Heizungsausfall

hallo!

ich habe folgende frage:

nehmen wir mal an in einem haus (einfamilienhaus, alt) fällt die heizung komplett aus. dadurch gibt es auch kein warmwasser mehr.
die heizungsfirma kommt, tauscht als erstes den gasdruckschalter aus, kein erfolg. als zweites wird der zündschalter erneuert, auch keine veränderung. dann wird festgestellt, dass der wärmetauscher erneuert werden muss. das ersatzteil ist aber nicht vor weihnachten zu bekommen. die heizungsfirma stellt fest dass die heizung früher vermutlich nicht gewartet wurde.
somit fällt die heizung mindestens 2 wochen komplett aus. außentemperaturen liegen zwischen -10° und +10°C
im wohnzimmer befindet sich ein alter ofen, der mit holz beheizt werden kann. somit ist das wohnzimmer der einzige raum, der warm gehalten werden kann.

  1. hat der mieter des hauses das recht, die miete zu mindern, obwohl den vermieter kein direktes verschulden an der lage trifft?
  2. ist der vermieter verpflichtet die (teure) reparatur schnellstmöglich durchführen zu lassen und auch zu bezahlen oder kann er die kosten auf den mieter abwälzen?

bin gespannt auf eure antworten!

lieben gruß

anke

noch ein zusatz:

wenn durch den heizungsausfall erhöhte stromkosten anfallen, z.b. durch den betrieb von heizlüftern und das erwärmen des wassers mit dem wasserkocher, gibt es die möglichkeit diese kosten von der miete abzuziehen oder bleibt der mieter „darauf sitzen“ ?

lieben gruß

anke

Hallo.

Bei einem Ausfall der Heizanlage in der Heizperiode kann die Miete bis 100% gekürzt werden. Das hängt aber auch von der Schwere und Dauer des Ausfalls ab. Im konkreten Fall würde ich ~50% Minderung ansetzen. Eher 40%, da ja die zwei Wochen noch geringe Heizmöglichkeiten bestehen.
Und ja: der Vermieter muss den Schaden bezahlen. Zumal er die Heizung deswegen ja auch kontrollieren lassen sollte… Irgendwelche illegalen Umlagen werden sich ja wohl an der Rechnung erkennen lassen.

HTH
mfg M.L.

Hallo Anke,

der Vermieter muss selbstverständlich für alle Kosten aufkommen, die durch den Heizungsausfall entstehen. Hier kann es sogar mangels Bade- und Duschmöglichkeit geboten sein, dass der Vermieter mindestens dreimal in der Woche den Besuch eines öffentlichen Baden zahlen muss.

Die Mietminderung - mehr als 50 % halte ich derzeit für nicht gerechtfertigt - wegen gleichzeitigen Ausfall von Warmwasser und Heizung - muss dem Vermieter schriftlich mitgeteilt werden. Er muss natürlich dafür sorgen, dass die Heizung unverzüglich instandgesetzt wird.

ich habe folgende frage:

nehmen wir mal an in einem haus (einfamilienhaus, alt) fällt
die heizung komplett aus. dadurch gibt es auch kein warmwasser
mehr.
die heizungsfirma kommt, tauscht als erstes den
gasdruckschalter aus, kein erfolg. als zweites wird der
zündschalter erneuert, auch keine veränderung. dann wird
festgestellt, dass der wärmetauscher erneuert werden muss. das
ersatzteil ist aber nicht vor weihnachten zu bekommen. die
heizungsfirma stellt fest dass die heizung früher vermutlich
nicht gewartet wurde.
somit fällt die heizung mindestens 2 wochen komplett aus.
außentemperaturen liegen zwischen -10° und +10°C
im wohnzimmer befindet sich ein alter ofen, der mit holz
beheizt werden kann. somit ist das wohnzimmer der einzige
raum, der warm gehalten werden kann.

Dann hier heizen und die restlichen Räume nach Möglichkeit offen halten.

  1. hat der mieter des hauses das recht, die miete zu mindern,
    obwohl den vermieter kein direktes verschulden an der lage
    trifft?

Ja, es geht hier nicht nach Verschulden sondern der Vermieter ist grundsätzlich verpflichtet eine Mietsache in ordnungsgemässen Zustand dem Mieter zu überlassen. Als ordnungsgemäss ist auch eine funktionierende Warmwasserversorgung und Heizung zu sehen.

  1. ist der vermieter verpflichtet die (teure) reparatur
    schnellstmöglich durchführen zu lassen und auch zu bezahlen
    oder kann er die kosten auf den mieter abwälzen?

ja, er muss sie bezahlen. Reparaturen kann er nicht umlegen.

Wünsche Euch ein frohes Fest. Viele Grüße

Günter

Voesicht! Aufpassen!
Hi,

wenn ich arbeitslos und demnächst von der Allgemeinheit abhängig wäre, dann würde ich beim Vermieter keine so grosse Lippe riskieren, zumal die Miete ja ziemlich billig ist.
Ansonsten könnte es sein, dass ihr euer derzeitiges Paradies für immer los seid.
Wohin dann mit dem ganzen Getier, das euch so viel bedeutet?

Auch in meinen Augen mag euer Anwesen toll sein,
aber man kann es auch als Bruchbude bezeichnen, das keine Reparatur mehr wert ist.
Also verärgert den Vermieter nicht.

Gruss,

hallo helge!

eine große lippe zu riskieren habe ich nicht vor, dazu hänge ich zu sehr an unserem leben hier.
trotzdem ist es gut zu wissen, wie die rechtliche lage aussieht.
unser vermieter ist einer von der sorte, der nichts tut, solange man ihn nicht „in den allerwertesten tritt“. er wird also erst aufwachen wenn wir ihm klarmachen. was wir tun KÖNNTEN… zb halt miete kürzen, höheren stromverbrauch in rechnung stellen usw.
ob wir das dann tatsächlich tun ist eine ganz andere frage.

aber danke für den tipp!

frohe weihnachten,

anke

nochmal hallo!

und schön dass du auf meiner hp warst. :o)

anke