Vermieterrechte Tierhaltung

hallo,
mal angenommen man hat vor 2 jahren eine Wohnung auf einem resthof gemietet und ist dort mit hühnern, enten und 15 katzen eingezogen. die tierhaltung ist lt. mietvertrag erlaubt. die tiere lebten die 2 jahre in ruhe und frieden draussen überwiegend im stall. es gab keine probleme.
nun hat der resthof einen neuen eigentümer bekommen, der jetzt in der zweiten wohnung wohnt.
zuerst sorgte er dafür, dass die enten den stall nicht mehr verlassen konnten, in dem er es verbot die tiere über den weg vom stall (der über sein grundstück geht) zu treiben, den zaun auf unserem gemieteten grundstück entfernte. dann sorgte er dafür, dass wir draussen nicht mehr den wasserhahn benutzten können. das heisst wir müssen für die tiere das wasser aus wohnung im ersten stock heruntertragen. dann benachrichtigte er das ordnungsamt nach dem motto „schauen sie mal wie die ihre tiere halten“.
als nächstes starben auf unerklärliche weise 5 katzen. der tierartzt meint es könnte eine vergiftung sein (rattengift konnte er ausschliessen). wir arbeiten sehr eng mit der tierhilfe zusammen und haben einige fundtiere und auch katzen dabei, die besondere fürsorge brauchen. Alle Katzen und Kater sind kastriert.
durch die ganzen vorkommnisse sind die katzen jetzt erstmal in der wohnung in sicherheit.
Dies ist natürlich kein zustand.
der eigentümer wollte eine eigenbedarfskündigung machen, hat aber wohl festgestellt, das seine chancen nicht sehr gut sind. daher wird vermutet, dass er speziell über die katzen versucht eine fristlose kündigung zu provozieren, da er auffordert den Katzenbestand zu verringern.
Welche rechte hat der neue eigentümer (im Oktober gekauft seit 10.12.04 als eigentümer im grundbuch eingetragen) und welche rechte haben mieter die 2 jahre (ohne probleme mit der tierhaltung)auf diesem resthof leben.
p.s. mit 8 personen ist ein resthof zur miete nicht so leicht zu finden sonst wäre man schon längst weg.

gruss ute

Ein frohes Neujahr erstmal.

hallo,
mal angenommen man hat vor 2 jahren eine Wohnung auf einem
resthof gemietet und ist dort mit hühnern, enten und 15 katzen
eingezogen. die tierhaltung ist lt. mietvertrag erlaubt. die
tiere lebten die 2 jahre in ruhe und frieden draussen
überwiegend im stall. es gab keine probleme.

Der Stall ist mitgemietet? Wenn ja Tierhaltung auch in größeren Mengen erlaubt.

Ist die Nutzung der Weide miteinbezogen —> Gepachtet nennt man das
Wg. Nutzung der Früchte.
Mietkürzung sollte die Antwort sein.

nun hat der resthof einen neuen eigentümer bekommen, der jetzt
in der zweiten wohnung wohnt.
zuerst sorgte er dafür, dass die enten den stall nicht mehr
verlassen konnten, in dem er es verbot die tiere über den weg
vom stall (der über sein grundstück geht) zu treiben, den zaun
auf unserem gemieteten grundstück entfernte.

Darf er natürlich nicht, Mietkürzung androhen wenn er den Weg nicht sofort freimacht.

dann sorgte er
dafür, dass wir draussen nicht mehr den wasserhahn benutzten
können.

Mietkürzung DTO.
das heisst wir müssen für die tiere das wasser aus

wohnung im ersten stock heruntertragen.

Mietkürzung.

dann benachrichtigte
er das ordnungsamt nach dem motto „schauen sie mal wie die
ihre tiere halten“.
als nächstes starben auf unerklärliche weise 5 katzen. der
tierartzt meint es könnte eine vergiftung sein

Strafanzeige gegen Unbekannt 303StGB Verdacht darf man äußern der könnte es gewesen sein.

(rattengift
konnte er ausschliessen). wir arbeiten sehr eng mit der
tierhilfe zusammen und haben einige fundtiere und auch katzen
dabei, die besondere fürsorge brauchen. Alle Katzen und Kater
sind kastriert.
durch die ganzen vorkommnisse sind die katzen jetzt erstmal in
der wohnung in sicherheit.

Nicht gut, besser wieder im Stall, was man bezahlt darf man ach nutzen.

Dies ist natürlich kein zustand.
der eigentümer wollte eine eigenbedarfskündigung machen, hat
aber wohl festgestellt, das seine chancen nicht sehr gut sind.
daher wird vermutet, dass er speziell über die katzen versucht
eine fristlose kündigung zu provozieren, da er auffordert den
Katzenbestand zu verringern.

Ja das würde gehen,
In der Wohnung sind mehr als 2Katzen definitiv zu viel.

Welche rechte hat der neue eigentümer (im Oktober gekauft seit
10.12.04 als eigentümer im grundbuch eingetragen) und welche
rechte haben mieter die 2 jahre (ohne probleme mit der
tierhaltung)auf diesem resthof leben.
p.s. mit 8 personen ist ein resthof zur miete nicht so leicht
zu finden sonst wäre man schon längst weg.

gruss ute

Summa summarum
geh zu einem Anwalt, denn das Recht ist zum größten Teil auf deiner Seite von der Wohnungshaltung der 12Miezen mal abgesehen.

Jakob