Wenn man Gesetztestexte zu Mietverwaltung, Sondermietverwaltung und Wohnungeiegtnumsverwaltung sucht, wo wendet man sich am besten hin? Kann man eine Seite im Internet empfehlen?
http://www.mieterbund.de -> Recht
Hallo.
http://www.mieterbund.de & Publikationen
Zumindest macht diese Seite nach kurzem Einblick einen guten Eindruck auf mich 
HTH
mfg M.L.
Wenn man Gesetztestexte zu Mietverwaltung,
Sondermietverwaltung und Wohnungeiegtnumsverwaltung sucht, wo
wendet man sich am besten hin? Kann man eine Seite im Internet
empfehlen?
Hallo,
wende Dich an Buchhandlungen. Diese haben eine breitgefächertes Angebot in den PCs und können spezielle Themen abrufen. Prospekte kann man sich vom Luchterhand-Verlag, Beck-Verlag usw. senden lassen. Wichtig ist, mann weiss genau was man benötigt und was man will. Ich halte reine Gesetzsstexte für mehr als unpraktisch. Man sollte sich schon für die Praxis einen Kommentar oder zumindest einen Kurzkommentar anschaffen. Kosten pro Werk ab 50 EURO bis zu 400 EUR.
Und nicht vergessen, auch ein Kommentar des BGB ist wichtig.
Gruss Günter
Hallo.
http://www.mieterbund.de & Publikationen
Zumindest macht diese Seite nach kurzem Einblick einen guten
Eindruck auf mich
Hi,
eine umfassende Literatur - wie sei im Rechtsverkehr benötigt wird - ist nicht vorhanden. Zwar gibt es von Rips den Kommentar zu den Nebenkosten und neben dem Mieterlexikon und einigen Fachbroschüren zu Einzelfragen Tipps, aber überall ist der Hinweis enthalten, dass die Literatur nur der Information dient, in der Realität eine Beratung aufgesucht werden soll. Die Kommentare zum Mietrecht, zum Nebenkostenrecht, zur WEG sind spezielle Kommentare, die beim Mieterbund in dieser Ausführlichkeit nicht zu erhalten sind. Der Praktiber kann daher die Broschüren nur als Hinweise nehmen, er muss mit den Hauptkommentaren arbeiten.
Gruss Günter
Die Veröffentlichungen des DMB - z.B. „Das Mieterlexikon“, „Die zweite Miete - Heizkosten und kalte Nebenkosten“ verwende ich für den möglichst konfliktfreien Umgang mit „dem Mieter“ - allerdings muss man dazu auch wissen, dass die DMB-Veröffentlichungen die weniger mieterfreundlichen Rechtsentscheide nur zu gerne „elegant verschweigen“ … bzw. gerade die Internet-Kurz-Tipp-Fassungen dann oft sehr leicht missverständlich geraten - ebenso wie (zumindest bei uns) die zwecks Mitgliederwerbung sehr reisserisch Richtung „mit uns kann sich armer Mieter gegen bösen Vermieter wehren“ gestalteten Anzeigen. Leider werden so - oft fälschlicherweise - die Vorurteile Vermieter=immer böse geschürt, was den Alltag von gar nicht immer so böswilligen Vermietern nur unnötig erschwert.
Für die wichtigsten Gesetztestexte in Druckform gibt’s z.B. das Taschenbuch
„MietG“ von Deutscher Taschenbuch Verlag Beck-Texte für ca. 7.50 Euro
So ziemliche alle Gesetzestexte auf einer Site gibt’s z.B. im Netz unter www.dejure.org
… wobei man - wie GünterW schon erwähnt hat - auch immer die Auslegung der Gesetze berücksichtigen muss = Kommentare
Hallo Rudi,
da ich in einem Mietrecht tätig bin - ich nehme das Mieterlexikon nur noch - wenn ich prüfen will, was möglicherweise als Einwand alles kommen kann oder was man einwenden kann. Das Mieterlexikon ist für den Laien ein Hinweis. Auch die anderen Broschüren. Daher steht auch überall, dass eine Beratung notwendig wird.
Wer im Mietrecht tätig ist muss sich an die Kommentare halten, die in der Rechtsprechung verwendet werden oder zumindest - was nicht überall gleich ist - am zuständigen Gericht - verwendet wird.
Nur noch ein Hinweis zu den „bösen Vermietern“. Das Funktionärsgehabe auf beiden Seiten ist zum Ko… . Ich habe mit Mietern und Vermietern zu tun. Auf beiden Seiten gibt es „schwarze Schafe“. Und beiden Seiten müssen wissen, wenn sie sich durch Funktionäre in einen Streit oder gar Rechtsstreit treiben lassen, dass mir zumindest kein Mietverhältnis bekannt ist, das auf Dauer erhalten werden konnte.
Die Aufgabe der beiden Organisationen - Mietervereine ( es gibt ausser dem DMB zahlreiche freie Mieterverein - wir sind aus dem DMB mit rd. 500 Mitgliedern ausgetreten - haben uns selbstständig gemacht - unterhalten seit dem Austritt zwei Büros - sechs Juristen sind bei uns tätig - haben 1700 Mitglieder geworfen und betreuen diese auch entsprechend - der DMB hat bei uns versucht eine Gegenorganisation aufzubauen und hat nach vier Jahren die Büros geschlossen )und der Haus-und Grund-Verein ist es nicht, Mietverhältnisse zu zerstören, sondern zwischen den Parteien bei Streit einen Ausgleich zu schaffen, der auf der Erhaltung des Vertragsverhältnisses ausgerichtet ist. Zumindest in den Fällen, wo es möglich ist.
Es ist richtig, dass der DMB mieterfreundliche Darstellungen in seinen Bücher hat. Aber dies machen auch die Haus-und Grundeigentümer-Vereine. Sie sind nicht umsonst „Klientel-Organisationen“.
Gruss Günter
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