Heizkostenabrechnung pauschal statt Zähler?

Hallihallo,

was wäre, wenn in einer Wohnung an den Heizkörpern diese Dinger zum Ablesen wären.

Dann würden doch die Heizkosten danach berechnet werden?

Könnte es dann trotzdem sein, daß in der jährlichen Abrechnung die gesamten Heizkosten durch die Anzahl der Wohnungen geteilt werden?

Könnte ja sein, daß da Mieter nicht viel heizen (um zu sparen), und andere gerne ne Tropentemperatur haben . Wäre das dann einfach Pech oder wäre da was nicht ganz koscher?

In den Jahren vorher würden die Meßwerte der Heizkörper zugrundegelegt worden sein.

Hat wer ne Idee zu dieser hypothetischen Frage?

oder könnte man sich doch besser an den Mieterverein/Mieterbund wenden?

Viele Grüße
Silvia

Einfach den Vermieter fragen warum er das tut.
Was steht im Vertrag.
Wenn die Heizkostenverteiler da sind muss er die auch abrechnen mindestens die Hälfte nach Verbrauch.Min 50% .maximal 70%… Aber

Diese Dinger liefern keine Messwerte sondern nur Vergleichswerte.
Standen Wohnungen leer??
Was steht im Mietvertrag zum Thema versagen der Messgerätchen. Sonst bei mehr als 2Wohnungen müsste er nach Verbrauch abrechnen.
Ist die Rechnung höher als der Schnitt der letzten 3 Jahre???
Jakob

Ich würde mal die Nachbarmieter fragen.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Silvia,

ohne vertragliche Vereinbarung darf der Vermieter eine einmal vorgenommene Abrechnungsform nicht von sich aus ändern. Will er nicht mehr nach der alten Form abrechnen muss der Mieter der Änderung zustimmen. Nachdem bisher nach dem Verbrauchseinheiten abgerechnet wurde, muss dies auch diesmal erfolgen.

Die Abrechnung mit Widerspruch zurückweisen und den Vermieter auffordern die bisherigen Abrechnungsform einzuhalten, da er zur Änderung keine Zustimmung hat. Hinweisen, dass ein Zurückbehaltungsrecht ( bei einer Nachforderung ) bis zur Vorlage einer ordnungsgemässen Abrechnung geltend gemacht wird.

Gruss Günter

was wäre, wenn in einer Wohnung an den Heizkörpern diese
Dinger zum Ablesen wären.

Dann würden doch die Heizkosten danach berechnet werden?

Könnte es dann trotzdem sein, daß in der jährlichen Abrechnung
die gesamten Heizkosten durch die Anzahl der Wohnungen geteilt
werden?

Könnte ja sein, daß da Mieter nicht viel heizen (um zu
sparen), und andere gerne ne Tropentemperatur haben . Wäre das
dann einfach Pech oder wäre da was nicht ganz koscher?

In den Jahren vorher würden die Meßwerte der Heizkörper
zugrundegelegt worden sein.

Hat wer ne Idee zu dieser hypothetischen Frage?

oder könnte man sich doch besser an den
Mieterverein/Mieterbund wenden?

Viele Grüße
Silvia

Hallo Jakob,

dankeschön für die Info zu diesem hypothetischen Fall:wink:

es hätten keine Wohnungen leergestanden haben, erst anschließend, wie diese besagte Whg. auch. Es sind viele um den Dreh ausgezogen, wegen einer saftigen Mieterhöhung.

Der Mietvertrag wird mal rausgesucht.

Auf Anfrage hätte die (neue) Hausverwaltung nur gesagt: wir bekommen die Daten nur so und machen dann.

Und die Rechnung wäre höher als die Jahre vorher, da die Mieter kaum geheizt hätten waren die Heizkosten immer sehr niedrig wenn nach Meßröhrchen abgerechnet würde.

Es wären in dem Haus ca. 9 Wohnungen, in 5-6 anderen Häusern nebenan auch jeweils 9-11, diese Häuser würden zu der gesamten Abrechnung gezählt werden, laut Abrechnung. Nicht nur „das eigene“.

