Hallo Ihr Wissenden,
mal angenommen, jemand hat die Kündigung für seine Wohnung am 26. November 2004 per Einschreiben abgeschickt. Gekündigt wurde fristgerecht zum 28.02.05 Dann erfährt dieser jemand, durch einen Anruf bei der Post, dass sein Einschreiben nicht angekommen ist und zurückgesand wurde. Leider ist nie etwas zurückgekommen und die Post begibt sich auf die Suche. Heute bekommt dieser jemand ein Schreiben der Post, dass das Einschreiben leider nicht mehr aufzufinden ist und man als Entschädigung die Portokosten zurück bekommt plus eine Entschädigung für den Verlust des Schreibens.
Jetzt meine Fragen.
Muss nun nochmals ein Versuch gestartet werden den Vermieter von der Kündigung in Kenntnis zu setzten und ändern sich dadurch die Fristen, oder gilt die Wohnung trotzdem als gekündigt auch wenn der Vermieter eigentlich nichts davon weiß?
Ist man nicht verpflichtet jemanden zu beauftragen bzw. zu bevollmächtigen seine Post abzuholen, wenn man beispielsweiße in Urlaub fährt?
Schon mal Danke vorweg und eine gute Nacht bzw. einen Guten Morgen
Liebe Grüße von trüffi
Hallo Ihr Wissenden,
mal angenommen, jemand hat die Kündigung für seine Wohnung am
26. November 2004 per Einschreiben abgeschickt. Gekündigt
wurde fristgerecht zum 28.02.05 Dann erfährt dieser jemand,
durch einen Anruf bei der Post, dass sein Einschreiben nicht
angekommen ist und zurückgesand wurde. Leider ist nie etwas
zurückgekommen und die Post begibt sich auf die Suche. Heute
bekommt dieser jemand ein Schreiben der Post, dass das
Einschreiben leider nicht mehr aufzufinden ist und man als
Entschädigung die Portokosten zurück bekommt plus eine
Entschädigung für den Verlust des Schreibens.
Auf dem Einschreibezettel steht eine Nummer
Mit der und dem Datum jann man bei
https://www.deutschepost.de/sendungsstatus/bzl/sendu…
nachsehen wo das Ding geblieben ist.
Jetzt meine Fragen.
Muss nun nochmals ein Versuch gestartet werden den Vermieter
von der Kündigung in Kenntnis zu setzten und ändern sich
dadurch die Fristen, oder gilt die Wohnung trotzdem als
gekündigt auch wenn der Vermieter eigentlich nichts davon
weiß?
Es ist 1 Monat weg also März.
Jakob
Sicherste Methode selber abgeben persönlich und bei Zegen dabei sagen was drin ist " hier Herr Müller ist die Kündig zum 31.03-05
Ist man nicht verpflichtet jemanden zu beauftragen bzw. zu
bevollmächtigen seine Post abzuholen, wenn man beispielsweiße
in Urlaub fährt?
Schon mal Danke vorweg und eine gute Nacht bzw. einen Guten
Morgen
Liebe Grüße von trüffi
Hallo Ihr Wissenden,
mal angenommen, jemand hat die Kündigung für seine Wohnung am
26. November 2004 per Einschreiben abgeschickt. Gekündigt
wurde fristgerecht zum 28.02.05 Dann erfährt dieser jemand,
durch einen Anruf bei der Post, dass sein Einschreiben nicht
angekommen ist und zurückgesand wurde. Leider ist nie etwas
zurückgekommen und die Post begibt sich auf die Suche. Heute
bekommt dieser jemand ein Schreiben der Post, dass das
Einschreiben leider nicht mehr aufzufinden ist und man als
Entschädigung die Portokosten zurück bekommt plus eine
Entschädigung für den Verlust des Schreibens.
Auf dem Einschreibezettel steht eine Nummer
Mit der und dem Datum jann man bei
https://www.deutschepost.de/sendungsstatus/bzl/sendu…
nachsehen wo das Ding geblieben ist.
Das hat jemand auch getan und daraufhin ist die Post auf die Suche gegangen. Siehe oben. Jemand hat 25 Euro für den Verlust des Schreibens bekommen.
Jetzt meine Fragen.
Muss nun nochmals ein Versuch gestartet werden den Vermieter
von der Kündigung in Kenntnis zu setzten und ändern sich
dadurch die Fristen, oder gilt die Wohnung trotzdem als
gekündigt auch wenn der Vermieter eigentlich nichts davon
weiß?
Es ist 1 Monat weg also März.
Versteh ich nicht ganz. Muss ich jetzt nochmal kündigen oder darf ich Ende Februar das ganze zu den Akten legen.
Sicherste Methode selber abgeben persönlich und bei Zegen
dabei sagen was drin ist " hier Herr Müller ist die Kündig zum
31.03-05
Ich hab leider keine Zeit 400 km zu fahrem um meinem Vermieter einen Besuch abzustattet. Deswegen wars ja ein Einschreiben.
Ist man nicht verpflichtet jemanden zu beauftragen bzw. zu
bevollmächtigen seine Post abzuholen, wenn man beispielsweiße
in Urlaub fährt?
Schon mal Danke vorweg und eine gute Nacht bzw. einen Guten
Morgen
Liebe Grüße von trüffi
Hallo,
mal angenommen, jemand hat die Kündigung für seine Wohnung am
26. November 2004 per Einschreiben abgeschickt. Gekündigt
wurde fristgerecht zum 28.02.05 Dann erfährt dieser jemand,
durch einen Anruf bei der Post, dass sein Einschreiben nicht
angekommen ist und zurückgesand wurde. Leider ist nie etwas
zurückgekommen und die Post begibt sich auf die Suche. Heute
bekommt dieser jemand ein Schreiben der Post, dass das
Einschreiben leider nicht mehr aufzufinden ist und man als
Entschädigung die Portokosten zurück bekommt plus eine
Entschädigung für den Verlust des Schreibens.
Vorab, der Vorgang ist nicht plausibel. Ein Schreiben, das nicht angekommen ist, kann nicht zurückgesandt werden. Entweder wurde das Schreiben nicht abgeholt oder vom Vermieter nicht angenommen und erst dann zurückgesandt. Tatsache ist, dass der Erhalt des Einschreibens erst den Eingang der Kündigung beim Vermieter wirksam macht. Der Vermieter hat aber offenbar das Einschreiben nie abgeholt. So muss der Mieter erneut kündigen.
Es ist sinnvoll, wenn man Kündigungen per „Einwurf-Einschreiben“ absendet. Die Post notiert dann die Zustellung. Darüber wird auch Belege geführt.
Jetzt meine Fragen.
Muss nun nochmals ein Versuch gestartet werden den Vermieter
von der Kündigung in Kenntnis zu setzten und ändern sich
dadurch die Fristen, oder gilt die Wohnung trotzdem als
gekündigt auch wenn der Vermieter eigentlich nichts davon
weiß?
Nein, die Wohnung gilt als nicht gekündigt. Es muss neu gekündigt werden.
Ist man nicht verpflichtet jemanden zu beauftragen bzw. zu
bevollmächtigen seine Post abzuholen, wenn man beispielsweiße
in Urlaub fährt?
Das ist jedem selbst überlassen.
Gruss Günter