Kündigungsfrist 3 und 6 Monate

Angenommen zum Mitte des Jahres (Juni) will jemand in ein neu gebautes Haus umziehen. Wann muss er seine Mietwohnung kündigen?
Einzug in die Mietwohnung war am 01.02.2000
Kündigungsfrist laut Mietvertrag 3 Monate bis 5 Jahre, 6 Monate bis 10 Jahre Mietung der Wohnung
Er würde jetzt (wo ich meine 3 Monats-Kündigungsfrist noch habe) seine Kündigung zum 31.05.2005 abschicken. Geht das, da er ja die Wohnung nach der 5-Jahresfrist noch bewohne nund somit in die Kündigungsfrist 6 Monate geraten würde?
Sabine

Hallo,

in § 573 C BGB heisst es „Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach 5 Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um weitere drei Monate“. Diese Regelung nach dem alten Recht gilt auch für Mieter, wo diese Fristen vereinbart sind.

Dieser Satz hat es in sich. Wird also im Januar 2005 gekündigt so ist die Wohnung noch keine 5 Jahre überlassen. Es gelten also drei Monate. Daher ist natürlich eine Kündigung zum 31.05.2005 möglich. Die Kündigung muss aber per - Einwurf-Einschreiben - ( keine andere Form wählen ) mindestens bis 31.01.2005 beim Vermieter sein. Besser ist es, die Kündigung geht schon morgen raus. Es sind auf jeden Fall -wie bei der Fragestellung erkannt - nur drei Monate.

Nicht der Tag des Auszuges ist entscheidend für die Berechnung der Kündigungsfrist sondern der Tag des Abgangs der Kündigung und des rechtzeitigen Zugangs beim Vermieter.

Gruss Günter

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