Vermieter hatte Niesbrauch

Hallo,

ein Vermieter, der verstorben ist, hatte Niesbrauch über eine Wohnung und diese vermietet. Mit dem Tod ist der Niesbrauch erloschen. Ist der Eigentümer nun automatisch Rechtsnachfolger des Mietvertrages? Ist es ratsam, zur Rechtssicherheit einen neuen Mietvertrag abzuschließen? Müßte dann der alte gekündigt werden? Oder muß/kann man lediglich dem Mieter formlos mitteilen, man ist ab sofort der neue Vermieter und die Miete ist auf ein neues Konte zu überweisen?

Gruß
Otto

Hallo,

ein Vermieter, der verstorben ist, hatte Niesbrauch über eine
Wohnung und diese vermietet. Mit dem Tod ist der Niesbrauch
erloschen. Ist der Eigentümer nun automatisch Rechtsnachfolger
des Mietvertrages? Ist es ratsam, zur Rechtssicherheit einen
neuen Mietvertrag abzuschließen? Müßte dann der alte gekündigt
werden? Oder muß/kann man lediglich dem Mieter formlos
mitteilen, man ist ab sofort der neue Vermieter und die Miete
ist auf ein neues Konte zu überweisen?

Hallo,

der Erbe tritt in den Vertrag ein. Zur Rechtssicherheit bedarf es keines neuen Vertrages, ausserdem muss der Mieter einer Vertragsänderung nicht zustimmen. Der neue Eigentümer muss unter Vorlage des Grundbuchauszuges ( es sei denn der Mieter glaubt, was der Neue will ) den Beweis antreten, dass er berechtigt ist, künftig die Miete zu empfangen. Dazu muss ein im Grundbuch bestehendes Niesbrauchrecht gelöscht sein.

Gruss Günter

danke
+