Nebenkostenabrechnung - Eigenleistung

Hallo,

ein Vermieter hat die Wartung der Heizungsanlage selbst übernommen. D.h. er hat den Kessel entrußt, die Düse des Brenners gereinigt, etc. Wie kann dies in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt werden? Gibt es dazu einen Stundensatz oder ähnliches?

Schönen Dank
Ulrich

Der Vermieter darf das.
Er kann genau soviel verlangen wie der preiswerteste Handwerker.
Nur Mehrwertsteuer kann er nicht verlangen.
Pech nur, wenn er dann bei der Emissionsmessung durchfällt mangels Messgeräte zur Kontrolle.
Jakob

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