Hallo zusammen,
wie verhält es sich mit Nebenkostenabrechnungen und Nachzahlungen bei einem Auszug, bspw. im März 2003 und einem erst jetzigen Rechnungserhalt?
Hat der Vermieter hier noch einen Anspruch. Soweit ich gesehen hab, gibt es da unterschiedliche Ansichten bzgl. der 12-Monatsfrist. Zählen die 12 Monate ab Auszugstag oder Ende der Abrechnungsperiode?
Danke und Gruß
Rick