Nochmal Nebenkosten

ich stelle mal folgenden Vorgang zur Diskussion:

Ein Haus wird Ende 2002 unter Zwangsverwaltung gestellt.
Anfang Dez. 2003 erstellt der Zwangsverwalter eine Nebenkostenabrechung für 2002.
In dieser Abrechnung berücksichtigt er die gezahlten Nebenkosten nicht, da diese ja noch an den alten Vermieter geleistet wurden (der sie scheinbar nicht weitergegeben hat).
Auf ein diesebezügliches Schreiben (ebenfalls aus dem Dez. 2003) reagiert der Zwangsverwalter nicht.
Nun im Dez. 2004 erstellt der Zwangsverwalter eine Nebenkostenabrechnung den Zeitraum 1.1.2003 - 31.12.2003, diesmal unter Berücksichtigung der gezahlten Abschläge.
Jedoch fordert er erneut die Zahlung der Nebenkosten für den Zeitraum 1.1.2002 - 31.12.2002 und verrechnet das sich in 2003 ergebende Guthaben mit dieser Forderung.

Wie ist die Sachlage ?
Wäre man verpflichtet die Nebenkosten für 2002 nachzuzahlen, somit die Kosten zweimal zu tragen (einmal an den alten Vermieter, einmal an den neuen) ?

NB

Hallo,

Ein Haus wird Ende 2002 unter Zwangsverwaltung gestellt.
Anfang Dez. 2003 erstellt der Zwangsverwalter eine
Nebenkostenabrechung für 2002.

Es ist also zu unterstellen, dass der Mieter die Abrechnung noch im Jahr 2003 für 2002 erhalten hat und die 12 Monats-Frist ist nicht überschritten. Insoweit war die Forderung dem Grunde nach wirksam.

In dieser Abrechnung berücksichtigt er die gezahlten
Nebenkosten nicht, da diese ja noch an den alten Vermieter
geleistet wurden (der sie scheinbar nicht weitergegeben hat).
Auf ein diesebezügliches Schreiben (ebenfalls aus dem Dez.
2003) reagiert der Zwangsverwalter nicht.

Der Verwalter muss früher geleistete Vorauszahlungen absetzen.

Nun im Dez. 2004 erstellt der Zwangsverwalter eine
Nebenkostenabrechnung den Zeitraum 1.1.2003 - 31.12.2003,
diesmal unter Berücksichtigung der gezahlten Abschläge.
Jedoch fordert er erneut die Zahlung der Nebenkosten für den
Zeitraum 1.1.2002 - 31.12.2002 und verrechnet das sich in 2003
ergebende Guthaben mit dieser Forderung.

Hier an das zuständige Gericht wenden. Diese ist eine willkürliche Aktion des Zwangsverwalters. Er darf nicht Guthaben mit berechtigt bestrittenen Forderungen ( weil die Vorauszahlungen nicht beachtet sind )verrechnen. Der Mieter sollte hier in aller Höflichkeit den Zwansverwalter auffordern die Korrektur unverzüglich vorzunehmen und eine Kopie dem zuständigen Gericht, das die Zwangsmassnahme angeordnet hat, vorlegen. Bei Anwälten der Anwaltskammer den Vorgang darstellen und um Stellungnahme ersuchen.

Wie ist die Sachlage ?
Wäre man verpflichtet die Nebenkosten für 2002 nachzuzahlen,
somit die Kosten zweimal zu tragen (einmal an den alten
Vermieter, einmal an den neuen) ?

Nein, Zahlungen aus 2002 muss der Zwangsverwalter anerkennen. Der Mieter muss notfalls durch die Überweisungen/Daueraufträge diese Zahlungen jeden Monat nachweisen.

Eine andere Möglichkeit wäre noch die Aufrechnung dieser Guthaben durch die ungerechtfertigten Abzüge mit der künftigen Miete. Den Zwangsverwalter schriftlich hinweisen, dass eine Verrechnung erfolgt.

Gruss Günter