Renovierungskosten Mietwohnung

Nach 5 Jahren sind die Spuren der Abnutzung unseres Teppichbodens leider nicht mehr zu übersehen. Aus dem Grund wollen wir einen neuen Teppichboden, vieleicht auch Laminat verlegen. Muss sich bei den Kosten der Vermieter beteiligen?
Vielen Dank für alle hilfreichen Hinweise!

Nach 5 Jahren sind die Spuren der Abnutzung unseres
Teppichbodens leider nicht mehr zu übersehen. Aus dem Grund
wollen wir einen neuen Teppichboden, vieleicht auch Laminat
verlegen. Muss sich bei den Kosten der Vermieter beteiligen?
Vielen Dank für alle hilfreichen Hinweise!

Hallo!
Diese Frage meintest du doch wohl nicht ernst!
Da wären ja die Vermieter arm wenn sie jedem die Auslegware bezahlen müssten!
Nein,die Auslegware müsst ihr schon selber kaufen.

Gruß Frank

Nach 5 Jahren sind die Spuren der Abnutzung unseres
Teppichbodens leider nicht mehr zu übersehen. Aus dem Grund
wollen wir einen neuen Teppichboden, vieleicht auch Laminat
verlegen. Muss sich bei den Kosten der Vermieter beteiligen?
Vielen Dank für alle hilfreichen Hinweise!

Hallo!
Diese Frage meintest du doch wohl nicht ernst!
Da wären ja die Vermieter arm wenn sie jedem die Auslegware
bezahlen müssten!

Auch beteiligen wird er sich nicht müssen!

Nein,die Auslegware müsst ihr schon selber kaufen.

Bei Laminat gilt das selbe und falls Ihr mal ausziehen sollltet,kann der Vermieter verlangen diesen zu entfernen zu lassen.

Gruß Frank

Hallo,

das kann man so nicht beantworten. Erstmal müsste man wissen ob du den Teppich bei Einzug auf eigene Kosten verlegt hast oder ob er bereits drin war, also zur Wohnungsausstattung gehört.

Lag bei Einzug kein Teppich und du hast ihn selber verlegt, hat der Vermieter damit nichts zu tun.

Gehört der Teppich zur Mietsache, also Eigentum vom Vermieter, muss er unter Umständen einen neuen Teppich legen.
Ein Teppich, je nach Qualität, hat eine gewisse Haltbarkeitsdauer.
Ist nach normalem Verschleiss und zum Beispiel nach 8 bis 10 Jahren der Teppich hinüber, müsste der Vermieter einen neuen beschaffen.
5 Jahre scheint mir dafür ein bisschen kurz. Geht die Abnutzung über den normalen Verschleiss hinaus, muss sich der Mieter an den Kosten beteiligen (bei nur 5 Jahren).

Gruß
roland

Hallo Frank,

ich finde deinen Aufschrei völlig übertrieben.

Sollte der Teppichboden nicht vom Mieter selbst verlegt weorden sein, so ist er zumeist Bestandteil der Mietsache und damit obligt es eventuell durchaus dem Vermieter hier zu renovieren.
Arm wird er deshalb nicht zwangsläufig, da es Werbungskosten führ Ihn sind, die er wieder in seiner Steuererklärung gemtend machen kann.

Über die Nutzungsdauer von 5 Jahren für einen Teppichboden könnte man sich durchaus unterhalten. Dies erscheint auch mir ziemlich wenig und spricht entweder für einen unsachgemäßen Umgang durch den Mieter oder aber es ist eine sau schlechte Qualität gewesen.
Auch in der Wahl des „Bodenbelags“ ist der Mieter nicht so frei wie er gerne möchte, da es der Vermieterentscheidung obliegt was er hier machen wird.

Im besten Fall setzen sich Mieter und Vermieter zusammen und finden eine Lösung mit der beide gut leben können. Eventuell beteiligt sich der Mieter an den Kosten die über das hinausgehen was der Vermieter bereit ist auszugeben. Dann sollte sich der Wunschboden realisieren lassen.

Gruß Ivo

Vielen Dank für die hilfreichen Antworten! Die bisherige Auslegware war schon drin bei unserem Einzug und von der Qualität das Minderwertigste was ich bisher gesehen habe, daher ist er auch schon nach 5 Jahren verschlissen. Desweiteren ist bei uns vergangenes Jahr die Heizung ausgelaufen und das hat der Auslegware den Rest gegeben. Wir wollen dem Vermieter ja nicht die ganzen Kosten aufbrummen und sind auch bereit einen Eigenanteil zu tragen. Ich wollte nur nachfragen, ob es Sinn macht auf den Vermieter zuzugehen.

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Hi,

diese Auffassung ist völlig anseits der Frage. Man sollte schon auf das Thema eingehen.

Gruss Günter und einen guten Rutsch

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Nach 5 Jahren sind die Spuren der Abnutzung unseres
Teppichbodens leider nicht mehr zu übersehen. Aus dem Grund
wollen wir einen neuen Teppichboden, vieleicht auch Laminat
verlegen. Muss sich bei den Kosten der Vermieter beteiligen?
Vielen Dank für alle hilfreichen Hinweise!

Hallo Manuela,

hinzuweisen ist, dass auch für eine preisgünstige Qualität eine Nutzungsdauer von mindestens zehn Jahren angenommen wird.

Bricht der Belag und/oder durch Wellen entstehen Stolperfallen muss der Vermieter den Mangel besseitigen, notfalls den Teppichboden ersetzen. Der Wasserschaden, sofern nicht vom Mieter selbst verursacht, mit der Folge einer Beschädigung des Belages ist hier jedoch genug Anlass, dass der Vermieter verpflichtet sein kann, den Teppichboden zu ersetzen. Aber auch dann, wenn der Mieter den Schaden verursacht hätte, müsste der Vermieter den Teppichboden bezahlen, jedoch müsste der Mieter die anteiligen Kosten selbst übernehmen.

Grundsätzlich muss sich der Vermieter jedoch nicht an Laminat beteiligen. Er schuldet nur den Teppichboden. Also verhandeln. Möglicherweise übernimmt der Vermieter die Materialkosten, wenn die Mieter das Laminat selbst verlegen. Oder er beteiligt sich mit EURO an dem Laminat.

Grüsse und einen guten Rutsch ( melde mich erst wieder im nächsten Jahr )

Gruss Günter