Besuch oder nicht? Vermieter informieren?

Hallo,

es wäre nett, wenn bei weiteren Fragen die Frage stehen bleibt und nicht gelöscht wird.

2,5 Monate Besuch müssen nicht an den Vermieter gemeldet werden. Wenn die Hauptmieterin jedoch eine Untervermietung durchführen würde, müsste der Vermieter dem zustimmen.

Mieterhöhungen sind wegen eines Besuches nicht möglich, auch wenn der Besuch bis zu sechs Monate bleibt oder ganz bleibt. Jedoch muss, wenn eine Aufnahme beabsichtigt wird, dieser vom Vermieter zugestimmt werden. Nebenkosten können wegen Besuchern nicht erhöht werden.

Gruss Günter

Hallo,

vielen Dank für die rasche Antwort!

es wäre nett, wenn bei weiteren Fragen die Frage stehen bleibt
und nicht gelöscht wird.

ok, sorry, diesmal lasse ich es stehen :smile:

2,5 Monate Besuch müssen nicht an den Vermieter gemeldet
werden. Wenn die Hauptmieterin jedoch eine Untervermietung
durchführen würde, müsste der Vermieter dem zustimmen.

Ab welchem Zeitraum muss man denn dem Vermieter einen längeren Besuch melden? Oder muss man das überhaupt nicht?

Mieterhöhungen sind wegen eines Besuches nicht möglich, auch
wenn der Besuch bis zu sechs Monate bleibt oder ganz bleibt.
Jedoch muss, wenn eine Aufnahme beabsichtigt wird, dieser vom
Vermieter zugestimmt werden. Nebenkosten können wegen
Besuchern nicht erhöht werden.

Eine Untermietung wäre hier nicht vorgesehen. Oder liegt auch eine Untermietung vor, wenn der Besucher aus eigenem Antrieb der Mieterin etwas Geld gibt, ohne dass diese es fordert?

Gruss, M.

Hallo,

2,5 Monate Besuch müssen nicht an den Vermieter gemeldet
werden. Wenn die Hauptmieterin jedoch eine Untervermietung
durchführen würde, müsste der Vermieter dem zustimmen.

Ab welchem Zeitraum muss man denn dem Vermieter einen längeren
Besuch melden? Oder muss man das überhaupt nicht?

Ein Besuch muss nach herrschender Mnung vor sechs Monaten nicht gemeldet werden.

Mieterhöhungen sind wegen eines Besuches nicht möglich, auch
wenn der Besuch bis zu sechs Monate bleibt oder ganz bleibt.
Jedoch muss, wenn eine Aufnahme beabsichtigt wird, dieser vom
Vermieter zugestimmt werden. Nebenkosten können wegen
Besuchern nicht erhöht werden.

Eine Untermietung wäre hier nicht vorgesehen. Oder liegt auch
eine Untermietung vor, wenn der Besucher aus eigenem Antrieb
der Mieterin etwas Geld gibt, ohne dass diese es fordert?

Nein, denn hier wird es wohl nur darum gehen, dass der Besucher etwas zum Haushalt beisteuert.

Gruss Günter

Wäre ja noch schöner …
Hallo,

Eine Untermietung wäre hier nicht vorgesehen. Oder liegt auch
eine Untermietung vor, wenn der Besucher aus eigenem Antrieb
der Mieterin etwas Geld gibt, ohne dass diese es fordert?

Nein, denn hier wird es wohl nur darum gehen, dass der
Besucher etwas zum Haushalt beisteuert.

… ich sage mal als Laie: wäre ja noch schöner, wenn man dem Vermieter und wem auch immer „offenbaren“ müsste, wenn mein (!) Besuch mir Geld für sonstwas gibt, und sei es für die Wohnung. Wen geht das eigentlich an …

Und wenn man 3 Monate Besuch aus Amerika hat, der ja nicht gleich nach 2 Wochen wieder abhaut, ob der langen Flugdauer, Rentabilität usw., wer denkt da schon gleich an Untermieter …

Naja, denke ich mir als Laie so … wie’s rechtlich aussieht, weiß ich nicht. Bist du nicht im Mieterverein? Dann könntest du dort mal nachfragen.

Christina

Hallo,

Eine Untermietung wäre hier nicht vorgesehen. Oder liegt auch
eine Untermietung vor, wenn der Besucher aus eigenem Antrieb
der Mieterin etwas Geld gibt, ohne dass diese es fordert?

Nein, denn hier wird es wohl nur darum gehen, dass der
Besucher etwas zum Haushalt beisteuert.