„überall“ wird gesagt, wenn man die Heizleistung senkt, würde das einem bares Geld sparen/bringen. Nöö, hier nicht… Warum wird nicht gleich auch der Strom für alle zusammengefasst??

sorry, bin etwas angefressen:wink:

Lieben Gruß
Silvia

Hallo Günter,

wenn nachher der Mietvertrag durchgesehen ist (ob da noch irgendwelche Haken drinstehen) werden wir das mal machen, hab vielen Dank für die Info!

Lieben Gruß
Silvia

Die Abrechnung mit Widerspruch zurückweisen und den Vermieter
auffordern die bisherigen Abrechnungsform einzuhalten, da er
zur Änderung keine Zustimmung hat. Hinweisen, dass ein
Zurückbehaltungsrecht ( bei einer Nachforderung ) bis zur
Vorlage einer ordnungsgemässen Abrechnung geltend gemacht
wird.

Hallo Silvia,

es hätten keine Wohnungen leergestanden haben, erst
anschließend, wie diese besagte Whg. auch. Es sind viele um
den Dreh ausgezogen, wegen einer saftigen Mieterhöhung.

Der Mietvertrag wird mal rausgesucht.

Auf Anfrage hätte die (neue) Hausverwaltung nur gesagt: wir
bekommen die Daten nur so und machen dann.

Und die Rechnung wäre höher als die Jahre vorher, da die
Mieter kaum geheizt hätten waren die Heizkosten immer sehr
niedrig wenn nach Meßröhrchen abgerechnet würde.

Es wären in dem Haus ca. 9 Wohnungen, in 5-6 anderen Häusern
nebenan auch jeweils 9-11, diese Häuser würden zu der gesamten
Abrechnung gezählt werden, laut Abrechnung. Nicht nur „das
eigene“.

Ist nur zulässig, wenn dies schon immer so war. Sorry, aber hier stinkt es gewaltig. Suche nach den Feiertagen einen Mieterverein auf und lasse Dich beraten. Wenn keiner in der Nähe, setze Dich direkt mit mir in Verbindung. Wir werden eine Lösung finden. Bitte vorab weder Mails noch in Mails Bilder an mich senden. Werden rigoros bei gmx gelöscht, wenn keine Freigabe besteht. Müsste dann ins neue Jahr verlegt werden. Benötigt wird Mietvertrag, Nebenkosten Vorjahr, Nebenkosten jetzt.

„überall“ wird gesagt, wenn man die Heizleistung senkt, würde
das einem bares Geld sparen/bringen. Nöö, hier nicht… Warum
wird nicht gleich auch der Strom für alle zusammengefasst??

Das ist vor allem dann ein Irrtumm, wenn wie dieses Jahr die Kosten teilweise um bis zu 40 % steigen. Dann kannst Du sparen, aber es wird trotzdem teurer.

Gruss Günter und einen guten Rutsch

Hallo Günter,

dankeschön für die Info, auch für Dein Angebot, daß wir uns bei Dir melden können. Bei uns in der Nähe ist ein Mieterverein, da werden wir mal nach nem Termin fragen.

„überall“ wird gesagt, wenn man die Heizleistung senkt, würde
das einem bares Geld sparen/bringen. Nöö, hier nicht… Warum
wird nicht gleich auch der Strom für alle zusammengefasst??:

Das ist vor allem dann ein Irrtumm, wenn wie dieses Jahr die
Kosten teilweise um bis zu 40 % steigen. Dann kannst Du
sparen, aber es wird trotzdem teurer.

Ja ist schon klar, aber wenn man dann trotzdem wenig geheizt hat, hat man ja nur „seine“ Erhöhung und nicht die von anderen heizintensiven Wohnungen mit, deren Verbrauch dann auf alle umgelegt würden - im micht-Messgerät-Wert-nehm-Fall :wink:

Lieben Gruß
Silvia