Hallo,
grundsätzlich weiß ich, dass erst einmal ein Hauseigentümer dafür verantwortlich ist, dass auf den Wegen auf und vor seinem Grundstück der Schnee gefegt und evtl. Eis abgestreut wird.
Wenn er es im Mietvertrag festhält, kann er jedoch diese Pflichten dem Mieter auferlegen.
Was ist nun, wenn im Mietvertrag der Mieter nicht dazu verpflichtet wird und der Vermieter nun sagt:
„Ok. ich habe es vergessen, den Mietern diese Pflicht aufzutragen. Jetzt muss ich selber dafür sorgen, indem ich eine Firma damit beauftrage und diese Kosten dann den Mietern als Betriebskosten von hinten herum aufdrücke.“
Hätte ein Vermieter die Möglichkeit, so ein „Kuckucksei“ ins Nest zu legen?
Ein Vermieter kann doch bestimmt nicht im Nachhinein weitere Neben- (oder Betriebskosten) abrechnen, die er nicht vorher ganz konkret im Mietvertrag genannt hat, oder?
