Hallo Ihr Wissenden,
mal als konstruierten Fall:
die Hausmeister- und Hausreinigungskosten in einem Mehrfamilienhaus (11 Mietparteien) betrugen in 2001 EUR 1266,–. Der Service wird von einem Mitbewohner erledigt. Der Ende 2001 auszieht.
In 2002 werden die Arbeiten von einem auswärtigen Unternehmen erledigt, der Rechungsbetrag lautete EUR 3477,–. Also mehr als 174% Steigerung zum Vorjahr.
In 2003 beträgt der Kostenaufwand für die Arbeiten bereits EUR 4700,–, also eine nochmalige Steigerung von 35%.
Die Abrechnung zum Vorjahr erfolgt immer sehr spät (Oktober/November/Dezember). Eine Information über die Vergabe an eine Reinigungsfirma erfolgt an die Mieter nicht. Der einzelne Mieter hat keine Chance seinen NK-Abschlag zu erhöhen, sondern würde immer Gefahr laufen eine hohe Nachforderung am Jahresende zu erhalten.
Die Mieter schliessen sich 2002 zusammen und zahlen die Nachforderung nicht (bis auf eine Ausnahme). Begründung ist: die Vergabe an einen örtlichen Reiniger wäre günstiger; die Garten- und Rasenpflege wird zum teil von den Parterrebewphnern selbst erledigt. Eine Antwort auf die Einbehalte der Nachforderungen erfolgt vom Verwalter nicht.
Können sich die Mieter auf die Vergabe an einen örtlichen Reiniger berufen oder an einen der günstiger ist? Denn bei dem auswärtigen Reiniger fallen ein erheblicher Anteil Fahrtkosten an.
Belege werden den NK-Abrechnungen nicht beigelegt, können aber auf Wunsch gegen Vorkasse von EUR 0,25/Kopie beim Verwalter angefordert werden. Da keine RG-Kopien beigelegt werden, ist der Reinigungsaufwand nicht nachvollziehbar und auch der Hausmeisterservice (Rasen- und Gartenpflege) wird von den Paterrebewohnern zum Teil selbst erledigt.
Müssten diese Erhöhungen von den Mietern so geschluckt/gezahlt werden?
Mit freundlichen Grüssen
Michael