Haubewohner geben keine Ruhe

Hallo zusammen,

angenommen, ein Mieter A verleidet dem Mieter B das Leben dadurch, dass er ihn bei Hausverwaltung anschwärzt über Polizei erfolglos versucht ihm Ruhestörungshandlungen in die Schuhe zu schieben…und nun alle möglichen Gegenstände im Keller oder auch den Pkw des Mieters B in der Tiefgarage beschädigt. Mieter B ist natürlich mächtig angenervt. Doch was kann er tatsächlich gegen Mieter A unternehmen ohne Beweise, dass dieser die Taten vollbracht hat?

Gruß
Dora

Hallo zusammen,

angenommen, ein Mieter A verleidet dem Mieter B das Leben
dadurch, dass er ihn bei Hausverwaltung anschwärzt über
Polizei erfolglos versucht ihm Ruhestörungshandlungen in die
Schuhe zu schieben…und nun alle möglichen Gegenstände im
Keller oder auch den Pkw des Mieters B in der Tiefgarage
beschädigt. Mieter B ist natürlich mächtig angenervt. Doch was
kann er tatsächlich gegen Mieter A unternehmen ohne Beweise,
dass dieser die Taten vollbracht hat?

Leider nichts.

Ein frohes Fest.

Günter