Mietrecht Pferdebox

Hallo!

Folgendes:

PersonX hat eine Pferdebox bei PersonY gemietet. Dieser hat den Stall
von PersonZ gepachtet. Nun wird PersonX von PersonZ (aufpassen -
kompliziert! ;o) gekündigt. PersonX sagt dass es eine dreimonatige
Kündigungsfrist gibt und dass sie die Box (mündlich)von PersonY
gemietet hat(ein Monat davon ist schon vorbei), PersonZ gibt aber vor
sie würde auf Eigenbedarf gehen (es müsste ein anderes Pferd in die
Box)und somit wäre es nur ein Monat und PersonY(nochmal aufpassen!)
hätte außerdem genau die Box nicht gepachtet. (PersonY und PersonZ
liegen im Streit…)
Nun die eigentliche Frage:
Darf PersonZ PersonX überhaupt kündigen wenn der mündliche Vertrag
mit PersonY gemacht wurde? Auch wenn PersonY und PersonZ sich nicht
einig sind ob die Box nun verpachtet wurde oder nicht? Und auch das
Geld immer auf ein Konto mit Namen der PersonY ging?
Ist „Eigenbedarf“ überhaupt möglich? Und ist das rechtswirksam wenn
das PersonX erst ein paar Tage vor der vermeintlich auslaufenden
Kündigungsfrist mitgeteilt wird?

Dann noch eine Frage, die nicht direkt zu diesem Fall gehört, aber wo
es auch um eine Pferdebox geht:
Trennen sich zwei Menschen und der eine (PersonA) hat eine Box beim
anderen (PersonB) gehabt, aber niemals Miete dafür gezahlt. Muss
PersonA dann auch gekündigt werden oder kann sie auch sozusagen
„fristlos rausgeschmissen“ werden, da sozusagen kein Mietvertrag
besteht?

Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand antwortet,
liebe Grüße, Catherina

Hallo,

das Vertragsverhältnis von PersonZ (Verpächter ) zu PersonY ( Pächter ) ist massgeblich. Sind dort drei Monate Kündigungsfrist vereinbart, muss PersonZ diese Frist einhalten. Sind weniger als drei Monate vereinbart gilt diese Frist, notfalls also ein Monat.

Dass möglicherweise PersonY trotz Kenntnis des Mietvertrages eine Weitervermietung vorgenommen hat und darüber hinaus notfalls sogar eine falsche Kündigungsfrist vereinbart hat, ist Sache des hier auftretenden „Zwischenvermieters PersonY“. PersonY ist ggfls in der Haftung gegenüber PersonX. PersonX jedoch kann sich nicht auf den Urpachtvertrag zwischen Z und Y berufen und auch nicht für sich ableiten, dass ihr Vertragsverhältnis berücksichtigt werden muss.

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]