Hallo,
ich bewohne eine WG zusammen mit einer guten Freundin. Als wir in die Wohnung eingezogen sind, haben wir an die Vormieterin als Ablöse einen Betrag von damals 4000 DM für u.a. Einbaukücke, Schrank etc. gezahlt.
Meine Mitbewohnerin wird jetzt nach 4 Jahren aus der Wohnung ausziehen und ich werde die Wohnung allein übernehmen.
Mir stellt sich nun die Frage, inwiefern ich verpflichtet bin, meiner Mitbewohnerin hier anteilig bzw. einen kleinen Teil der Ablösesumme zurückzuzahlen. Gibt es hier Richtwerte, wann der Wert von Einrichtungsgegenständen „abgeschrieben“ ist? Gibt es hier auch rechtliche Grundlagen?
Danke,
Christian
oder 600 €