angenommen, man hat in der Wohnung Schimmel und hat den Vermieter bereits mehrfach darauf hingewiesen. Das Problem wurde jeweilis kurzfristig gelöst, aber der Schimmel taucht nach einiger Zeit wieder auf. Gibt es in solch einem Fall die Möglichkeit zur Mietminderung?
angenommen, man hat in der Wohnung Schimmel und hat den
Vermieter bereits mehrfach darauf hingewiesen. Das Problem
wurde jeweilis kurzfristig gelöst, aber der Schimmel taucht
nach einiger Zeit wieder auf. Gibt es in solch einem Fall die
Möglichkeit zur Mietminderung?
Danke und viele Grüße
Hallo Tobias,
eine Mietminderung ist nur möglich, wenn der Schimmelschaden nicht durch den Mieter verursacht ist. Es gilt also zuerst die Ursache des Schimmels festzustellen. Tapeten mal leicht in einer angeschimmelten Ecke entfernen. Ist der darunter liegende Gips feucht dürfte ein Bauschaden vorhanden sein. Ist er nicht feucht dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit Belüften das Problem sein. Deshalb dringend 4-5 mal mindestens am Tag stosslüften. Heizung auf Null drehen, alle Fenster und Türen auf und Durchzug für etwa fünf Minuten, dann Fenster schliessen und Heizung wieder hochschalten.
Achtung, wenn es regnet oder eine zu hohe Aussenluftfeuchtigieit besteht kürzer lüften, damit nicht zusätzliche Feuchtigkeit ins Haus kommt.