Mietkaution von Miete abziehen

Angenommen jemand kündigt seine Wohnung (Kündigungsfrist 6 Monate)
und möchte die Mietkaution (1.000 Euro) von den letzten noch zu zahlenden Mieten (pro Monat 500 Euro warm) abziehen.
Könnte es hierbei rechtliche Probleme geben?

Angenommen jemand kündigt seine Wohnung (Kündigungsfrist 6
Monate)

Ich meine Kündigungsfrist ist generell 3 Monate NEU
Auch für Altverträge.

und möchte die Mietkaution (1.000 Euro) von den letzten noch
zu zahlenden Mieten (pro Monat 500 Euro warm) abziehen.
Könnte es hierbei rechtliche Probleme geben?

Ja denn die Kaution können Sie nicht verrechnen dafür ist die nicht vorgesehen.
Mahnkosten könnten entstehen.

Jakob

Angenommen jemand kündigt seine Wohnung (Kündigungsfrist 6
Monate)
und möchte die Mietkaution (1.000 Euro) von den letzten noch
zu zahlenden Mieten (pro Monat 500 Euro warm) abziehen.
Könnte es hierbei rechtliche Probleme geben?

Hallo,

um dem Mituser Jakob auch gleich zu antworten. Selbstverständlich gelten bei Altverträgen die dort vereinbarten Fristen. Dies hat der BGH VIII ZR 240/02 entschieden.

Eine Verrechnung der Kaution mit der Miete ist nicht erlaubt. Der Vermieter kann notfalls den Betrag gerichtlich einklagen oder einen Anwalt beauftragen. Die Kosten wären dann vom Mieter zu tragen. Rentiert sich daher nicht.

Gruss Günter