Ein Hallo an Alle …
Ich ziehe Ende März 2005 aus.
Bis dahin dauert mein Mietvertrag 13 Monate.
Die oberen Räume der Wohnung wurden vor dem Einzug vom Vormieter
weiß gestrichen.
Die unteren Räume standen ca. 4-5 Jahre leer.
Diese wurden von mir kurz vor dem Einzug renoviert (gestrichen).
Meine Frage: Im Mietvertrag stehen die übliche Fristen zur Renovierung.
Als Zusatz vom Vermieter: „Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnises fachmännisch getüncht zu verlassen.“
Was muß ich nun renovieren, außer ein par Dübellöcher zu zumachen?
Dazu noch zur Küche: Die Küche befand sich nicht im „zeitgemäßem Zustand“. D.h., Altbau mit alten Fließen und einem Wasseranschluß, wie man den früher mal hatte.
Ich habe, mit Zustimmung des Vermieters neue Eckventile einbauen lassen sowie die alten Fließen mit neuen überklebt, alles auf meine Kosten.
Muß ich nun den alten Zustand wieder herrichten ? Was kaum zu bewerkstelligen wäre !
Fragen über Fragen …
Wär sehr dankbar für eine Antwort … !
Gruß Rudi
Ein Hallo an Alle …
Ich ziehe Ende März 2005 aus.
Bis dahin dauert mein Mietvertrag 13 Monate.
Die oberen Räume der Wohnung wurden vor dem Einzug vom
Vormieter
weiß gestrichen.
Die unteren Räume standen ca. 4-5 Jahre leer.
Diese wurden von mir kurz vor dem Einzug renoviert
(gestrichen).
Meine Frage: Im Mietvertrag stehen die übliche Fristen zur
Renovierung.
Hallo,
und in welchem Text, denn hier kommt es darauf an, ob diese Arbeiten alle drei, alle fünf Jahre fest vorgeschreiben wurden und ob sogar ein Nachweis verlangt wird, dass die Arbeiten erfolgt sind. Kann dann zur Berücksichtigung des Urteils BGH VIII ZR 361/03 führen, also keine Schönheitsreparaturen. Die von Dir gestrichenen Räume wären ohnehin nicht zu streichen.
Als Zusatz vom Vermieter: „Der Mieter verpflichtet sich, die
Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnises fachmännisch
getüncht zu verlassen.“
Nachdem hier eine Individualvereinbarung möglicherweise getroffen und vom Mieter bei Unterschrift des Mietvertrages auch unterschrieben wurde ist nach der Vertragsgestaltung alles zu streichen, es sei denn der Mieter kann nachweisen, dass über den Punkt nie gesprochen wurde und der Vermieter hat diesen nur eingetragen. Dann aber wird der Mieter spätestens, sollte es zu einem Rechtsstreit kommen bewiesen müssen, dass er nicht wusste, was er denn da unterschrieben hat.
Was muß ich nun renovieren, außer ein par Dübellöcher zu
zumachen?
Dazu noch zur Küche: Die Küche befand sich nicht im
„zeitgemäßem Zustand“. D.h., Altbau mit alten Fließen und
einem Wasseranschluß, wie man den früher mal hatte.
Ich habe, mit Zustimmung des Vermieters neue Eckventile
einbauen lassen sowie die alten Fließen mit neuen überklebt,
alles auf meine Kosten.
Muß ich nun den alten Zustand wieder herrichten ? Was kaum zu
bewerkstelligen wäre !
Fragen über Fragen …
Wär sehr dankbar für eine Antwort … !
Nein, der alte, also schlechtere Zustand, darf natürlich nicht wieder hergestellt werden. Kostenersatz gibt es leider auch nicht, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Gruss Günter
Alles klar, dann sieht´s ja nicht schlecht aus.
Danke Günter
Gruß Rudi
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