hallo,
mal angenommen man hat vor 2 jahren eine Wohnung auf einem resthof gemietet und ist dort mit hühnern, enten und 15 katzen eingezogen. die tierhaltung ist lt. mietvertrag erlaubt. die tiere lebten die 2 jahre in ruhe und frieden draussen überwiegend im stall. es gab keine probleme.
nun hat der resthof einen neuen eigentümer bekommen, der jetzt in der zweiten wohnung wohnt.
zuerst sorgte er dafür, dass die enten den stall nicht mehr verlassen konnten, in dem er es verbot die tiere über den weg vom stall (der über sein grundstück geht) zu treiben, den zaun auf unserem gemieteten grundstück entfernte. dann sorgte er dafür, dass wir draussen nicht mehr den wasserhahn benutzten können. das heisst wir müssen für die tiere das wasser aus wohnung im ersten stock heruntertragen. dann benachrichtigte er das ordnungsamt nach dem motto „schauen sie mal wie die ihre tiere halten“.
als nächstes starben auf unerklärliche weise 5 katzen. der tierartzt meint es könnte eine vergiftung sein (rattengift konnte er ausschliessen). wir arbeiten sehr eng mit der tierhilfe zusammen und haben einige fundtiere und auch katzen dabei, die besondere fürsorge brauchen. Alle Katzen und Kater sind kastriert.
durch die ganzen vorkommnisse sind die katzen jetzt erstmal in der wohnung in sicherheit.
Dies ist natürlich kein zustand.
der eigentümer wollte eine eigenbedarfskündigung machen, hat aber wohl festgestellt, das seine chancen nicht sehr gut sind. daher wird vermutet, dass er speziell über die katzen versucht eine fristlose kündigung zu provozieren, da er auffordert den Katzenbestand zu verringern.
Welche rechte hat der neue eigentümer (im Oktober gekauft seit 10.12.04 als eigentümer im grundbuch eingetragen) und welche rechte haben mieter die 2 jahre (ohne probleme mit der tierhaltung)auf diesem resthof leben.
p.s. mit 8 personen ist ein resthof zur miete nicht so leicht zu finden sonst wäre man schon längst weg.
gruss ute