… ich sage mal als Laie: wäre ja noch schöner, wenn man dem
Vermieter und wem auch immer „offenbaren“ müsste, wenn mein
(!) Besuch mir Geld für sonstwas gibt, und sei es für die
Wohnung. Wen geht das eigentlich an …

Und wenn man 3 Monate Besuch aus Amerika hat, der ja nicht
gleich nach 2 Wochen wieder abhaut, ob der langen Flugdauer,
Rentabilität usw., wer denkt da schon gleich an Untermieter

Naja, denke ich mir als Laie so … wie’s rechtlich aussieht,
weiß ich nicht. Bist du nicht im Mieterverein? Dann könntest
du dort mal nachfragen.

Hallo Christina,

ich bin in einem Mieterverein. Ich habe mehrere Jahre die Beratungen geleitet. Dass wir uns darüber klar sind. Einnahmen aus Miete, die ein Besucher Dir geben würde, sind erstens dem Finanzamt als Einkommen zu melden. Soweit die steuerrechtlich Seite.

Wenn jemand von jemand anderem Geld für die Unterkunft erhält ist es sinngemäss ein Untermietverhältnis und dieses bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters. Verschweigt der Mieters dies und es kommt später heraus - oft wenn sich beide Seiten zerstreiten - hat der/die Mieter ein Problem. Das vertragswidrige Verhalten ist für eine Abmahnung jederzeit mit der Ankündigung der fristlosen Kündigung bei Wiederholung zulässig. Im Übrigen würde ich jedem Mieter raten, sich auf solche Dinge nicht einzulassen. Sehr oft erlebe ich in der Praxis, dass nach einem Streit die Sache plötzlich beim Finanzamt als Hinweis landet. Nicht selten erzählen stolz einige Mieter dann, wie sie das Problem gelöst haben.

Wer im Übrigen Besucher hat, die länger anwesend sind und gar Geld erhält, muss als Sozialhilfeempfänger/ Arbeitslosengeld II - Empfänger besonders vorsichtig sein. Die Meinung also, dass es wohl niemand was angeht, wenn man Einnahmen aus Miete hat, ist falsch.

Gegen Besuche - nicht nur aus Übersee - wendet auch der Gesetzgeber nichts ein. Nur wird niemand erklären wollen, dass jemand mehr als sechs Monate sich in einer fremden Wohnung in Urlaub befindet. Oft genügt eine Rückfrage wenn bekannt - am angeblichen Wohnort. Oft haben sich dort die Mieter abgemeldet, weil man ja nicht an zwei Stellen z.B. Müll uzhalen will.

Gruss Günter

wenn der Besuch ueber die gesamte Zeit keine eigene Wohnung hat, wo meldet er sich dann polizeilich??
sobald er bei dir gemeldet ist, ist ja wohl aus mit dem Besuch, oder???
gruss

wenn der Besuch ueber die gesamte Zeit keine eigene Wohnung
hat, wo meldet er sich dann polizeilich??
sobald er bei dir gemeldet ist, ist ja wohl aus mit dem
Besuch, oder???
gruss

Ich möchte doch betonen, dass es sich um einen rein theoretischen Fall handelt,der zur Diskussion gestellt wird, und nicht um eine bestimmte Person (wenn Du die Bedingungen fürs Posten in diesem Brett gelesen hast, weisst Du ja auch, dass alles andere hier nicht erlaubt wäre!).

Zum anderen: warum sollte sich die Person ummelden? Er würde ja nur in Urlaub fahren.

Gruß,
M.

Hi,

tata hat hier schon recht. Und selbst dann, wenn jemand angeblich sich wegen des Urlaubs abgemeldet hat und dann an einem anderen Ort zu Besuch auf längere Zeit erscheint, wird man wohl kaum noch von Besuch ausgehen dürfen. Ich würde jemand eine solche Theorie als Begründung in der Beratung nicht abnehmen und dies dieser Person auch klar erklären. Auch Fragen zu hypothetischen Fällen sollten nicht mit Möglichkeiten, mit Ansichten beantwortet werden. Wer natürlich nur in den Urlaub fährt wird sich nicht abmelden.

Noch ein Hinweis zu dieser hypothetischen Diskussion. Wer natürlich in derselben Stadt wohnt oder in der Nähe wird wohl kaum dies als Urlaub verkaufen können. Doch auch hier gilt, dass jemand nicht länger als sechs Monate zu „Besuch“ sein darf und sonst Zustimmung des Vermieters braucht ( gilt im Übrigen seit einigen Monaten auch für nichteheliche Lebenspartner ).

Gruss Günter

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich möchte doch betonen, dass es sich um einen rein
theoretischen Fall handelt

sorry, mein fehler. soll nicht mehr vorkommen