Guten Tag!
Angenommen ein Mieter hat einen kleinen Prozess gewonnen. Er hat anrecht auf 300 Euro. Nachdem der Entscheid eingetroffen ist, bekommt er das Geld nicht. Wann kann er die Frist setzten (in 10 Tagen, in 30 Tagen) ???
Vielen Dank zum voraus!
Roger
Guten Tag!
Angenommen ein Mieter hat einen kleinen Prozess gewonnen. Er
hat anrecht auf 300 Euro. Nachdem der Entscheid eingetroffen
ist, bekommt er das Geld nicht. Wann kann er die Frist setzten
(in 10 Tagen, in 30 Tagen) ???
Hallo,
sobald das Urteil rehctskraft erlangt hat oder ein vollstreckbares Urteil vorliegt kann der Gläubiger gegen den Schuldner vorgehen. Üblicherweise fordert man den Schuldner auf bis zum - etwa 4 Tage - die vollstreckbare Summe zu zahlen. Ansonsten den GV aufsuchen und die Beitreibung über diesen vornehmen lassen. Ist die Bankverbindung bekannt, so empfehle ich, eine Kontenpfändung vorzunehmen und bei Unpfändbarkeit gleichzeitig Antrag auf eidesstattliche Versicherung zu stellen. Der Gläubiger kann hier auch einen Anwalt beauftragen. Die Kosten trägt der Schuldner.
Gruss Günter