Niederschlagswasser umlagefähig

Hallo Forum,

angenommen in einer Abrechnung für 2003 werden Kosten für Niederschlagswasser auf den Mieter umgelegt? Im Mietvertrag wird in Bezug auf die übrigen Betriebskosten auf Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 Zweite Berechnungsverordnung hingewiesen.

Ist das in Ordnung?

In der Betriebskostenverordnung gültig zum 01.01.2004 ist Niederschlagswasser nicht aufgeführt.

Vielen Dank im Voraus für Eure Mühe.

Gruß Reni

Hi,
als Hausbesetzer kann ich dir nur sagen, dass ich für versiegelte Flächen, deren Wasser abgeführt wird zahlen muß. Also konkret das halbe Dach in direkter Draufsicht. Also denke ich, du mußt das auch zahlen.

grüße

Matthias

Hallo Forum,

angenommen in einer Abrechnung für 2003 werden Kosten für
Niederschlagswasser auf den Mieter umgelegt? Im Mietvertrag
wird in Bezug auf die übrigen Betriebskosten auf Anlage 3 zu §
27 Abs. 1 Zweite Berechnungsverordnung hingewiesen.

Ist das in Ordnung?

In der Betriebskostenverordnung gültig zum 01.01.2004 ist
Niederschlagswasser nicht aufgeführt.

Vielen Dank im Voraus für Eure Mühe.

Hallo Reni,

der frühere § 27 der II.BV enthält den Begriff der "Entwässerung, Abwasser usw.). Eine Vereinbarung über Abwasser umfasst auch die Aufwendungen für das Abführen des Oberflächenwassers, und zwar auch dann, wenn insoweit eine besondere Ausweisung erfolgt ( OLG Düsseldorf WuM 2000, 591 ). Leider deshalb zu zahlen.

Gruss Günter

Vielen Dank für Eure Antworten.

Hatte bisher noch nie diese Position in einer NK-Abrechnung gesehen. Aber ich lerne immer gerne dazu :smile:

Gruß Reni