Hallo zusammen,
ich darf mich nun zum ersten Mal mit einer Nebenkostenabrechnung rumschlagen.
Es sieht soweit alles in Ordnung aus. Allerdings macht mich eine Sache stutzig. Die Kosten für Wasser, Strom und Müllabfuhr werden anteiligmäßig „nach Köpfen“ abgerechnet.
Im Haus leben drei Parteien: zwei dreiköpfige Familien und ich. Der Vermieter setzt aber bei der Aufteilung nur 6 Personen an. Demnach müsste ich 1/6 zahlen. Es sind aber 7 Personen.
Sehe ich das falsch, oder hat der Vermieter etwas falsch gemacht? Das einzige, was mir noch halbwegs logisch vorkommen würde, wäre, die Kinder nur jeweils zur Hälfte anzusetzen. Bin aber überfragt, ob das möglich ist.
Würde mich über Antworten freuen. Vielen Dank im voraus.
Gruß
Henning
Hallo zusammen,
ich darf mich nun zum ersten Mal mit einer
Nebenkostenabrechnung rumschlagen.
Es sieht soweit alles in Ordnung aus. Allerdings macht mich
eine Sache stutzig. Die Kosten für Wasser, Strom und
Müllabfuhr werden anteiligmäßig „nach Köpfen“ abgerechnet.
Im Haus leben drei Parteien: zwei dreiköpfige Familien und
ich. Der Vermieter setzt aber bei der Aufteilung nur 6
Personen an. Demnach müsste ich 1/6 zahlen. Es sind aber 7
Personen.
Sehe ich das falsch, oder hat der Vermieter etwas falsch
gemacht? Das einzige, was mir noch halbwegs logisch vorkommen
würde, wäre, die Kinder nur jeweils zur Hälfte anzusetzen. Bin
aber überfragt, ob das möglich ist.
Würde mich über Antworten freuen. Vielen Dank im voraus.
Hallo Henning, zuerst ist hier zu klären, ob auch wirklioch im Mietvertrag ereuinbart ist, dass die genannten Kosten nach Personenzahl abzurechnen sind. Nur wenn dies vereinbart ist, darf dies auch so geschehen. Die Kosten für Wasser und Abwasser könnne mit einigen Bedenken nach Personenzahl abgerechnet werden. Jedoch müssen dann tagegenau alle Personen - also hier 7 - aufgeführt sein und es dürfen keine Wasserzähler eingebaut sein.
Die Abrechnung des Stromverbrauches nach Personen ist schlicht Unsinn. Hier ist nach der Wohnfläche der Stromverbrauch umzulegen.
Müllabfuhr kann nach Personenzahl abgerechnet werden. Aber auch hier müssen alle Personen tagegenau abgerechnet werden.
Gruss Günter