NK-Erhöhung (Hausmeister) um 175 und 35 %

Hallo Ihr Wissenden,
mal als konstruierten Fall:

die Hausmeister- und Hausreinigungskosten in einem Mehrfamilienhaus (11 Mietparteien) betrugen in 2001 EUR 1266,–. Der Service wird von einem Mitbewohner erledigt. Der Ende 2001 auszieht.

In 2002 werden die Arbeiten von einem auswärtigen Unternehmen erledigt, der Rechungsbetrag lautete EUR 3477,–. Also mehr als 174% Steigerung zum Vorjahr.

In 2003 beträgt der Kostenaufwand für die Arbeiten bereits EUR 4700,–, also eine nochmalige Steigerung von 35%.

Die Abrechnung zum Vorjahr erfolgt immer sehr spät (Oktober/November/Dezember). Eine Information über die Vergabe an eine Reinigungsfirma erfolgt an die Mieter nicht. Der einzelne Mieter hat keine Chance seinen NK-Abschlag zu erhöhen, sondern würde immer Gefahr laufen eine hohe Nachforderung am Jahresende zu erhalten.

Die Mieter schliessen sich 2002 zusammen und zahlen die Nachforderung nicht (bis auf eine Ausnahme). Begründung ist: die Vergabe an einen örtlichen Reiniger wäre günstiger; die Garten- und Rasenpflege wird zum teil von den Parterrebewphnern selbst erledigt. Eine Antwort auf die Einbehalte der Nachforderungen erfolgt vom Verwalter nicht.

Können sich die Mieter auf die Vergabe an einen örtlichen Reiniger berufen oder an einen der günstiger ist? Denn bei dem auswärtigen Reiniger fallen ein erheblicher Anteil Fahrtkosten an.

Belege werden den NK-Abrechnungen nicht beigelegt, können aber auf Wunsch gegen Vorkasse von EUR 0,25/Kopie beim Verwalter angefordert werden. Da keine RG-Kopien beigelegt werden, ist der Reinigungsaufwand nicht nachvollziehbar und auch der Hausmeisterservice (Rasen- und Gartenpflege) wird von den Paterrebewohnern zum Teil selbst erledigt.

Müssten diese Erhöhungen von den Mietern so geschluckt/gezahlt werden?
Mit freundlichen Grüssen
Michael

Hallo Michael,

die Hausmeister- und Hausreinigungskosten in einem
Mehrfamilienhaus (11 Mietparteien) betrugen in 2001 EUR
1266,–. Der Service wird von einem Mitbewohner erledigt. Der
Ende 2001 auszieht.

ist für dieses Haus, wenn Treppenhausreinigung erfolgt, sehr günstig.

In 2002 werden die Arbeiten von einem auswärtigen Unternehmen
erledigt, der Rechungsbetrag lautete EUR 3477,–. Also mehr
als 174% Steigerung zum Vorjahr.

Nun haben die Mieter wohl die Umstellung geschluckt, denn immerhin ist schon 2004 vorbei. 2002 ist wohl längst abgerechnet. 2003 wohl auch. Nun auch hier, aus dem Posting geht nichts hervor, was macht dieser Service an Arbeiten ? Nur so kann man in etwa erklären, ob die Kosten berechtigt sein könnten oder nicht. Ist in den Kosten - neben den Sozialversicherungsbeiträgen und der Steuer, BG auch die Entfernung des Grünschnittes enthalten ?

In 2003 beträgt der Kostenaufwand für die Arbeiten bereits EUR
4700,–, also eine nochmalige Steigerung von 35%.

siehe oben

Die Abrechnung zum Vorjahr erfolgt immer sehr spät
(Oktober/November/Dezember). Eine Information über die Vergabe
an eine Reinigungsfirma erfolgt an die Mieter nicht. Der
einzelne Mieter hat keine Chance seinen NK-Abschlag zu
erhöhen, sondern würde immer Gefahr laufen eine hohe
Nachforderung am Jahresende zu erhalten.

Dies mus nicht sein, wenn ohnehin eine Fremdvergabe imnmer vorlag.

Die Mieter schliessen sich 2002 zusammen und zahlen die
Nachforderung nicht (bis auf eine Ausnahme). Begründung ist:
die Vergabe an einen örtlichen Reiniger wäre günstiger; die
Garten- und Rasenpflege wird zum teil von den
Parterrebewphnern selbst erledigt. Eine Antwort auf die
Einbehalte der Nachforderungen erfolgt vom Verwalter nicht.

Wenn die Parterrebewohner zum Teil die Arbeiten erledigen dürfen für diese Termine keine Arbeiten anfallen.

Können sich die Mieter auf die Vergabe an einen örtlichen
Reiniger berufen oder an einen der günstiger ist? Denn bei dem
auswärtigen Reiniger fallen ein erheblicher Anteil Fahrtkosten
an.

Nein, man kann sich nicht auf einen einheimischen Reiniger berufen, aber man kann vom Verwalter verlangen, dass er den nachweis vorlegt, wie seienrzeit ausgeschreiben wurde und weshalb sich stetig Kostensteigerungen ergeben.

Belege werden den NK-Abrechnungen nicht beigelegt, können aber
auf Wunsch gegen Vorkasse von EUR 0,25/Kopie beim Verwalter
angefordert werden.

Ist so gesetzlich zulässig. Fordert also - da reicht ein Mieter und der Rest beteiligt sich an den Kosten - die Belege an.

Da keine RG-Kopien beigelegt werden, ist

der Reinigungsaufwand nicht nachvollziehbar und auch der
Hausmeisterservice (Rasen- und Gartenpflege) wird von den
Paterrebewohnern zum Teil selbst erledigt.

Müssten diese Erhöhungen von den Mietern so geschluckt/gezahlt
werden?

Kostensteigerungen in dieser Höhe sind nicht nachvollziehbar. Da hier etwa auf jede Partei durchshcnittlich 400 EURO mindestens entfallen ist hier durchaus mit einem Vollservicevertrag zu rechnen. Dies würde aber bedueten, dass diese Firma auch bei Wohnungswechsel tätig wird, auch den Müll abräumt, auch Reparaturarbeiten ausführt. Mehr als 325-EURO sind nicht angemessen und bei höheren Beträgen muss man durchaus von anderen Leistungen ausgehen. Sinnvoll wäre es auch, wenn ihr euch zusammenschliesst und gemeinsam einen Anwalt beauftragt oder einen Mieterverein aufsucht. Dort soll man die Verträge sich vorlegen lassen. Wer gute Verbindungen hat sollte sich ruhig mal erkunden, wie die privaten Beziehungen zwischen Verwalter und Reiniger sind.

Gruss Günter

hallo günter,
magst du mir auf mein topic weiter unten antworten?

geht um vermieter nimmt im handstreich…
danke!