Hallo Gemeinde,
Wie lange hat man gesetzlich Zeit um evtl. Nebenkostennachforderungen zu begleichen?
Oder wie lange hat man Zeit um einen Widerspruch geltend zu machen?
Sind 4 Wochen in Ordnung, obwohl in der Rechnung etwas von 14Tagen steht?
Bekommt man wenn die 14Tage um sind eine Mahnung oder ähnliches?
Ist das rechtmäßig wenn ich erst kurz vor Ablauf der 4 Wochen Einspruch gegen die Rechnung einlege? (Ich will die Rechnung prüfen lassen und dann erst einen Einspruch formulieren.)
Vielen Dank!
Frank