemacht hat.

Hallo,

wenn beide Mieter im Mietvertrag stehen muss der Vermieter zustimmen wenn ein Teil aus dem Vertrag raus will. Es sollte auch im Interesse des Teiles sein, der ausgezogen ist oder auszieht, nicht mehr im Mietvertrag aufgenommen zu sein, weil über die Dauer, zu welcher beide Mieter im Vertrag stehen auch beide Mieter haften. Der Vermieter sollte umfassend und wahr über den Umstand informiert werden und auch, wer den Vertrag übernehmen will. Es bedarf keines neuen Vertrages. Es muss lediglich schriftlich vereinbart werden " dass Frau X die Wohnung zum xx.xx.xxxx verlässt und ab diesem Zeitpunkt der Mieter Y den bisherigen Vertrag mit allen Rechten und Pflichten fortsetzt".

Gruss Günter

tach Community,

ich hatte gestern eine Diskussion zum o.g. Thema.
Es geht um ein Einfamilienhaus zur Miete mit 3 monatigen
Kündigungsrecht.

Sie erwaegt ihn zu verlassen. Wenn er im Haus bleiben
moechte…kann man dann so „einfach“ mit einverstaendnis des
Vermieters den Vertrag aendern? Oder wird ein neuer Vertrag
aufgesetzt? Oder geht das gar nicht?

Wird hier Jemand aus gesetzes Sicht benachteiligt?

Was mich hierbei interessiert ist die wirkliche Rechtslage.
Dass es funktioniert, habe ich selber schon mal mitgemacht, da
der Vermieter ja oft an einem Natlosen Vertragsverhaeltnis
interessiert ist und ja schon Erfahrungen mit einem Teil der
Mieter gemacht hat.

Hallo,

wenn beide Mieter im Mietvertrag stehen muss der Vermieter
zustimmen wenn ein Teil aus dem Vertrag raus will.

Nein lieber Günter Er muss nicht Du irrst.

Es sollte
auch im Interesse des Teiles sein, der ausgezogen ist oder
auszieht, nicht mehr im Mietvertrag aufgenommen zu sein, weil
über die Dauer, zu welcher beide Mieter im Vertrag stehen auch
beide Mieter haften.

So ist es !!! Beide haften bis beide ausgezogen sind!!!

Beispiel: Er arbeitet, Sie ist Hausfrau.
Er will ausziehen der „Vermieter muss“ den Zahlpflichtigen/fähigen gehen lassen und verbleibt mit einem Habenichts.

Nein lieber Günter wenn einer kündigen kann, MVertragl. Alleinvertretungsanspruch, dann kündigt er für beide Teile den MVertrag und wenn ohne vertraglich vereinbarten Alleinvertretungsanspruchnicht nur gemeinsam und Er verbleibt in der Haftung wenn der Andere oder der Vermieter nicht will daß er allein geht und der Andere beleibt.

Ich wünsche Allen hier ein Frohes Fest.

Jakob

Können kann der Vermieter müssen muß er nicht!.

Der Vermieter sollte umfassend und wahr
über den Umstand informiert werden und auch, wer den Vertrag
übernehmen will. Es bedarf keines neuen Vertrages. Es muss
lediglich schriftlich vereinbart werden " dass Frau X die
Wohnung zum xx.xx.xxxx verlässt und ab diesem Zeitpunkt der
Mieter Y den bisherigen Vertrag mit allen Rechten und
Pflichten fortsetzt".

Gruss Günter

Hallo Jakob,

manchmal knallst Du eine Meinung in die Landschaft, die hinten und vorne keine Substanz hat. Besteht ein Mietvertrag mit zwei Mietern und will ein Mieter aus dem Mietvertrag entlassen werden benötigt er die Zustimmung des Vermieters und gleichzeitig ist zu klären, wer den Mietvertrag übernimmt. Die Frage war ja nicht, ob jemand einfach ausziehen darf, sondern wie es zu regeln ist, dass der, der auszieht, keine Haftung trägt und der, der drin bleibt den Mietvertrag übernehmen kann. Und daran ist die Antwort zu orientieren.

Selbstverständlich kann ein Mieter immer ausziehen. Er muss sich nur im Klaren sein, dass er weiterhin mithaftet. Diese Frage war aber so nicth gestellt.

wenn beide Mieter im Mietvertrag stehen muss der Vermieter
zustimmen wenn ein Teil aus dem Vertrag raus will.

Nein lieber Günter Er muss nicht Du irrst.

Es sollte
auch im Interesse des Teiles sein, der ausgezogen ist oder
auszieht, nicht mehr im Mietvertrag aufgenommen zu sein, weil
über die Dauer, zu welcher beide Mieter im Vertrag stehen auch
beide Mieter haften.

So ist es !!! Beide haften bis beide ausgezogen sind!!!

