Silikondefekt Badewanne verursacht Wasserschaden

Hallo zusammen,

ich wusste jetzt nicht, ob dieser Beitrag besser im Versicherungsboard aufgehoben ist, aber ich versuche es hier jetzt einfach.

Ich habe an der Duschtasse nach Renovierung übersehen, dass ein größeres Stück Silikon fehlt, bzw. defekt ist.

Dies hat verursacht, dass beim Mieter unter mir, von der Decke Wasser tropft und sich die Tapete gelöst hat und Flecken an der Decke sind.

Weiß jemand, wer hier verantwortlich ist?
Ist es mein Versäumnis dem Vermieter nicht rechtzeitig Bescheid gesagt zu haben?

Wer zahlt den Schaden?
Ich bin ein wenig verzweifelt, ich habe nämlich keine Hausratversicherung.

DAnke vielmals für Antwort.
Gruß Michael

Hallo,

der Schadensverursacher ist der Mieter. Er hatte nicht nur den Vermieter zu verständigen, sondern er hat auch seine Versicherung zu informieren und den Schaden beim geschädigten Mieter feststellen zu lassen.

Ich habe an der Duschtasse nach Renovierung übersehen, dass
ein größeres Stück Silikon fehlt, bzw. defekt ist.

Dies hat verursacht, dass beim Mieter unter mir, von der Decke
Wasser tropft und sich die Tapete gelöst hat und Flecken an
der Decke sind.

Weiß jemand, wer hier verantwortlich ist?
Ist es mein Versäumnis dem Vermieter nicht rechtzeitig
Bescheid gesagt zu haben?

Wer zahlt den Schaden?
Ich bin ein wenig verzweifelt, ich habe nämlich keine
Hausratversicherung.

Die Hausrat dürfte hier auch nicht zuständig sein, denn es geht hier um Schäden beim anderen Mieter. Eher ist eine Haftpflichtversicherung zuständig.

Gruss Günter

Hallo Günter,

Danke für die Antwort.

Ich muß noch hinzufügen, dass ich nicht das Bad renoviert habe, sonder den anderen Teil der Wohnung.

Will sagen, ich habe die Wohnung quasi so übernommen und habe den Defekt (der schon bei Einzug da war) nicht gesehen.

Gruß Michael

Hallo Michael,

im Prinzip hat Günter Dir ja bereits die korrekte Antwort gegeben,
allerdings wollte ich dazu noch ein zwei Dinge anmerken.

Der von Dir geschilderte Fall ist ein klarer Fall für Deine
Haftpflichtversicherung. Hast Du keine: ab auf die Bank, gucken
wieviel Geld Du hast. Hast Du eine: zurücklehnen, durchatmen,
entspannen. Mir ist das letztlich aufgefallen, als ich das erste Mal
überhaupt einen Haftpflichtschaden reguliert habe.

Gesetzlich bist Du in der Haftung, weil Du fehlerhafter Weise
übersehen hast, was Du hättest Bemerken müssen. Genau dafür haftet
Deine Versicherung. Das bedeutet, Du musst der Versicherung genau
schildern, was passiert ist und darfst vor allem nicht Deinen Fehler
herunterspielen, auch wenn man geneigt ist, sich entschuldigen zu
wollen. Aber nur wenn es Dein Verschulden ist, springt die
Versicherung auch ein.

Klingt vielleicht banal, aber oft hat man ja mehr Angst vor
Versicherungen, als dass man Ihnen vertraut, allein schon wegen der
Regelungswerke/AGBs. Deshalb: nur Mut.

Gruß und guten Rutsch - Jaschiii

Hallo Michael,

dann bitte den Magel sofort dem Vermieter darlegen und ihn hinweisen, dass der Schaden durch unsachgemässe Arbeiten des Vormieters entstanden sind. Hier haftet dann der Vormieter oder der Vermieter.
Weise eine Haftung von Dir zurück, denn der Schaden war Dir nicht erkennbar, den der Vormieter hinterlassen hat.

Gruss Günter und einen guten Rutsch.

Danke für die Antwort.

Ich muß noch hinzufügen, dass ich nicht das Bad renoviert
habe, sonder den anderen Teil der Wohnung.

Will sagen, ich habe die Wohnung quasi so übernommen und habe
den Defekt (der schon bei Einzug da war) nicht gesehen.

Gruß Michael

Hallo Jaschii,

meine Antwort war auf den Eingangsfragethread gerichtet. Wenn aber der Schaden durch einen Vormieter aufgetreten ist, der jetzige Mieter hat ihn nicht erkannt, haftet er nicht. Der jetzige Mieter konnte ja nicht voraussetzen, dass der Vormieter unsachgemässe Arbeiten vorgenommen hat.

Ich würde jedoch denn dem jetzige Mieter zumindets eine Mitschuld zuschieben woll, wenn er den Schaden bemerkt hat, jedoch nichts unternommen hat. Nur wird es schwierig sein, dies dem Mieter nachzuweisen.

Wünsche Dir einen Guten Rutsch ins Jahr 2005.

Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

also das der Vormieter unsachgemäß gearbeitet hat, kann man verneinen, da es sich um Verschleiß bzw. lösen des Silikons gehandelt hat.

Und ich habe nicht darauf geachtet, bzw. es ist mir nicht aufgefallen.

Gruß Michael

Hallo Michael,

wenn Schuldfragen auszuschliessen sind haftet der Vermieter bzw. dessen Versicherung. Ausnahme: Der Mieter würde erklären, er habe den Mangel bemerkt und ihn nicht gemeldet. Oft werden aber solche Mängel erst dann entdeckt, wenn das Wasser beim Nachbarn von der Decke kommt. Es wird als wohl dann Sache des Vermeierts sein und bleiben.

Gruss und einen guten Rutsch

Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo zusammen,

Monteur von Sani-Firma war jetzt da, hat grob prognostiziert, dass es eine Frischwasserleitung des Hauses ist, welche die „tropfende“ Decke verusacht.

Dann wirds wohl die Gebäudeversicherung des Vermieters übernehmen.

Gruß
Michael