Hallo
Meine Frau hat mal in Köln Porz gewohnt.Wir sind dann zusammen weggezogen und haben bis heute noch keine Kaution zurückbekommen.Die Sache ging an den Anwalt und vor Gericht. Es wurde wohl festgestellt, das der Eigentümer(Ein riesen Wohnblock!! ) Insolvenz angemeldet hat. Was kann ich tun? Ich will mich auf keinen Fall geschlagen geben. Ich muss doch mein Geld zurückbekommen da das Haus/Wohnblock weiterhin bewohnt ist?
Ich möchte den Fall jetzt einer anderen Kanzlei übergeben.
Mit den Zinsen sin das immerhin mittlerweile fast 4000 €.
Vielen Dank.
Bitte helfen Sie mir
Hallo
Meine Frau hat mal in Köln Porz gewohnt.Wir sind dann zusammen
weggezogen und haben bis heute noch keine Kaution
zurückbekommen.Die Sache ging an den Anwalt und vor Gericht.
Es wurde wohl festgestellt, das der Eigentümer(Ein riesen
Wohnblock!! ) Insolvenz angemeldet hat.
Haben Sie den Richtigen auf Herrausgabe verklagt, was steht Urteil.
Versäumnisurteil???
Titel???
Wenn Sie einen Titel gegen eine Firma haben, die es nicht mehr gibt dann …
Ein alter Kaufmannsgrundsatz "wirf schlechtem Geld kein gutes hinterher
"
Oder pleite GmbH´s verklagt man nicht.
Blondinenjogging dumm gelaufen.
Jakob.
Was kann ich tun? Ich
will mich auf keinen Fall geschlagen geben. Ich muss doch mein
Geld zurückbekommen da das Haus/Wohnblock weiterhin bewohnt
ist?
Ich möchte den Fall jetzt einer anderen Kanzlei übergeben.
Mit den Zinsen sin das immerhin mittlerweile fast 4000 €.
Vielen Dank.
Bitte helfen Sie mir
Hallo,
offensichtlich hat der Vermieter die Kaution nicht ordnungsgemäss von seinem Vermögen getrennt gehalten. Warum der Fall vor Gericht ging und nicht der Anwalt beim Insolvenzverwalter die Forderung angemeldet hat, um wenigstens aus der Insolvenzmasse etwas zu erhalten - wenn es noch was gegeben hat, ist mir unklar. Wie dem auch sei. Hier hatte eine Klage keine Aussicht auf Erfolg. Die Forderung hätte der Anwalt dem Insolvenzverwalter darlegen müssen. Was daraus geworden wäre ist ein anderes Kapitel. Jetzt nachzulegen heisst nochmals Geld für etwas auszugeben, was letztlich keinen Erfolg verspricht.
Hier sollte der Mieter gegen den Vermieter Strafanzeige wegen veruntreuender Unterschlagung der Mietkaution erstatten. Als Beweis kann hier sogar das Urteil genommen werden.
Gruss Günter
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