Hallo,
Eine Untermietung wäre hier nicht vorgesehen. Oder liegt auch
eine Untermietung vor, wenn der Besucher aus eigenem Antrieb
der Mieterin etwas Geld gibt, ohne dass diese es fordert?
Nein, denn hier wird es wohl nur darum gehen, dass der
Besucher etwas zum Haushalt beisteuert.
… ich sage mal als Laie: wäre ja noch schöner, wenn man dem
Vermieter und wem auch immer „offenbaren“ müsste, wenn mein
(!) Besuch mir Geld für sonstwas gibt, und sei es für die
Wohnung. Wen geht das eigentlich an …
Und wenn man 3 Monate Besuch aus Amerika hat, der ja nicht
gleich nach 2 Wochen wieder abhaut, ob der langen Flugdauer,
Rentabilität usw., wer denkt da schon gleich an Untermieter
…
Naja, denke ich mir als Laie so … wie’s rechtlich aussieht,
weiß ich nicht. Bist du nicht im Mieterverein? Dann könntest
du dort mal nachfragen.
Hallo Christina,
ich bin in einem Mieterverein. Ich habe mehrere Jahre die Beratungen geleitet. Dass wir uns darüber klar sind. Einnahmen aus Miete, die ein Besucher Dir geben würde, sind erstens dem Finanzamt als Einkommen zu melden. Soweit die steuerrechtlich Seite.
Wenn jemand von jemand anderem Geld für die Unterkunft erhält ist es sinngemäss ein Untermietverhältnis und dieses bedarf grundsätzlich der Zustimmung des Vermieters. Verschweigt der Mieters dies und es kommt später heraus - oft wenn sich beide Seiten zerstreiten - hat der/die Mieter ein Problem. Das vertragswidrige Verhalten ist für eine Abmahnung jederzeit mit der Ankündigung der fristlosen Kündigung bei Wiederholung zulässig. Im Übrigen würde ich jedem Mieter raten, sich auf solche Dinge nicht einzulassen. Sehr oft erlebe ich in der Praxis, dass nach einem Streit die Sache plötzlich beim Finanzamt als Hinweis landet. Nicht selten erzählen stolz einige Mieter dann, wie sie das Problem gelöst haben.
Wer im Übrigen Besucher hat, die länger anwesend sind und gar Geld erhält, muss als Sozialhilfeempfänger/ Arbeitslosengeld II - Empfänger besonders vorsichtig sein. Die Meinung also, dass es wohl niemand was angeht, wenn man Einnahmen aus Miete hat, ist falsch.
Gegen Besuche - nicht nur aus Übersee - wendet auch der Gesetzgeber nichts ein. Nur wird niemand erklären wollen, dass jemand mehr als sechs Monate sich in einer fremden Wohnung in Urlaub befindet. Oft genügt eine Rückfrage wenn bekannt - am angeblichen Wohnort. Oft haben sich dort die Mieter abgemeldet, weil man ja nicht an zwei Stellen z.B. Müll uzhalen will.
Gruss Günter