Einspruchsfrist für Nebenkostenabrechnung

Welche Frist müsste ein Mieter einhalten, um gegen die Nebenkostenabrechnung Einspruch einzulegen.

Gilt dann der Postabsendetag, das Datum des Schreibens aus- und eingehend?

Mfg Gerd

Welche Frist müsste ein Mieter einhalten, um gegen die
Nebenkostenabrechnung Einspruch einzulegen.

Gilt dann der Postabsendetag, das Datum des Schreibens aus-
und eingehend?

Hallo Gerd,

üblicherweise rechnet man mit einer Prüfungsfrist von 4 Wochen nach Zugang der Abrechnung. Möglicherweise muss man zwischen dem 20.12. und dem 10.01. damit rechnen, dass jemand, der die Abrechnung prüfen lässt, keine Termine für solche Fälle erhält. Hier also bei Jahreswechsel ruhig 8 Wochen vorgeben. Ansonsten kann jemand nach vier Wochen seine Abrechnung geprüft haben. Die immer wieder aufgestellte Behauptung, Mieter wie Vermieter hätte Zeit sich mindestens nach einem Abrechnungszeitraum 12 Monate Zeit zu lassen ist schlichtweg falsch.

Es heisst eindeutig, dass ( für Vermieter ) nach zwölf Monaten die Abrechnung zu erstellen ist, diese spätestens nach weiteren zwölf Monaten nach dem Abrechnungstermin die Abrechnung auszuhändigen ist, sollen Ansprüche nicht verfallen. Der Vermieter muss unverzüglich - etwa bis drei Monate nach Ablauf einer Abrechnungsperiode - abrechnen.

Der Mieter hat ihm zugehende Abrechnungen unverzüglich zu prüfen und Widersprüche umgehend einzulegen. Die Rechtsprechung erlaubt hier 4 Wochen mindestens zur Prüfung.

Gruss Günter