Verspätetes Übergabeprotokoll

Hallo,

ein Vermieter hat eine Wohnung vor drei Monaten ohne Übergabeprotokoll vermietet. Nun möchte er dies nachholen. Besteht dazu eine Rechtsgrundlage?

Danke und Gruß
Ulrich

Hallo,

ein Vermieter hat eine Wohnung vor drei Monaten ohne
Übergabeprotokoll vermietet. Nun möchte er dies nachholen.
Besteht dazu eine Rechtsgrundlage?

Nein nur die einvernehmliche Basis.
Man sollte das doch machen, einvernehmlich.
Müssen muss man nicht
Jakob wünscht einen guten Rutsch ins 2005

Danke und Gruß
Ulrich

Hallo,

ein Vermieter hat eine Wohnung vor drei Monaten ohne
Übergabeprotokoll vermietet. Nun möchte er dies nachholen.
Besteht dazu eine Rechtsgrundlage?

Danke und Gruß

Hallo Ulrich,

eine Rechtsgrundlage besteht hier nicht, jedoch ist es sinnvoll, wenn diese Übergabe erfolgt und alle Mängel im Mietvertrag festgehalten werden, die bei Einzug vorlagen.

Gruss Günter und einen guten Rutsch

Danke für die Antwort. Dazu noch eine Nachfrage: Die Wohnung ist in einem neuwertigen Zustand. Ist es nun eher ein Nachteil des Mieters oder Vermieters, wenn bei Einzug kein Übergabeprotokoll erstellt wurde?

Nochmals vielen Dank und einen guten Start für 2005 an alle Leser.
Gruß Ulrich

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Danke für die Antwort. Dazu noch eine Nachfrage: Die Wohnung
ist in einem neuwertigen Zustand. Ist es nun eher ein Nachteil
des Mieters oder Vermieters, wenn bei Einzug kein
Übergabeprotokoll erstellt wurde?

Wenn Du Ihm nachher Schäden unterschieben willst, mußt Du beweisen daß die vorher schon da waren.

mit Zeugen, Fotos, kannst Du das.
Hat er sowas gemacht bevor Du kamst???
Weißt Du das ???
Was willst Du tun.
Ist wohl ausgewogen wenn man durchgeht und notiert auch Zählerstände usw.
Also Protokoll anfertigen aber nicht zurückdatieren.
Jakob wünscht ein schönes 2005

Nochmals vielen Dank und einen guten Start für 2005 an alle
Leser.
Gruß Ulrich

Hallo,

ein Vermieter hat eine Wohnung vor drei Monaten ohne
Übergabeprotokoll vermietet. Nun möchte er dies nachholen.
Besteht dazu eine Rechtsgrundlage?

Danke und Gruß

Hallo Ulrich,

eine Rechtsgrundlage besteht hier nicht, jedoch ist es
sinnvoll, wenn diese Übergabe erfolgt und alle Mängel im
Mietvertrag festgehalten werden, die bei Einzug vorlagen.

Gruss Günter und einen guten Rutsch