Rücktritt von privat gekaufter installierter Küche

Hallo an alle,

ich bin neu hier und grüße erstmal herzlichst in die Runde.

Das Problem:

Ein Nachmieter entscheidet sich beim 1. Besichtigungstermin, eine installierte Küche zu übernehmen. Der Kaufpreis wird ausgehandelt. Der Nachmieter besichtigt die Küche 2 Wochen später nochmal. Nach insgesamt 6 Wochen zieht der Mieter aus, die Küche wird nochmals inspiziert, für gut befunden, der vereinbarte Betrag für die Küche wird bezahlt, die Küche bleibt in der Wohnung. Drei Tage später will der Nachmieter die Küche an den Vormieter zurückgeben, weil er eine günstigere gefunden hat.

Frage: hat der Vormieter das Recht, auf dem Verkauf zu bestehen oder muß er den Wünschen des Nachmieters nachkommen, die Küche entfernen und das bereits gezahlte Geld zurückerstatten?
Wie ist die Rechtslage bei einem Privatverkauf ohne Vertrag und Quittung?

Freue mich auf eure Antwort/en und wünsche allen einen gesunden Rutsch ins neue Jahr,

lieben Gruß, Sanne

Hallo,

mach dir keine Sorgen. Du hast das Geld, die Küche ist verkauft, der Nachmieter kann keine Forderungen geltend machen.
Ein Rückgaberecht gibt es generell nicht (Ausnahme Fernabsatzgesetz).
Bei Privatkäufen sowieso nicht.

Gruß
roland

Hi Sanne,

wenn der Mieter die Küche zurückgeben will, weil er eine preisgünstigere gefunden hat, ist es sein Problem. Der Verkäufer kann sich auf das gültige Geschäft berufen und für erledigt erklären.

Gruss Günter

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Hi!
Ich bedanke mich hiermit ganz herzlich für die hier angegebenen Antworten. Sie haben mir wirklich viel geholfen. Vielen Dank und lieben Gruß, Sanne