Mietminderung nach Wasserschaden

Hallo an alle,

nehmen wir an, eine Mieterin hat in ihrer Wohnung einen unverschuldeten Wasserschaden, weil dem Bewohner über ihr der Schlauch der Waschmaschine geplatzt ist. Die Reparaturen im Anschluss zogen sich über etliche Wochen hin. Zum jetzigen Zeitpunkt sind jedoch immer noch einige Reparaturen nicht durchgeführt (Fußbodenleisten im Flur fehlen, Wand im Wohnzimmer wurde nicht wie vereinbart tapeziert, Parkett im Kinderzimmer ist nicht behandelt worden). Steht der Mieterin jetzt eine Mietminderung zu, und wenn ja, in welcher Höhe? Das Kinderzimmer ist faktisch nicht benutzbar, da das Parkett aufgequollen ist und einzelne Stäbe locker sind.
Der Vermieter wurde bereits einige Male aufgefordert, die noch bestehenden Mängel zu beheben. Er hat sich jetzt schriftlich zu der Aussage hinreissen lassen, er würde die Wohnung erst nach Beendigung des Mietverhältnisses zu Ende renovieren. Berechtigt diese Aussage die Mieterin zu einer Kündigung, evtl. sogar fristlos? Die Wohnung ist nicht im vertragsgemäßen Zustand und der Vermieter weigert sich auch, diesen Zustand wieder herzustellen.

Vielen Dank für Eure Hilfe
Dagmar

Hallo an alle,

nehmen wir an, eine Mieterin hat in ihrer Wohnung einen
unverschuldeten Wasserschaden, weil dem Bewohner über ihr der
Schlauch der Waschmaschine geplatzt ist. Die Reparaturen im
Anschluss zogen sich über etliche Wochen hin. Zum jetzigen
Zeitpunkt sind jedoch immer noch einige Reparaturen nicht
durchgeführt (Fußbodenleisten im Flur fehlen, Wand im
Wohnzimmer wurde nicht wie vereinbart tapeziert, Parkett im
Kinderzimmer ist nicht behandelt worden). Steht der Mieterin
jetzt eine Mietminderung zu, und wenn ja, in welcher Höhe? Das
Kinderzimmer ist faktisch nicht benutzbar, da das Parkett
aufgequollen ist und einzelne Stäbe locker sind.
Der Vermieter wurde bereits einige Male aufgefordert, die noch
bestehenden Mängel zu beheben. Er hat sich jetzt schriftlich
zu der Aussage hinreissen lassen, er würde die Wohnung erst
nach Beendigung des Mietverhältnisses zu Ende renovieren.
Berechtigt diese Aussage die Mieterin zu einer Kündigung,
evtl. sogar fristlos? Die Wohnung ist nicht im vertragsgemäßen
Zustand und der Vermieter weigert sich auch, diesen Zustand
wieder herzustellen.

Hallo Dagmar,

ja doch, Hier ist eine Mietminderung durchaus zulässig. Für das Kinderzimmer können 10 % der Kaltmiete angesetzt werden, für den restlichen Mangel noochmals 5 %. Eine fristlose Kündigung ist wohl hier - nachdem das Mietverhältnis bereits gekündigt zu sein scheint -ohne Aussicht auf Erfolg.

Gruss Günter