Hallo,
in einem Mietshaus (8 Parteien) stehen 3 Wohnungen leer. Bewohnt sind das EG, 2. OG und eine Wohnung im 3. OG. Die Wohnungen werden per Nachtspeicheröfen (Strom) beheizt. Im letzten Winter war das 1. OG noch komplett bewohnt und damit beheizt, jetzt steht es leer und man bekommt im 2. OG kaum Wärme rein, der Boden ist zudem eiskalt.
In Häuser mit Zentralheizung gilt ja die 70/30-Regelung um die „Mitheizer“ auszugleichen.
Wie ist das im Falle von Etagenheizungen, bzw. wie hier Nachtspeicheröfen?
Kann der Eigentümer dazu gezwungen werden, die leerstehenden Wohnungen wenigstens mit einer Art Grundbeheizung (15-18 Grad) zu versorgen oder ist es eben Pech der Mieter, wenn unten und oben Leerstand ist, dass sich die Heizkosten wohl verdoppeln werden.
Danke für eine Antwort / Information
Gruß
Christian
traurig aber wahr