Wenn der Vermieter zustimmt, dass ein Mieter die Wohnung verlassen darf und das Mietverhältnis mit dieser Person beendet ist, während der in der Wohnung lebende Mieter sodann die Geamthaftung übernimmt, kann natürlich die Haftung geöändert werden. Dann haften eben der Teil nicht, der mit Zustimmung des Vermeierts ausgezogen und aus dem Mietvertrag entlassen ist.

Beispiel: Er arbeitet, Sie ist Hausfrau.
Er will ausziehen der „Vermieter muss“ den
Zahlpflichtigen/fähigen gehen lassen und verbleibt mit einem
Habenichts.

Dieses Beispiel ict nicht nur an den Haaren herbeigezogen sondern hier muss der Vermieterr sowieso nie zustimmen und wird nie zustimmen. Der Vermieter muss den Zahlungskräftigen nicht ausziehen lassen. Die Hausfrau ohne Einkommen kann er ausziehen lassen.

Nein lieber Günter wenn einer kündigen kann, MVertragl.
Alleinvertretungsanspruch, dann kündigt er für beide Teile den
MVertrag und wenn ohne vertraglich vereinbarten
Alleinvertretungsanspruchnicht nur gemeinsam und Er verbleibt
in der Haftung wenn der Andere oder der Vermieter nicht will
daß er allein geht und der Andere beleibt.

Es liegt mir fern, mich mit pseudofiktiven und rechtlich nicht gesicherten Hinweisen nun auch noch mit Aufklärung falscher Ansichten hier zu befassen. Die berufliche Praxis lehrt mich eines anderen Rechtsstandpunktes.

Gruss Günter und ein frohes Fest.

Hallo Jakob,

manchmal knallst Du eine Meinung in die Landschaft, die hinten
und vorne keine Substanz hat. Besteht ein Mietvertrag mit zwei
Mietern und will ein Mieter aus dem Mietvertrag entlassen
werden benötigt er die Zustimmung des Vermieters und
gleichzeitig ist zu klären, wer den Mietvertrag übernimmt. Die
Frage war ja nicht, ob jemand einfach ausziehen darf, sondern
wie es zu regeln ist, dass der, der auszieht, keine Haftung
trägt und der, der drin bleibt den Mietvertrag übernehmen
kann. Und daran ist die Antwort zu orientieren.

Selbstverständlich kann ein Mieter immer ausziehen. Er muss
sich nur im Klaren sein, dass er weiterhin mithaftet. Diese
Frage war aber so nicth gestellt.
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wenn beide Mieter im Mietvertrag stehen muss der Vermieter
zustimmen wenn ein Teil aus dem Vertrag raus will. #############

Darauf bezieht sich die Antwort (MUSS)!!!
Wenn das nicht von Dir ist sorry.
Jakob

Nein lieber Günter Er muss nicht Du irrst.

Es sollte
auch im Interesse des Teiles sein, der ausgezogen ist oder
auszieht, nicht mehr im Mietvertrag aufgenommen zu sein, weil
über die Dauer, zu welcher beide Mieter im Vertrag stehen auch
beide Mieter haften.

So ist es !!! Beide haften bis beide ausgezogen sind!!!

Wenn der Vermieter zustimmt, dass ein Mieter die Wohnung
verlassen darf und das Mietverhältnis mit dieser Person
beendet ist, während der in der Wohnung lebende Mieter sodann
die Geamthaftung übernimmt, kann natürlich die Haftung
geöändert werden. Dann haften eben der Teil nicht, der mit
Zustimmung des Vermeierts ausgezogen und aus dem Mietvertrag
entlassen ist.

Beispiel: Er arbeitet, Sie ist Hausfrau.
Er will ausziehen der „Vermieter muss“ den
Zahlpflichtigen/fähigen gehen lassen und verbleibt mit einem
Habenichts.

Dieses Beispiel ict nicht nur an den Haaren herbeigezogen
sondern hier muss der Vermieterr sowieso nie zustimmen und
wird nie zustimmen. Der Vermieter muss den Zahlungskräftigen
nicht ausziehen lassen. Die Hausfrau ohne Einkommen kann er
ausziehen lassen.

Nein lieber Günter wenn einer kündigen kann, MVertragl.
Alleinvertretungsanspruch, dann kündigt er für beide Teile den
MVertrag und wenn ohne vertraglich vereinbarten
Alleinvertretungsanspruchnicht nur gemeinsam und Er verbleibt
in der Haftung wenn der Andere oder der Vermieter nicht will
daß er allein geht und der Andere beleibt.

Es liegt mir fern, mich mit pseudofiktiven und rechtlich nicht
gesicherten Hinweisen nun auch noch mit Aufklärung falscher
Ansichten hier zu befassen. Die berufliche Praxis lehrt mich
eines anderen Rechtsstandpunktes.

Gruss Günter und ein frohes Fest.