Angenommen, in einem 4-Familienhaus sind zwei Singles (Schichtarbeiter) und zwei Familien mit kleinen Kindern als Mieter. Nun beschwert sich der eine der Singles immer wieder über Lärmbelästigung. Wenn der Vermieter schon telefonisch und auch schriftlich um Einhaltung der Hausordnung gebeten hat (kein Lärm nachts etc…) und immer noch nichts passiert ist, wie wäre dann das weitere Vorgehen? Wann ist Kinderlärm eine Belästigung und wie könnte man einem Mieter etwas nachweisen? Ab wann ist eine Abmahnung rechtens? Es geht hier hauptsächlichm, wie schon erwähnt, um Kinderlärm, aber auch um Türenschmeißen und laute Musik tagsüber (wenn die Schichtarbeiter wg. Nachtschicht teilweise schlafen müssen).
Vielen herzlichen Dank schon im Voraus und einen guten Rutsch!!
Dagmar
Angenommen, in einem 4-Familienhaus sind zwei Singles
(Schichtarbeiter) und zwei Familien mit kleinen Kindern als
Mieter. Nun beschwert sich der eine der Singles immer wieder
über Lärmbelästigung. Wenn der Vermieter schon telefonisch und
auch schriftlich um Einhaltung der Hausordnung gebeten hat
(kein Lärm nachts etc…) und immer noch nichts passiert ist,
wie wäre dann das weitere Vorgehen? Wann ist Kinderlärm eine
Belästigung
Nie vergiss es
und wie könnte man einem Mieter etwas nachweisen?
Ab wann ist eine Abmahnung rechtens? Es geht hier
hauptsächlichm, wie schon erwähnt, um Kinderlärm, aber auch um
Türenschmeißen und laute Musik tagsüber (wenn die
Schichtarbeiter wg. Nachtschicht teilweise schlafen müssen).
Außer den Ruhezeiten um die Mittagszeit sieht es schlecht aus Ruhe durchzusetzen.
Kinderlärm unterbinde ist sowieso nicht.
Prognose sehr ungünstig für Dich
Jakob
Vielen herzlichen Dank schon im Voraus und einen guten
Rutsch!!
Wünsche ich auch.
Dagmar
Ich denke mal, die Eltern der Kinder hätten es auch gerne leiser…doch Kinder sind nun einmal lauter als Erwachsene. Fazit: Ausziehen oder ignorieren. Ich kann auch gar nicht verstehen, wie man sich über Kinderlärm aufregen kann! Du warst wohl nie Kind?
Gruß
Dora
Hallo Dagmar,
Kinderlärm gehört zum Bestandteil unserer Gesellschaft und zu Familien. Rechtlich hat der nachbar keine Chance.
Wenn aber die Mieter ihre Kinder nach 22 Uhr in der Wohnung Tollen und Brüllen ( nicht Weinen wegen Schmerzen ) lassen, dann kann es durhcaus angezeigt sein, diese Mieter abzumahnen. Denn es ist in unserme Kulturkreis üblich, dass Kleinkinder ab 22 Uhr spätestens im Bett sind
Ansonsten - auch in der Mittagspause - ist Kinderlärm keine Störung.
Gruss Günter
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