Kündigungsfristen

Hallo,
welche Sonderkündigungsgründe gibt es für Mieter? Ist es z.B. möglich das man vorfristig kündigt wenn seit Jahren die BK-Abrechnung viel zu hoch ist und es auch so viel ärger mit dem Vermieter gibt (z.B. trotz Ratenzahlung im beiderseitigen einverständnis und der VM schickt Mahnbescheide raus)
Viele Grüße
Mario

Hallo,
welche Sonderkündigungsgründe gibt es für Mieter? Ist es z.B.
möglich das man vorfristig kündigt wenn seit Jahren die
BK-Abrechnung viel zu hoch ist und es auch so viel ärger mit
dem Vermieter gibt (z.B. trotz Ratenzahlung im beiderseitigen
einverständnis und der VM schickt Mahnbescheide raus)
Viele Grüße

Hallo Mario,

die Frage ist etwas ungewöhnlich. Wenn die BK-Abrechnung zu hoch ist hat der Mieter die Möglichkeit die Abrechnung auf ihre Richtigkeit überprüfen zu lassen. Werden bei der Überprüfung keine sachlichen und keine rechnerischen Mängel festgestellt gibt es ohnehin keinen Grund ein Mietverhältnis wegen der Betriebskosten vorzeitig zu beenden. Ist dem Vermieter bei der Abrechnung Abrechnungsbetrug nachzuweisen, kann der Mieter fristlos kündigen. Ich lege wert auf den Hinweis „ist dem Vermieter nachzuweisen“. Die blosse Meinung kann nicht berücksichtigt werden.

Wenn jemand Mahnbescheide verschickt dann tut er dies wohl kaum ohne Grund. Auch vereinbarte Ratenzahlungen können dann zu einem Mahnbescheid führen, wenn das Geld nicht pünktlich eingeht.

Empfehlung: Mietverhältnis entsprehend dem Vertrag kündigen oder beim Vermieter anfragen ob er bereit ist das Mietverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen mit einer Vorankündigungszeit von 4 Wochen zum Monatsende zu beenden.

Gruss Günter und einen guten Rutsch.