Ab wann muss früh Heizung gehen f. Arbeitnehmer?

Hallo,

angenommen, ein Mietshaus ist voller Rentner, die erst irgendwann vormittags in die Puschen kommen. Der Vermieter wohnt, sagen wir mal, auch mit drin - ebenfalls Rentner.

Jetzt wohnt aber in diesem Haus z.B. ein Arbeitnehmer, der einen Job hat, wo er, sagen wir mal, um 6 Uhr aufstehen muss und um 6.45 Uhr aus dem Haus zur Arbeit muss.

Nun geht aber z.B. die Heizung frühmorgens um 6 Uhr nicht, wenn er ins Bad geht, sprich, ist kalt, auch wenn man sie vielleicht auf höchste Stufe stellt.

Sie geht vielleicht erst ab 8 Uhr morgens los, wie vielleicht der gute Arbeitnehmer mal in seinem Urlaub festgestellt hat.

Ab wann muss denn ein Vermieter die Heizung, also auch die Wärme, zur Verfügung stellen?

Oder muss sich der gute Arbeitnehmer extra einen Heizlüfter ins Bad stellen und ewig Strom vergeigen?

Danke,
Chris

Hi Chris,

hier ein Link von einer Leidensgenossin mit dem identischen Problem:

http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/29/0,1872,2032253,00…

Ich friere mit Dir :wink:
Nicky